1. Vorab: Checkliste zur Mandantenberatung

 

Rz. 5

Prüfung möglicher Interessenkollisionen

Entgegennahme der Vollmacht

Bei nicht Volljährigen Unterzeichnung der Vollmacht durch den/die gesetzlichen Vertreter

Das Mandantengespräch

Information des Mandanten über den Verfahrensablauf bzw. Verfahrensstand
Klärung von Vorstrafen/Vorbelastungen: Eintragungen im Bundeszentralregister, Erziehungsregister sowie Fahreignungsregister
Belehrung des Mandanten über den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog
Aufklärung des Mandanten über das Punktesystem
Hinweis auf Aktivitäten der Ermittler bzw. der Polizei zur Identitätsfeststellung, z.B. bei Kennzeichenanzeigen oder möglicher Identifizierung anhand von Fotos
Belehrung über mögliche Fahrtenbuchauflage
Belehrung über das Verhalten bei Ladung durch die Polizei
Belehrung des Mandanten über das Zeugnisverweigerungsrecht und Auskunftsverweigerungsrecht
Beachtung von Fragen der zeitlichen Abwicklung des Verfahrens, speziell im Hinblick auf die Möglichkeit der Löschung von Voreintragungen
Beachtung möglicher Verjährung
Belehrung des Mandanten über die Bedeutung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse für die Festlegung einer evtl. Geldbuße oder Geldstrafe

Überlegungen für die Verteidigungsstrategie sowie Eilmaßnahmen

Definition des Verteidigungsziels
Eigene Ermittlungen des Verteidigers
Speziell: Belehrung über die Feststellung von Verkehrsverstößen
Geschwindigkeitsmessverfahren, Abstandsmessverfahren, Rotlichtverstoß
Beratung zur möglichen tätigen Reue bei Verkehrsunfallflucht (§ 142 Abs. 4 StGB)
Aspekte bei – drohender – Führerscheinmaßnahme
Feststellungen zur Verkehrssituation, speziell Unfallrekonstruktion

Die Verteidigung und Vertretung bei – drohender – Führerscheinmaßnahme

Belehrung über die Fälle möglicher Führerscheinmaßnahmen; – vorläufige – Entziehung der Fahrerlaubnis sowie Fahrverbot
Die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis
Gefahr endgültiger Entziehung der Fahrerlaubnis
Beachtung der Aspekte für evtl. notwendige Wiedererteilung der Fahrerlaubnis
Belehrung über Ahndung von Verkehrsverstößen im Ausland

Information über die Beteiligung von Rechtsschutz

Umfang der Rechtsschutzgewährung in Verkehrsstraf- und OWi-Sachen
Speziell: bei Vorsatztat
Hinweis auf mögliche Ausschlussklauseln, z.B. bei Halterhaftung
Mitversicherte Personen

Die Verteidigervergütung

Darstellung der möglichen anfallenden Gebühren
Möglichkeit der Vergütungsvereinbarung
Die Beteiligung von Rechtsschutz
Beratungshilfe in Verkehrsstraf- und OWi-Sachen
Fälle einer notwendigen Verteidigung gem. § 140 StPO

2. Die wichtigsten Aspekte bei der Annahme des Mandates im Verkehrsstraf- und OWi-Recht

a) Prüfung der Interessenkollision

 

Rz. 6

Die Verteidigertätigkeit für den Fahrzeugführer und die gleichzeitige zivilrechtliche Vertretung kann zur Interessenkollision führen.[3] Eine mögliche Interessenkollision wird auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass ein Mandant sich mit der Vertretung eines anderen einverstanden erklärt hat,[4] und zwar unabhängig davon, ob das erste Mandat beendet war oder nicht.[5] Die Gefahr einer Interessenkollision ergibt sich daraus, dass der Insasse nach den §§ 7, 8 StVG einen Anspruch gegen den Halter/Fahrer des Kraftfahrzeugs und (bzgl. des Personenschadens) gegen dessen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer haben kann.[6] Diesem kann nach einer Auffassung in der Literatur dadurch begegnet werden, dass die Vollmacht auf die Verfolgung von Schadensersatzansprüchen gegen den gegnerischen Halter/Fahrer und dessen KH-Versicherung beschränkt wird.[7]

[3] Vgl. hierzu insbesondere Schneider, Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 2, S. 27 ff. und auch van Bühren, Spektrum für Versicherungsrecht 2004, 58; Kääb, NZV 2003, 121.
[4] BGHSt 18, 198.
[5] RGSt 66, 104; vgl. im Übrigen zu Interessenkollision und Parteiverrat sowie Ausschluss der Doppelvertretung Höke, Verkehrsrecht, § 1 Rn 20.
[6] Bereits zum alten Recht BayObLG VersR 1995, 215.
[7] van Bühren, Spektrum für Versicherungsrecht 2004, 58 ff.

b) Organisation der Akte und Nutzung von Mandanten- und Aktenstammdaten

 

Rz. 7

Bei der Aktenführung ist es empfehlenswert zu allen in Betracht kommenden Streitgegenständen und für alle möglichen Beteiligten, also Fahrer, Halter, Beifahrer, separate Akten zu führen und nach Streitgegenständen zu trennen.

c) Information des Mandanten zu haftungs- und versicherungsrechtlichen Fragen

 

Rz. 8

Die in Betracht kommenden eigenen Ansprüche
Gleichzeitige Geltendmachung eigener Ansprüche
Die Ansprüche anderer Beteiligter, z.B. der Insassen des Fahrzeuges oder des Halters, wenn Fahrer und Halter nicht identisch sind
Die Regelung und/oder Abwehr von Ansprüchen des Unfallgegners
Schadenmeldung an eigene Versicherung
Information an eigene Versicherung
Frühzeitige Beachtung versicherungsrechtlicher Konsequenzen
Bei Beteiligung des Kasko-Versicherers Klärung der Leistungsvoraussetzungen und Information an Mandanten über den Leistungsumfang des Kaskoversicherers
Mögliches Problem grober Fahrlässigkeit, sowie eigene Obliegenheitsverletzungen (z.B. bei fehlender Fahrerlaubnis, Unfallflucht oder Fahrt unter Einfluss von Alkohol oder Drogen)
Frühzeitiger Hinweis auf mögliche Regressforderung des eigenen Kraftfahrthaftpflichtversicherers bei eigenen Obliegenhe...

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