Rz. 136

Nach § 395 StPO kann sich der Verletzte dem Verfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen. In § 395 StPO sind die Taten, die zu einer Nebenklage bezüglich des Verletzten berechtigen, aufgezählt.[199]

Kann die Tat nur auf Antrag verfolgt werden, ist die rechtzeitige Stellung eines Strafantrages Voraussetzung.[200]

Gem. § 395 Abs. 4 StPO ist der Anschluss als Nebenkläger in jeder Lage des Verfahrens zulässig, auch in der Rechtsmittelinstanz.

Ist eine berechtigte Anschlusserklärung des Nebenklägers gegeben, ist die Bewilligung von Prozesskostenhilfe möglich.[201]

Durch das Adhäsionsverfahren gem. §§ 403 ff. StPO kann der Verletzte oder sein Erbe vermögensrechtliche Ansprüche, z.B. auf Schadensersatz einschließlich Schmerzensgeld, im Rahmen des Strafverfahrens gegen den Angeklagten geltend machen.

Gem. § 406 StPO entscheidet das Strafgericht über den Adhäsionsantrag.

[199] Bockemöhl, Handbuch des Fachanwalts Strafrecht, S. 588.
[200] Bockemöhl, Handbuch des Fachanwalts Strafrecht, S. 588.
[201] Höke, Verkehrsrecht, § 18 Rn 15.

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