Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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§ 51 Verkehrsrecht / h) Übergangsregelungen

Rz. 245 In § 65 StVG sind durch den Gesetzgeber Übergangsbestimmungen hinsichtlich der alten Verkehrsverstöße, die in das aktuelle Fahreignungsregister mit übernommen worden bzw. umgestellt worden sind, getroffen worden.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Im Bußgeldverfahren

a) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid Rz. 96 Gem. der §§ 67 ff. OWiG kann der Betroffene gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegen. Gem. § 67 Abs. 1 OWiG kann der Betroffene gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die Einspruchs...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / B. Verwaltungsrechtliches Führerscheinverfahren

I. Typischer Sachverhalt Rz. 192 Der Autofahrer F wurde wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, begangen am 1.3.2023, am 2.6.2023 wegen Verkehrsvergehen gem. § 316 StGB zu einer Geldstrafe verurteilt. Ihm wurde die Fahrerlaubnis entzogen mit einer Sperrfrist von noch neun Monaten. Wenige Tage nach dem Vorfall beauftragt F Rechtsanwalt R mit der Verteidigung. Nach Abschluss des St...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Rechtsschutz bei Auslandsunfällen

Rz. 142 Gem. § 5 Abs. 1 lit. b) ARB 2008/2000/94 trägt der Rechtsschutzversicherer bei einem Rechtsschutzfall im Ausland die Vergütung eines für den Versicherungsnehmer tätigen am Ort des zuständigen Gerichtes ansässigen ausländischen oder eines im Inland zugelassenen Rechtsanwaltes.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Straßenverkehrshaftungs- und Sozialrecht

Rz. 294 Auch bei der Abwicklung von Ansprüchen aus Anlass eines Straßenverkehrsunfalls kommen für den Geschädigten nicht nur Ansprüche gegenüber dem Schädiger und dessen Haftpflichtversicherung in Betracht. Vielmehr ist auch daran zu denken, dass für den Geschädigten und Angehörige bzw. Hinterbliebene Ansprüche auf soziale Leistungen gegeben sind, so z.B. nach SGB II – Grund...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VII. Speziell: Verteidigung und Vertretung bei drohender Führerscheinmaßnahme

1. Checkliste: Verteidigung/Vertretung in Angelegenheiten mit Führerscheinmaßnahme Rz. 102 A. Entzug der Fahrerlaubnis I. Vorläufige Entziehung gem. § 111a StPOmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / e) Schmerzensgeldanspruch

Rz. 345 Gesetzliche Grundlage des Schmerzensgeldanspruchs ist die Vorschrift des § 253 BGB. aa) Faktoren der Schmerzensgeldbemessung Rz. 346 Bei der Bemessung des Schmerzensgeldanspruchs sind Ausgleichs- und Genugtuungsfunktion des Schmerzensgeldes zu beachten. Ein Schmerzensgeld als angemessener Ausgleichsbetrag muss deshalb unter Berücksichtigung der Ausgleichs- und Genugtuu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Gebührenbeispiele

a) Strafverteidigung Rz. 165 Der Verteidiger wird beauftragt, den Mandanten in einer strafrechtlichen verkehrsrechtlichen Angelegenheit zu vertreten. Hierbei ist der Verteidiger sowohl im Ermittlungsverfahren als auch in der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht tätig, es handelt sich um eine durchschnittliche Angelegenheit i.S.v. § 14 RVG. Abrechnung nach RVG:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Wichtigste Aspekte bei der Annahme des Mandates im Verkehrsstraf- und OWi-Recht

a) Prüfung der Interessenkollision Rz. 6 Die Verteidigertätigkeit für den Fahrzeugführer und die gleichzeitige zivilrechtliche Vertretung kann zur Interessenkollision führen.[3] Eine mögliche Interessenkollision wird auch dadurch nicht ausgeschlossen, dass ein Mandant sich mit der Vertretung eines anderen einverstanden erklärt hat,[4] und zwar unabhängig davon, ob das erste M...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / cc) Erledigungsgebühr Nr. 1002 VV-RVG

Rz. 262 Diese Erledigungsgebühr nach Nr. 1002 VV-RVG entsteht, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise nach Aufhebung oder Änderung des mit einem Rechtsbehelf angefochtenen Verwaltungsaktes erledigt. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Rechtssache ganz oder teilweise durch Erlass eines bisher abgelehnten Verwaltungsaktes erledigt. Hat der Rechtsanwalt bei der Erledigung mi...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / V. Maßnahmen im verwaltungsrechtlichen Führerscheinverfahren

1. Maßnahmen ohne Entzug der Fahrerlaubnis a) Verwarnung Rz. 218 Eine Verwarnung kommt im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe[257] sowie nach dem Punktesystem in Betracht. b) Verkehrsunterricht Rz. 219 Nach § 48 StVO kann die Teilnahme am Verkehrsunterricht angeordnet werden, wenn Verkehrsvorschriften nicht beachtet werden.[258] Es handelt sich um einen Verwaltungsakt, Widerspruc...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / hh) Mögliches Teilschmerzensgeld

Rz. 356 Ein Teilschmerzensgeld kann nur zugesprochen werden, wenn die Schadenentwicklung noch nicht abgeschlossen ist und der der Bemessung des Schmerzensgeldes ein konkret bestimmter Zeitraum zugrunde gelegt wird.[454]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Verjährungsregelungen

Rz. 367 Mit Inkrafttreten des neuen Schuldrechts ist das neue Verjährungsrecht in Kraft getreten. Die Regelungen zur unerlaubten Handlung der §§ 823 ff. BGB sind unverändert. Gleiches gilt für Ansprüche nach dem StVG, die Haftung des VR als Gesamtschuldner gem. bzw. § 115 Abs. 1 VVG.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Organisation der Akte und Nutzung von Mandanten- und Aktenstammdaten

Rz. 7 Bei der Aktenführung ist es empfehlenswert zu allen in Betracht kommenden Streitgegenständen und für alle möglichen Beteiligten, also Fahrer, Halter, Beifahrer, separate Akten zu führen und nach Streitgegenständen zu trennen.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG

Rz. 264 Diese Verfahrensgebühr erhält der Anwalt, wenn er beauftragt ist, für seinen Mandanten in einem gerichtlichen Verfahren tätig zu werden und er diese Tätigkeit vornimmt. Die Höhe dieser Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV-RVG beträgt 1,3.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 3. Umfang der Ersatzleistung

Rz. 437 Grds. ist der Versicherungswert entsprechend dem Wiederbeschaffungswert einschließlich Mehrwertsteuer zu ersetzen nur bei Nachweis.[552] Diese Regelung gilt auch für Fahrzeugteile. Im Übrigen sind die vereinbarten Versicherungsbedingungen zu beachten, die u.U. Entschädigungsregelungen beinhalten. Rz. 438 Werden entwendete Gegenstände innerhalb eines Monates nach Einga...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Verwarnung

Rz. 218 Eine Verwarnung kommt im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe[257] sowie nach dem Punktesystem in Betracht.mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VII. Muster

Rz. 440 Die nachfolgenden ausgewählten Muster erfassen den Bereich zu Leistungskürzungen bzw. den Regress eines Kraftfahrtversicherers. 1. Regress des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bei Trunkenheitsfahrt Rz. 441 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.52: Regress des Kraftfahrzeughaftpflichtversicherers bei Trunkenheitsfahrt Ausweislich der beiliegend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / II. Rechtliche Grundlagen

1. Überblick Rz. 401 Von besonderer Bedeutung ist die Neufassung des VVG, die ab dem 1.1.2008 in Kraft getreten ist und für den VN viele Verbesserungen brachte und für alle ab diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Verträge gilt. Dem VR wurde gem. Art. 1 Abs. 3 EGGVG ein Zeitraum bis zum 1.10.2009 eingeräumt, innerhalb dessen er seine AGB dem neuen VVG anpassen konnte. Dabei musste...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / VI. Mögliche Beteiligung von Rechtsschutz

Rz. 269 Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen ist z.B. in § 2g ARB 2000/2008 geregelt, Hiernach besteht Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten. Hierzu zählen z.B. Führerscheinsachen oder aber Fahrtenbuchauflagen.[289]mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Punktbewertung

aa) Verkehrsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt) Rz. 230 Mit einem Punkt werden gem. § 4 Abs. 2 Nr. 3 StVG verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten geahndet. Übersicht zu der Anlage 13 zu § 40 FeV 3.1 folgende Verstöße gegen die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Nach Tatbeständen

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Quotale Leistungskürzung

Rz. 405 Die Neufassung des VVG sieht vor, dass der VR im Fall der grob fahrlässigen Obliegenheitsverletzung oder Gefahrerhöhung lediglich zu einer Leistungskürzung berechtigt ist, die der Schwere des Verschuldens entspricht. Die näheren Kriterien für eine derartige Kürzung hat der Gesetzgeber bewusst der Rechtsprechung und Literatur überlassen. a) Kürzung auf Null Rz. 406 Der ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 4. Fahreignungsregister

a) Allgemeines Rz. 227 In § 4 Abs. 2 Nr. 1–3 StVG ist geregelt, wie Straftaten und Ordnungswidrigkeiten zu bewerten sind. Rz. 228 Die Eintragungsgrenze für Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungsregister liegt bei 60 EUR, § 28 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. a bb) StVG. Es werden nur Verstöße in das Fahreignungsregister eingetragen, die sich unmittelbar auf die Verkehrssicherheit auswirken. ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Sachverständigenkosten

Rz. 322 I.d.R. kommt die Einholung eines Sachverständigengutachtens erst bei einem geschätzten Schaden ab 700 EUR in Betracht.[379] Der Schädiger hat auch die Kosten eines für die Schadenregulierung nicht brauchbaren Gutachtens zu ersetzen, sofern es sich nicht um eine Fehlbegutachtung handelt, die er selber (z.B. durch Verschweigen eines Vorschadens) verschuldet hat.[380] D...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Allgemeines

Rz. 134 Um für den Mandanten überprüfen zu können, ob der zu beurteilende strafrechtliche, verwaltungsrechtliche oder ordnungswidrigkeitsrechtliche Sachverhalt von der Rechtsschutzversicherung des Mandanten gedeckt ist, ist es zwingend erforderlich, dass der Verteidiger sich von dem Mandanten die konkreten zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsschutzversicherer zugrunde li...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 7. Verfahren bei Verneinung der Leistungspflicht

Rz. 144 Nach § 18 lit. a) ARB 2008/2000/94 kann der Versicherer den Rechtsschutz ablehnen, weil der durch die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht. Der Versicherer muss keinen Versicherungsschutz gewähren, wenn die Wahrnehmung rechtlicher Interessen wirtschaftlich im hohen...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a StPO)

Rz. 104 Voraussetzung für die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis ist, dass dringende Gründe für die endgültige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 69 StGB vorhanden sind. Erforderlich ist daher ein dringender Tatverdacht i.S.d. § 69 Abs. 1 S. 1 StGB, sowie ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit, dass das Gericht den Beschuldigten für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrze...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Strafverfahren

Rz. 80 Ziel der Verteidigung kann die Einstellung des Verfahrens sein. Es gibt verschiedene Einstellungsmöglichkeiten mit unterschiedlichen Konsequenzen: Im Strafverfahren kommt eine Einstellung gem. § 170 Abs. 2 StPO in Betracht. Gem. § 170 Abs. 2 StPO stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein, wenn die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung der öffentliche...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Ausstattung und Funktion von Messgeräten

Rz. 18 An die Geschwindigkeitsmessgeräte sind nach heutigem Stand der Technik hinsichtlich ihrer technischen Ausstattung und Funktionsweise folgende Anforderungen zu stellen:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Grundlagen

Rz. 411 Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung sichert den Fall ab, aus einem Schadenereignis dritten Personen gegenüber schadensersatzpflichtig zu werden. Die Leistungspflicht des VR bei der Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung besteht in der Verpflichtung zur Befriedigung begründeter und der Abwehr unbegründeter Entschädigungsansprüche. Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Unfall beim Fahrstreifenwechsel

Rz. 376 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.29: Unfall beim Fahrstreifenwechsel Das Fahrzeug unserer Mandantschaft befand sich auf der _________________________ Fahrspur der _________________________ Straße, als der Fahrer des bei Ihnen versicherten Fahrzeugs unachtsam einen Fahrstreifenwechsel im gleichgerichteten Verkehr durchführte und mit dem Kfz ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / g) Unfall bei Abbiegevorgang Gegner in ein Grundstück trotz Überholvorgangs durch Mandant

Rz. 380 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.33: Unfall bei Abbiegevorgang Gegner in ein Grundstück trotz Überholvorgangs durch Mandant Zur genannten Unfallzeit befuhr das Fahrzeug des Mandanten die im beigefügten Fragebogen genannte Straße. Voraus fuhr das bei Ihnen versicherte Fahrzeug. Der Fahrer des diesseits beteiligten Fahrzeugs war im Begriff zu...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / III. Geltendmachung der Ansprüche

Rz. 277 Empfehlenswert ist es, Ansprüche unmittelbar gegenüber der Haftpflichtversicherung des Schädigers geltend zu machen. Aufgrund des Direktanspruchs gem. § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG kann der Geschädigte sich unmittelbar an den VR halten und diesen auch ggf. verklagen. Wichtig ist es, gegenüber dem/den Schädiger/n sowie der Versicherung sämtliche in Betracht kommenden Ansprüch...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / c) Kombiniertes Tattag- und Rechtskraftprinzip

Rz. 236 Nach § 4 Abs. 2 S. 3 StVG ergeben sich die Punkte mit der Begehung der Straftat oder Ordnungswidrigkeit, sofern sie rechtskräftig geahndet werden. Hier hat der Gesetzgeber das Tattagprinzip des BVerwG[269] aufgegriffen und mit dem Rechtskraftprinzip kombiniert. Die jeweiligen Punkte entstehen daher bereits mit dem Tattag, vorausgesetzt, dass die Tat dann auch rechtskr...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Spezielle Umstände

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§ 51 Verkehrsrecht / ee) Regelfahrverbot, günstige Prognose

Rz. 128 Insbesondere ist die Möglichkeit zu erörtern, ob das Absehen vom Fahrverbot möglich ist durch eine erhöhte Geldbuße (OLG Hamm NZV 1996, 77).mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 2. Hauptverhandlung

Rz. 86 Gem. § 243 Abs. 1 StPO beginnt die Hauptverhandlung mit dem Aufruf der Sache. Fragen über etwaige Vorstrafen gehören nicht zur Vernehmung des Angeklagten oder Betroffenen zur Person, sondern beziehen sich auf den Bereich der Vernehmung zur Sache, die erst möglich ist nach der Belehrung über das Aussageverweigerungsrecht, § 243 Abs. 5 StPO. In der Hauptverhandlung erfolg...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 10. Auslagenersatz und sonstige Schadenpositionen

Rz. 331 Für den Ersatz der Auslagen kommen pauschal ein Betrag von ca. 25 EUR,[413] je nach Tatgericht auch nur 20 EUR[414] oder aber bis zu 30 EUR[415] in Betracht. Zu den sonstigen in Betracht kommenden Schadenpositionen, die zu erstatten sind, wird verwiesen auf Tietgens/Nugel [416] – insbesondere zu den Stichwortenmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 11. Einverständniserklärung mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren unter einer Bedingung bei einer OWi

Rz. 181 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.12: Einverständniserklärung mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren unter einer Bedingung bei einer OWi In vorbezeichneter Angelegenheit erkläre ich mich namens und in Vollmacht des Betroffenen mit einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren einverstanden, sofern das Gericht den gegen den Betroffen...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Gefahrerhöhung und ihre Folgen

Rz. 412 Neben der Obliegenheitsverletzung wird die Leistungspflicht des VR bestimmt durch eine etwaige Gefahrerhöhung hinsichtlich des versicherten Risikos. Die Gefahrerhöhung ist geregelt in den §§ 23 ff. VVG .[516] Der Begriff der Gefahrerhöhung ändert sich durch das neue VVG nicht. Das neue Recht übernimmt insoweit die Unterscheidung zwischen der subjektiven und der objekti...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / b) Bei Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug

Rz. 184 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.15: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug) In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die Besprechung nach dem Termin. Es wird empfohlen, die Geldstrafe nach Aufforderung zu zahlen. Sofern Sie wegen der Höhe der zu zahlend...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / i) Unfall bei Überholvorgang Gegner trotz Abbiegevorgangs durch Mandant

Rz. 382 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 51.34: Unfall bei Überholvorgang Gegner trotz Abbiegevorgangs durch Mandant Zur genannten Unfallzeit befuhr das Fahrzeug der Mandantschaft die im Fragebogen genannte Straße. Der Fahrer des diesseits beteiligten Fahrzeugs wollte nach links abbiegen, nachdem er sich zuvor durch doppeltes Schauen in den Rückspiege...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Relative Fahruntüchtigkeit

Rz. 34 Relative Fahruntüchtigkeit kann schon bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 ‰ vorliegen.[58] Ist ein Wert von mindestens 0,3 ‰ gegeben und treten weitere Umstände hinzu, kann eine Fahruntüchtigkeit gegeben sein.[59] Diese weiteren Umstände, die ggf. auf eine Fahruntüchtigkeit des Fahrers schließen lassen, können in der Person des Fahrers oder aber in seinem ...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / d) Sonstige Haftungstatbestände

Rz. 281 Weitere Haftungstatbestände, und zwar Verschuldenshaftung, sind die Vorschriften der §§ 823 Abs. 1, 823 Abs. 2 BGB. Hiernach kommen in Betracht:mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 5. Entziehung der Fahrerlaubnis

Rz. 246 Die Entziehung der Fahrerlaubnis ist in § 3 StVG geregelt. Nach § 3 Abs. 1 StVG ist demjenigen die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde zu entziehen, der sich als ungeeignet oder nicht befähigt zum Führen von Kraftfahrzeugen erweist. Das Gesetz differenziert mithin nach der Eignung und der Befähigung. Die fehlende Befähigung ist ein eigenständiger Entziehungsgru...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / 1. Vorab: Übersicht Personenschaden

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§ 51 Verkehrsrecht / a) Heilbehandlungskosten

Rz. 335 Der Verletzte hat Anspruch auf Ersatz der tatsächlich entstandenen, angemessenen Kosten aller erforderlichen Heilbehandlungsmaßnahmen.[423] Der Anspruch auf Ersatz der notwendigen Heilungskosten besteht grds., auch wenn der Verletzte noch anderweitige Ersatzansprüche hat, etwa familienrechtliche, und auch, wenn er die Kosten nicht selber trägt. Sonstige in Betracht ko...mehr

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§ 51 Verkehrsrecht / aa) Vor und nach Eintritt des Versicherungsfalls

Rz. 414 Die dem VN vertraglich auferlegten Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalles sind abschließend in § 5 PflVG vorgegeben, d.h. sie bleiben auch im neuen VVG dieselben und sind nunmehr in D.1 bzw. D.2 AKB 2008 geregelt. Danach kann Leistungsfreiheit eintreten bei Verwendung des Fahrzeugsmehr

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§ 51 Verkehrsrecht / ee) Quotenbildung unter Berücksichtigung der Höchstgrenzen der KfzPflVV

Rz. 421 Kann der VR dem VN kein vorsätzliches Fehlverhalten nachweisen, ist ein Regress lediglich unter dem Gesichtspunkt einer grob fahrlässig begangenen Obliegenheitsverletzung möglich. In diesen Fällen sieht § 28 Abs. 2 S. 2 VVG grds. ein Recht des VR vor, seine Leistung (lediglich) in einem der Schwere des Verschuldens des VN entsprechendem Verhältnis zu kürzen. Insoweit...mehr