Fachbeiträge & Kommentare zu Verkehrsrecht

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zfs 11/2010, Einstellung von Lichtbildern durch die Haftpflichtversicherung des Schädigers in eine Restwertbörse ohne Einwilligung des Sachverständigen

UrhG § 31 Abs. 5 S. 2; BGB § 242 a) Erstattet ein Sachverständiger im Auftrag eines Unfallgeschädigten ein Gutachten über den Schaden an einem Unfallfahrzeug, das dem Haftpflichtversicherer des Unfallgegners vorgelegt werden soll, ist der Haftpflichtversicherer grundsätzlich nicht berechtigt, im Gutachten enthaltene Lichtbilder ohne Einwilligung des Sachverständigen in eine R...mehr

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zfs 06/2010, Kameraüberwachungsmaßnahmen im Straßenverkehr – eine Zwischenbilanz

1. Die Polizei darf bei Verkehrskontrollen Bildmaterial aufzeichnen, um einen Verkehrsverstoß zu dokumentieren und den Täter zu identifizieren. Dies galt bis vor wenigen Monaten als selbstverständlich. Viele Gerichte setzten sich zwar intensiv mit den unterschiedlichen Messverfahren und mit den Kriterien einer Fahreridentifizierung auseinander. Die Rechtsgrundlage für die Du...mehr

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zfs 08/2010, van Bühren: Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 4 Versicherungsrecht

2. Aufl. 2010, Deutscher Anwaltverlag, 488 S., 59,00 EUR, ISBN 978-3-8240-0888-9 Mit der Neuauflage des Bandes 4 – durch die Reform des Versicherungsrechts notwendig geworden – ist die Tetralogie "Das verkehrsrechtliche Mandat" wieder einigermaßen auf dem Laufenden. Der Verf. kann nicht nur auf eine langjährige Erfahrung als Fachanwalt für Versicherungsrecht, die sich in prak...mehr

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zfs 08/2010, Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht

21. Aufl., C.H. Beck 2010, ISBN 978-3-406-59421-2, 76 EUR Kompression als Kunst wäre eine passende Überschrift für dieses seit langer Zeit etablierte und doch immer wieder in neuen Nuancen überraschende Werk zum gesamten Straßenverkehrsrecht. Diesmal wurde das Versicherungsrecht ergänzt, zudem die zahlreich ergangen Entscheidungen sowohl des EuGH (zum Fahrerlaubnisrecht) als ...mehr

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zfs 12/2010, Verteidigung b... / 2. Bußgeldkatalog

Gleichzeitig wurde in Deutschland durch den Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik ein neuer Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Fahrpersonalrecht erarbeitet. Denn vor dem Hintergrund der neuen rechtlichen Grundlagen war es aus Sicht des Länderausschusses für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik erforderlich, die Grundsätze zur Verfolgung und Ahndung von Zu...mehr

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Kraftfahrzeugsteuerrechtlicher Begriff des Pkw

Leitsatz Für das KraftStG ist der kraftfahrzeugsteuerrechtliche Begriff des Pkw, wie er sich nach dem historischen Willen des Gesetzgebers ergibt und wie er nunmehr in § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG enthalten ist, maßgeblich. Normenkette § 2 Abs. 2 S. 1, § 8 Nr. 2 KraftStG, § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG Sachverhalt Die Klägerin lastete ihren Toyota Typ J7 Landcruiser mit zwei Sitzreihen für ...mehr

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ZErb 08/2008, Das RDG und s... / VI. Vereinigungen und öffentliche Stellen

Nach § 7 RDG dürfen Zusammenschlüsse aller Art im Rahmen ihres satzungsmäßigen Aufgabenbereichs für ihre Mitglieder Rechtsdienstleistungen erbringen. Einschränkend gilt, dass die Erbringung von Rechtsdienstleistungen gegenüber den eigentlichen satzungsmäßigen Aufgaben nicht von übergeordneter Bedeutung sein darf. Der Verband muss nach § 7 Abs. 2 RDG die zur sachgerechten Erb...mehr

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Keine Kraftfahrzeugsteuerpflicht so genannte Registrierzulassung

Leitsatz Nach Entscheidung des FG Baden-Württemberg erfüllt die kurzzeitige Zulassung eines Kraftfahrzeugs in Form einer so genannten Registrierzulassung - keine Aushändigung der Zulassungsbescheinigung Teil I, kein amtliches Kennzeichen - nicht die Voraussetzung für eine Kraftfahrzeugsteuerpflicht. Sachverhalt Im vorliegenden Falle hatte der Senat zu entscheiden, ob eine kur...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Wohnmobiltarif gilt nur für "echte" Wohnmobile i. S. des KraftStG

Leitsatz Auch für verkehrsrechtlich als Wohnmobil eingestufte Fahrzeuge kommt nach dem 31.12.2005 die Besteuerung wie Pkw nach Hubraum sowie Schadstoff- und Kohlendioxidemission in Betracht, wenn sie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2b KraftStG (Wohnmobil) nicht erfüllen. Sachverhalt Mit dem vorliegenden Beschluss hat sich das Niedersächsische Finanzgericht mit der Besteuerun...mehr

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Künftig kein Steuerprivileg für schwere Geländewagen

Leitsatz Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und damit der Gewichtsbesteuerung von sog. Kombinationsfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hat sich nichts an der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffs des Pkws geändert, wie ihn der BFH in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat. Die RL 70/156/EWG zur Angleichung der Rechts...mehr

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Keine Steuerbegünstigung für vor dem Stichtag nur mit Kurzzeitkennzeichen zugelassenem schadstoffarmen Fahrzeug

Leitsatz 1. Der Begriff der "erstmaligen Zulassung" im Kfz-Steuerrecht ist ein Begriff des Verkehrsrechts; seine Auslegung richtet sich nach den verkehrsrechtlichen Vorschriften. 2. Das Datum der Erstzulassung eines Fahrzeugs beschreibt den Tag, an dem das Fahrzeug erstmals allgemein und sachlich unbeschränkt zum öffentlichen Verkehr im Inland oder im Ausland mit der dafür er...mehr

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ZAP 21/2017, Buchreport / 2.1 Dronkovic (Hrsg.), Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 4. Aufl. 2017, 546 S., Luchterhand, 139 EUR

Eine immense Zeitersparnis! 14 namhafte Praktiker behandeln in ebenso vielen Kapiteln alle Aspekte des Verkehrsrechts. Die zahlreichen Formulare sind einfach und bequem online aufrufbar und können ohne lästige Umformatierung sofort für das eigene Mandat verwendet werden. Zudem sind sie jeweils gut erläutert und mit Verweisen auf Rechtsprechung und weiterführende Literatur ko...mehr

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ZAP 2/2021, Verkehrsrecht: Folgen des Verstoßes gegen das Zitiergebot

(OLG Zweibrücken, Beschl. v. 5.11.2020 – 1 OWi 2 Ss Rs 124/20) • Nach der am 28.4.2020 erfolgten Verkündung der 54. Verordnung zur Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften besteht, soweit die Änderungsverordnung wegen eines Verstoßes gegen das Zitiergebot aus Art. 80a Abs. 3 GG nichtig ist, die bis dahin geltende Rechtslage fort. Dies kann dazu führen, dass ein Geschwindigk...mehr

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ZAP 2/2021, Verkehrsrecht: Folgen des Verstoßes gegen das Zitiergebot

(OLG Braunschweig, Beschl. v. 4.12.2020 – 1 Ss [OWi] 173/20) • Eine etwaige (Teil-)Nichtigkeit der am 28.4.2020 in Kraft getretenen 54. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 20.4.2020 wegen des fehlenden Zitats der für die Einführung der erweiterten Regelfahrverbote maßgeblichen Ermächtigungsgrundlage des § 26a Abs. 1 Nr. 3 StVG steht der Ahndun...mehr

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Vorwort

Auch mit der dritten Auflage soll dem Rechtsanwalt/der Rechtsanwältin ein zuverlässiges Hilfsmittel für die tägliche Praxis an die Hand gegeben werden: Er/sie soll dort schnell das finden, was für die Bearbeitung verkehrsverwaltungsrechtlicher Mandate im Alltag gebraucht wird, aber auch weiterführende Hinweise für schwierigere Fragestellungen erhalten. Ausgangspunkt sind uns...mehr

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ZAP 20/2020, Die Fachanwaltschaft für Transport- und Speditionsrecht – jetzt noch wertvoller?

Zugleich ein Kommentar zur Entscheidung des BGH, Urt. v. 22.6.2020 – AnwZ (Brfg) 48/19 (s. dazu auch Anwaltsmagazin ZAP 2020, S. 784 ff. sowie ZAP EN-Nr. 456/2020 [LS] F. 1 S. 129): Eines sei zunächst direkt vorweggeschickt: Ich bin seit dem Jahre 2002 Speditionskaufmann, habe fast acht Jahre in einer mittelständischen Spedition gearbeitet, bin seit 2007 als Rechtsanwalt täti...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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Zeitschriften-/Fundstellenverzeichnis

Zu juristischen Abkürzungen (auch Zeitschriften) sei auf die JURICA App verwiesen, die als App zum Download für iOS und Android im Internet zur Verfügung steht.mehr

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Literaturverzeichnis / Fahrerlaubnis-/Straßen-/Straßenverkehrsrecht/Allgemeines Verwaltungsrecht

Beck/Löhle/Kärger/Schmedding/Siegert, Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren, Geschwindigkeit – Abstand – Rotlicht – Waagen – Atemalkohol, 11. Aufl. 2016 (zitiert: Beck/Löhle/Kärger/Schmedding/Siegert) Berz/Burmann (Hrsg.), Handbuch des Straßenverkehrsrechts, Band 1: Zivilrecht und Band 2: Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Verwaltungsrecht, Gebührenrecht, Rechtssch...mehr

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Buchreport / Neidhardt/Nissen, Bußgeldkataloge in Europa, 2. Aufl. 2018, 224 S., Deutscher Anwaltverlag, 29 EUR

Die beiden profilierten und langjährigen ADAC-Juristen und Verfasser diverser Abhandlungen zum Verkehrsrecht mit Auslandsbezug, Neidhardt und Nissen, haben die Bußgeldkataloge Europas in einen Überblick gebracht: Die Länder sind alphabetisch sortiert, jeweils untergliedert in "Polizei und Straßenverkehr" und in den eigentlichen Bußgeldkatalog. Für den Praktiker besonders wic...mehr

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Literaturverzeichnis

Buschbell, Münchener Anwaltshandbuch Straßenverkehrsrecht, 4. Auflage 2015 Buschbell/Hering, Handbuch Rechtsschutzversicherung, 6. Auflage 2015 Drees, Schadensberechnung bei Unfällen mit Todesfolge, 2. Auflage 1994 Eckelmann/Nehls, Schadensersatz bei Verletzung und Tötung, 1987 Gebhardt, Das verkehrsrechtliche Mandat, Bd. 1: Verteidigung in Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeite...mehr

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Literaturverzeichnis / II. Einzelbeiträge

Anderson/McLean/Farmer/Lee/Brooks, Vehicle travel speeds and the incidence of fatal pedestrian crashes. Accident Analysis and Prevention 1997, 29 (5), 667 Andrejtschitsch/Walischewski, Strafrechtliche Verfahren, in: Beck’sches Rechtsanwalts-Handbuch, 10. Auflage 2011 (zitiert: BeckRA-Hdb/Anrejtschitsch/Walischewski) Arbeitskreis V. Fahreignung und MPU, Empfehlungen zum 52. Deu...mehr

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ZAP 22/2017, Anwaltsmagazin / 12 Erfolgreiche Klage gegen Legal-Tech-Portal

Eine erfolgreiche Klage des Deutschen Anwaltvereins (DAV) könnte dazu beitragen, irreführender Werbung nicht-anwaltlicher Rechtsdienstleister künftig besser entgegentreten zu können. Das LG Hamburg hat Mitte Oktober entschieden, dass sog. Legal-Tech-Portale auf ihrer Internetseite nicht irreführend damit werben dürfen, "kostenlos" gegen Bußgeldbescheide im Verkehrsrecht vorz...mehr

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Autorenverzeichnis

Prof. Dr. Karl Otto Bergmann Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Medizinrecht, Hamm Dr. Hubert W. van Bühren Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Köln Dr. Martin van Bühren, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Köln Vicki Irene Commer Rechtsanwältin, Fachanwälti...mehr

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ZAP 21/2023, Buchreport / 1.1 van Bühren/Held, Unfallregulierung, 10. Aufl. 2023, Deutscher Anwaltverlag, 256 S., 49 EUR

Mit der 10. Auflage der Unfallregulierung von van Bühren und Held liegt eine aktualisierte Fassung des Werks vor, das sich über die Jahre als kompakte und praxisnahe Größe in der Schadenbearbeitung etabliert hat. Das Buch deckt alle relevanten Themen im Zusammenhang mit einer Unfallregulierung im Straßenverkehrsrecht ab und geht auf die aktuelle Rechtsprechung ein. Das Werk ...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 5.1 Pießkalla/Quarch/Reisert, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, 6. Aufl. 2018, 936 S., Deutscher Anwaltverlag, 94 EUR

Das Werk liegt nun mehr in der 6., erneut umfangreich aktualisierten und ausgebauten, Auflage vor. Erfreulicherweise konnte inzwischen zur Verstärkung des renommierten Autorenteams mit RA Dr. Michael Pießkalla noch ein weiterer ausgewiesener Spezialist im Fahrerlaubnisrecht gewonnen werden. Dieser hat insbesondere auch seine umfangreiche praktische und forensische Erfahrung ...mehr

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ZAP 22/2021, Anwaltsmagazin / 9 Personalia

Die bisherige Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, ist in den Ruhestand getreten. Im Rahmen einer Feierstunde wurde sie am 1. Oktober im Bundesarbeitsgericht (BAG) durch den Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, verabschiedet. Der Minister sprach ihr im Namen des Bundespräsidenten für die dem deutschen Volk geleisteten treuen Dienste Dank u...mehr

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Literaturverzeichnis

Balke/Reisert/Quarch, Regulierung von Verkehrsunfällen, 1. Aufl. 2012 Bamberger/Roth/Hau/Poseck, Beck'scher Online-Kommentar BGB (BeckOK/BGB), 43. Edition, Stand 15.6.2017 Berz/Burmann, Handbuch des Straßenverkehrs,Loseblatt, 37. EL. August 2017 Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl. 2018 Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 20...mehr

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ZAP 2/2015, Anwaltsmagazin / Studie zur Situation der Fachanwaltschaften

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat kürzlich eine von der Satzungsversammlung angeregte und vom Institut für Freie Berufe erstellte Studie zu den Fachanwaltschaften veröffentlicht. Die Untersuchung wurde bereits 2013 durchgeführt und gibt Aufschluss über die gegenwärtige Situation und die Entwicklung der Fachanwaltschaften. Außerdem konnten die mehr als 1.700 befragten Kollegi...mehr

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ZAP 4/2019, Wettbewerbsrech... / 3. Fachanwaltstitel/Spezialisierung

Wird mit Teilbereichen der Berufstätigkeit geworben, so ist dies unzulässig, soweit hierdurch eine Verwechslungsgefahr mit Fachanwaltstiteln hervorgerufen wird oder eine anderweitige Irreführung droht (vgl. § 7 BORA, § 7 BRAO, § 5 UWG). Unzulässig ist mithin die Werbung mit solchen Bezeichnungen, die den existierenden Fachanwaltstiteln gleichen oder ähnlich sind. Die Verwend...mehr

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ZAP 7/2024, Anwaltliche Haf... / V. Fazit

Bei sachgerechter Vorgehensweise lässt sich auch bei Personenschadenregulierungen das Haftungsrisiko minimieren. Es gilt im Übrigen der alte Grundsatz "wer schreibt, der bleibt". Die vom Haftungssenat in der Entscheidung vom 20.4.2023 getroffenen Feststellungen zur Beweislast zwingen den Rechtsanwalt, eine schriftliche Dokumentation der Beratung im Hinblick auf Vergleichsabs...mehr

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Literaturverzeichnis / Amtshaftung und Entschädigungsrecht im Zusammenhang mit dem Verkehrsverwaltungsrecht

Haus, Amtshaftung im Straßenverkehr, in: Schriftenreihe der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins Band 17 1994, Verkehrssicherungspflicht und Amtshaftung, S. 22–123mehr

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ZAP 21/2019, Buchreport / Weinbeer, Die größten Haftungsrisiken des Anwalts, Typische Fälle von A-Z, 1. Aufl. 2019, Deutscher Anwaltverlag, 296 S., 44 EUR

Weinbeer will das anwaltliche Haftungsrecht aus seinem Schattendasein führen. So gibt es nach einer allgemeinen Einleitung ein Haftungs-ABC, dass sich nach den Schwerpunkten der Haftung richtet und schließlich – das ist neu – sich in § 3 mit der Risikosteuerung und dem Krisenmanagement vor und im Schadenfall befasst. In der Einleitung werden die Anspruchsgrundlagen behandelt...mehr

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ZAP 16/2017, Berufsrechtsre... / 2. Werbung für kostenlose Erstberatung

In einem weiteren, in jeder Hinsicht begrüßenswerten Urteil zum anwaltlichen Gebührenrecht entschied der Anwaltssenat des BGH jüngst (Urt. v. 3.7.2017 – AnwZ [Brfg] 42/16, ZAP EN-Nr. 517/2017), dass das Angebot einer kostenlosen Erstberatung (im Verkehrsrecht) durch eine Rechtsanwaltskanzlei berufsrechtlich zulässig ist (s. auch ZAP Anwaltsmagazin 16/2017, S. 832). Damit hat...mehr

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ZAP 4/2018, Die Drittwiderk... / V. Kostenrechnung einer streitgenössischen Drittwiderklage

Für die Kostenrechnung einer streitgenössischen Drittwiderklage soll ein häufiger Fall aus dem Verkehrsrecht betrachtet werden (nach www.muenster.de/~lucas/jura/Kostenquotelung.pdf ): Nach einem Verkehrsunfall erhebt K (Kläger), Fahrer und Halter des einen unfallbeteiligten Fahrzeugs, Klage gegen B1 (Beklagter zu 1), Fahrer und Halter des gegnerischen am Unfall beteiligten F...mehr

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ZAP 7/2019, Akteneinsicht b... / XII. Fazit

§ 142 Abs. 1 ZPO ist ein von Beibringungsgrundsatz und Dispositionsmaxime weitgehend gelöstes Aufklärungsinstrument des Gerichts, von dem es nach eigenem Ermessen Gebrauch machen kann. Die Unterlage kann die Faktenbasis und damit die Qualität der gerichtlichen Entscheidung erhöhen, aber auch einer Partei mit Mitteln aus der Sphäre des Gegners zum Sieg verhelfen. Wenn die Par...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 10.1 Kilian/Offermann-Burckhardt/vom Stein (Hrsg.), Praxishandbuch Anwaltsrecht, 3. Aufl. 2018, 750 S., Deutscher Anwaltverlag, 84 EUR

Dieses Praxishandbuch beschreibt – wahrlich eine Mammutaufgabe – die umfangreichen Rahmenbedingungen der anwaltlichen Tätigkeit. Das Werk ist in fünf Teile gegliedert: Berufsbild und Stellung des Rechtsanwalts, Organisation der Berufsausübung (hier fehlt auch das Thema elektronischer Rechtsverkehr/beA nicht, aber auch wer über eine neue Kanzleistrategie und Kanzleimarketing ...mehr

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ZAP 1/2015, Mündliche Verha... / XV. Verzicht auf mündliche Verhandlung

§ 128 Abs. 2 ZPO eröffnet dem Gericht die Möglichkeit, bei Einverständnis von Kläger und Beklagtem auf die sonst vorgeschriebene mündliche Verhandlung zu verzichten. Das ist sinnvoll, wenn die Parteien über Rechtsfragen streiten oder nach durchgeführter Beweisaufnahme die erneute Terminierung überflüssig erscheint, etwa nach einem Sachverständigengutachten, dessen Erkenntnis...mehr

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ZAP 8/2020, / 2.1 Burhoff/Grün (Hrsg.), Messungen im Straßenverkehr, 5. Aufl. 2019, ZAP Verlag, 1072 S., 104 EUR

Das bereits in 5. Auflage erscheinende Standardwerk zu Messungen im Straßenverkehr will der Anwaltschaft technische Kenntnisse für die Argumentation bei Geschwindigkeits-, Abstands- und Rotlichtmessungen vermitteln. Dies gilt insb. deshalb, weil die Messverfahren mit Beispielsfällen unterlegt sind, sodass der Zugang zu der technisch komplexen Materie nachvollziehbar wird. Da...mehr

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ZAP 23/2018, Buchreport / 10.3 v. Landenberg (Hrsg.), Erfolgreich starten als Rechtsanwalt, 6. Aufl. 2019, 696 S., Deutscher Anwaltverlag, 39 EUR

Das von einem verjüngten Autorenteam auf den Weg gebrachte Werk ist ein Begleiter und Coach – nicht nur für junge Rechtsanwälte. Der mit 39 EUR als sehr niedrig zu bezeichnende Preis sollte für Berufsanfänger, aber auch für "alte Hasen" einen Anreiz darstellen, sich dieses Werk zuzulegen. In zwölf Abschnitten führt das Buch durch die verschiedenen Stationen der Rechtsanwalts...mehr

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ZAP 7/2018, Buchreport / 4.1 Böhme/Biela/Tomson, Kraftverkehrs-Haftpflicht-Schäden, 26. Aufl. 2018, C.F. Müller Verlag, 109,99 EUR

In diesem Handbuch werden tatsächlich sämtliche Themen der Kfz-Haftpflichtversicherung behandelt. Auch Auslandsschäden und versicherungsvertragliche Aspekte sind in der gebotenen Kürze erfasst. Die handliche Form und die übersichtliche Darstellung vermitteln ein rasches Problembewusstsein. Unterstützt wird dies mit nützlichen Tabellen zur Kapitalisierung, Zeitrente etc. sowi...mehr

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Buchreport / Junker, Beweisantragsrecht im Strafprozess, 3. Aufl. 2019, 248 S., ZAP Verlag, 49 EUR

Zutreffend weist der Autor darauf hin, dass der richtig eingesetzte Beweisantrag Wirkung in diverse Richtungen entfalten kann: zum einen nämlich in die Erweiterung der Aufklärungspflichten, zum anderen in die Festschreibung des in der Beweisaufnahme ermittelten Sachverhalts zur Führung einer erfolgreichen Revision. Zunächst stellt Junker die Grundlagen der Beweisaufnahme dar...mehr

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Buchreport / Tietje/Rupprecht, Personalmanagement für Anwaltskanzleien, 1. Aufl. 2018, 141 S., Deutscher Anwaltverlag, 39 EUR

Ronja Tietje, Vorsitzende des RENO-Bundesverbands, und Georg Rupprecht, Rechtsanwalt in Bremen, haben es sich zur Aufgabe gemacht, das "Personalmanagement für Anwaltskanzleien" in den Blick zu nehmen und dafür Sorge zu tragen, dass qualifiziertes Personal gefunden und zugleich gebunden wird. Die Folgen einer fehlenden Kanzleiorganisation sind nämlich ungestellte Rechnungen, ...mehr

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ZAP 4/2018, Die Drittwiderk... / 2. Anwendungsbeispiele

Sind im Erbrecht drei oder mehr Erben vorhanden, von denen einer gegen einen der anderen klagt, kann es für den Beklagten Sinn machen, nicht nur den ursprünglichen Kläger, sondern auch die anderen Miterben in den Streit einzubeziehen, da wegen der Degression der Kosten dieses Vorgehen vorteilhaft ist (s. oben I.). Auch im Verkehrsrecht ist die streitgenössische Drittwiderkla...mehr

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ZAP 19/2018, Die Kraftfahrt... / c) Verdienstausfall

Der Verdienstausfall ist gem. § 252 BGB zu ersetzen. Der entgangene Verdienst aus abhängiger Tätigkeit wird nach Ende der Entgeltfortzahlung nach der modifizierten Bruttomethode ermittelt (Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 252 BGB, Rn 8; BGH zfs 2000, 14). Ersparnisse an Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind nach den Grundsätzen des Vorteilausgleichs zu berücksichtigen. Be...mehr

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ZAP 8/2021, Buchreport / 4.1 Beer/Schäpe/Müller/Rebler, Das Recht des ruhenden Verkehrs, 3. Aufl. 2020, C.H. Beck, 625 S., 89 EUR

Ein „Knöllchen” für falsches Parken. Große Emotionen bei den Betroffenen, geringer Streitwert für den Anwalt. Ein Streitthema, das schnell und sicher bearbeitet werden muss, aber doch erstaunlich viele Facetten aufweist. Seit der Vorauflage von 2004 hat sich einiges geändert, worauf das fast vollständig ausgewechselte Autorenteam umfassend eingegangen ist. Es werden auch ent...mehr

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Literaturverzeichnis

Bachmeier, Rechtshandbuch Autokauf, 2008 Bamberger/Roth, Bürgerliches Gesetzbuch, Bd. 1 (§§ 1–610), Kommentar, 3. Auflage 2012 Creutzig, Recht des Autokaufs, 5. Auflage 2002 Creutzig, EG-Gruppenfreistellungsverordnung (GVO) für den Kraftfahrzeugsektor, 2003 Dauner-Lieb/Langen, BGB Kommentar, Bd. 2 – Schuldrecht, 3. Auflage 2016 Diez, GVO 2002, Die neue Herausforderung im Autohand...mehr

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ZAP 21/2019, Buchreport / Samimi, AnwaltFormulare Rechtsschutzversicherung, 4. Aufl. 2019, Deutscher Anwaltverlag, 388 S., 69 EUR

Samimis Werk erscheint nun schon in der 4. Aufl. und zeigt das Bedürfnis nach praktischer Handhabe zwischen der Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherern. Schöner geworden ist die Ausgabe schon deshalb, weil sie in einem anderen Format gestaltet ist und dem Buch eine CD-ROM mit den entsprechenden Textmustern beigefügt ist, was die Anwendung erleichtert. Insbesondere die Einl...mehr

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ZAP 8/2023, Buchreport / 2.1 Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 47. Aufl. 2023, C.H. Beck, 2.463 S., 145 EUR

Der Hentschel/König/Dauer ist ein Standardwerk zum Straßenverkehrsrecht und durch die recht kurzen Abstände zwischen den Auflagen stets sehr aktuell. Die 47. Auflage ist auf dem Stand von Oktober 2022. Das Werk umfasst sämtliche Aspekte des Straßenverkehrsrechts und bietet Kommentierungen zum Straßenverkehrsgesetz (StVG), zum Elektromobilitätsgesetz (EmoG), zur Straßenverkeh...mehr

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ZAP 21/2017, Rechtsprechung... / 6. Wirksame Berufungsbeschränkung bei Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG, § 318 StPO)

Zwischen den OLG war umstritten, welche Anforderungen an die Feststellungen bei einer Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu stellen sind, um eine Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch als wirksam bewerten zu können. Das OLG Bamberg (DAR 2013, 585 = VRR 2013, 429 = StRR 2014, 226 [jew. Hillenbrand]) sowie das OLG München (NZV 2014, 51 = VRR 2012, ...mehr