Samimis Werk erscheint nun schon in der 4. Aufl. und zeigt das Bedürfnis nach praktischer Handhabe zwischen der Anwaltschaft und Rechtsschutzversicherern. Schöner geworden ist die Ausgabe schon deshalb, weil sie in einem anderen Format gestaltet ist und dem Buch eine CD-ROM mit den entsprechenden Textmustern beigefügt ist, was die Anwendung erleichtert. Insbesondere die Einleitung ist für den mit Rechtsschutzversicherungen befassten Praktiker wichtig, führt sie die wesentlichen letzten Änderungen bis September 2018 zusammen. Unklar ist zwar, weshalb zum Autor und zu den Vorauflagen in dem Buch selbst Ausführungen gemacht werden, allerdings versucht der Autor wohl, sich einen Überblick über das Verhältnis zwischen Rechtsanwalt und Rechtsschutzversicherung zu erhalten, so dass man ihm eine Umfrage zusenden kann. Wichtig, vielen leider auch unbekannt, ist das Quotenvorrecht (§ 9), das auch im Bereich der Rechtsschutzversicherung anerkannt ist und dazu führt, dass bei Kostenerstattung durch die Gegenseite sich zunächst der Versicherungsnehmer befriedigen darf und ein Abzug der Selbstbeteiligung von dem Erstattungsanspruch nicht greift. Ausführlich widmet sich der Autor der Deckungsklage (§ 11) gegen den Rechtsschutzversicherer, der nicht nur prozessrechtlichen Fragestellungen, sondern ebenfalls Musterklagen und Urteile offeriert. Schließlich sind in einem sehr umfangreichen Anhang neben den Kontaktdaten der Rechtsschutzversicherungen auch die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung enthalten, um einen schnellen Zugriff auf die jeweils zwischen den Vertragsparteien bestehenden Regelungen zurückzugreifen. Das Buch von Samimi hilft dem Anfänger wie dem Profi in den Fragen der Auseinandersetzung im Rechtsschutzversicherungsvertrag.

RAin und FAin für Straf- und für Verkehrsrecht, zertifizierte Mediatorin/Coach Gesine Reisert, Berlin

ZAP F., S. 1099–1108

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