Sind im Erbrecht drei oder mehr Erben vorhanden, von denen einer gegen einen der anderen klagt, kann es für den Beklagten Sinn machen, nicht nur den ursprünglichen Kläger, sondern auch die anderen Miterben in den Streit einzubeziehen, da wegen der Degression der Kosten dieses Vorgehen vorteilhaft ist (s. oben I.). Auch im Verkehrsrecht ist die streitgenössische Drittwiderklage in der Regel kostenmäßig günstiger, als zwei getrennte Prozesse zu führen.

 

Praxishinweis:

Unter Umständen kommt – sollte der Anwalt nicht den (kosten-)günstigsten Weg einer streitgenössischen Drittwiderklage verfolgt haben – ein Fall der Anwaltshaftung in Betracht; der Anwalt könnte ggf. in Regress genommen werden.

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