Da nach einem Verkehrsunfall der Erstkontakt mit dem Mandanten häufig auch über Sachverständigenbüros, Kfz-Werkstätten oder die Agentur der eigenen Kfz-Versicherung erfolgt, ist es für den Rechtsanwalt von Vorteil, wenn er Kontakt zu einem oder mehreren dieser Institutionen pflegt. Kooperationen zwischen Rechtsanwälten und den an der Schadenbearbeitung beteiligten Institutionen haben sich ebenfalls in zunehmendem Maße bewährt.

Der erste Ansprechpartner des Mandanten ist in der Regel die Werkstatt, wenn ein Verkehrsunfall mit einer Beschädigung des Fahrzeugs vorliegt, oder auch die Agentur der eigenen Kfz-Versicherung. Sofern der Mandant zu diesem Zeitpunkt noch keinen Rechtsbeistand hat, kann über die Werkstatt bzw. die Versicherungsagentur eine Empfehlung des Rechtsanwalts erfolgen. In gleicher Weise gilt dies für Sachverständige.

 
Hinweis

Rechtsdienstleitungsgesetz

Hier ist zu berücksichtigen, dass durch die Möglichkeiten infolge des Rechtsdienstleistungsgesetzes insbesondere die Kfz-Werkstätten verstärkt versuchen, Aufgaben der Unfallregulierung zu übernehmen oder eine solche Übernahme zumindest anzubieten.

Die Rechtsanwaltschaft unterschätzt das hier vorhandene Potenzial bisweilen und nutzt es viel zu selten. Werkstätten oder Sachverständige können der Interessenvertretung des Mandanten nicht gerecht werden, spätestens wenn die haftungsbegründende und/oder die haftungsausfüllende Kausalität mit der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung streitig ist.

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