Es kommt auf den konkreten Einzelfall und die jeweilige Verteidigungsstrategie an, ob versucht werden sollte, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren oder Strafverfahren bereits zu einem frühen Zeitpunkt zur Einstellung zu bringen. Bei offensichtlichen Verfahrensfehlern und bei der Androhung eines Fahrverbots kann es hilfreich sein, mit der Ermittlungsbehörde so früh wie möglich Kontakt aufzunehmen. Bei Verkehrsstraftaten kann das Ermittlungsverfahren auch durch Anklageerhebung enden.

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