Rz. 1
Bei Verkehrsunfällen in Deutschland, an denen ein Inländer und ein Ausländer beteiligt sind, richten sich die Schadenersatzansprüche nach dem Pflichtversicherungsgesetz, wenn die Haftpflichtversicherung des Ausländers dem sog. Grüne-Karte-System angeschlossen ist. Dies ist bei den meisten europäischen Ländern der Fall.
Rz. 2
Bei Unfällen im Inland richtet sich dann der Direktanspruch gegen das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. nach deutschem Haftpflichtrecht und deutschem Versicherungsrecht.[1]
Rz. 3
Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. beauftragt in der Regel einen inländischen Versicherer mit der Schadenregulierung. Aber: Passivlegitimiert bleibt für Klagen allein das Deutsche Büro Grüne Karte e.V., nicht etwa der mit der Schadenregulierung beauftragte inländische Versicherer.[2] Die Anschrift lautet:
Deutsches Büro Grüne Karte e.V.
Wilhelmstr. 43/43 G
10117 Berlin
Rz. 4
Das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. ist auch aktivlegitimiert für eine Widerklage wegen einer zu Unrecht erfolgten Zahlung.[3]
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