Im Namen des geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht wünsche ich Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, ein gutes und gesundes Neues Jahr 2023. Wieder ist ein turbulentes Jahr vergangen, zu den andauernden Problemen der Pandemie hat sich noch eine kriegerische Auseinandersetzung in Europa hinzugesellt, das vergangene Jahr war alles andere als erfreulich. Auch das Verkehrsrecht ist nach wie vor von der gesellschaftlichen und politischen Entwicklung sowie der pandemischen Lage betroffen. Lockdown, Home-Office, gestiegene Benzinpreise, das 9-Euro-Ticket, erhöhte Sparsamkeit und nicht zuletzt eine lange Periode mit schönem Wetter haben alle einen Teil dazu beigetragen, dass sich der Straßenverkehr und dadurch auch die Zahl der Unfälle auch im letzten Jahr reduziert haben. Nicht zuletzt wird immer deutlicher, dass das Auto als Mittel der individuellen Fortbewegung mehr und mehr von der Bühne verschwinden soll.

Umso wichtiger ist es, dass die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht ihren Mitgliedern immer mehr für deren Beitrag bietet. Wir sind daher sehr stolz, dass wir neben dem kostenlosen Abonnement der zfs, der Möglichkeit des Mehrverdienstes bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen durch FastLane sowie weiteren, auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft einsehbaren Vorteilen nunmehr unseren Mitgliedern auch zehn Stunden Online-Fortbildung kostenlos anbieten können. Dies, ohne die Mitgliedsbeiträge zu erhöhen.

Sie können daher über die Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht eben diese zehn Stunden Online-Fortbildung und weitere, ebenfalls im Beitrag enthaltene fünf Stunden Fortbildung im Selbststudium und damit Ihre gesamte erforderliche Fortbildung von 15 Stunden absolvieren, ohne dass Sie über den Mitgliedsbeitrag hinaus noch irgendwelche Kosten aufwenden müssen.

Natürlich freuen wir uns sehr, wenn wir Sie persönlich bei unseren weiterhin fortlaufenden Veranstaltungen vor Ort, insbesondere dem Verkehrsanwaltstag, begrüßen können. Aufgrund der doch dramatisch geänderten Lage auf dem Fortbildungsmarkt wird der über Jahrzehnte bewährte Wanderzirkus zunächst einmal ausgesetzt werden. Wir werden sehr genau die zukünftige Entwicklung in diesem Bereich beobachten, können jedoch bereits jetzt versprechen, dass sehr attraktive und außergewöhnliche weitere Fortbildungsangebote auch weiterhin in Präsenz wahrgenommen werden können.

Wir hoffen, mit diesem Schritt die Attraktivität der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht weiter erhöhen zu können und hoffen auch, möglichst viele unserer Mitglieder bei den Online-Fortbildungen am 1. März und 29. November 2023 begrüßen zu können. Einzelheiten hierzu entnehmen Sie unserem Newsletter.

Ich wünsche Ihnen ein hoffentlich ruhiges und gesundes 2023.

Autor: Nicolas Eilers

RA Nicolas Eilers, FA für Verkehrsrecht und für Versicherungsrecht, Groß-Gerau

zfs 1/2023, S. 1

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