Rz. 12

Die Fahrerschutzversicherung ist im Gegensatz zur Insassenunfallversicherung keine Summenversicherung, sondern eine Schadenversicherung.[19] Die Fahrerschutzversicherung ist eher vergleichbar mit einer Kaskoversicherung und vom Grundsatz her eine Restschadenversicherung.[20] Es handelt sich um einen vertraglichen Anspruch auf Schadenersatz.

Versichert ist der Fahrer des versicherten Fahrzeugs bei dessen Lenkung, so dass Unfälle außerhalb des reinen Fahrbetriebs nicht versichert sind, also nicht Unfälle beim Einsteigen oder Aussteigen, beim Beladen oder Entladen.[21]

[19] Halm/Kreuter/Schwab, AKB-Kommentar, Fahrerschutzversicherung, Rn 8; Himmelreich/Halm/Wilms, Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 4. Aufl. 2011, Kap. 23 Rn 10; Heinrichs, DAR 2011, 565, 566; OLG Koblenz, 12 U 1095/12, VersR 2014, 1365, 1366.
[20] Halm/Kreuter/Schwab, AKB-Kommentar, Fahrerschutzversicherung, Rn 8 m.w.N.
[21] Heinrichs, Die Fahrerschutzversicherung, DAR 2011, 565, 567; Halm/Kreuter/Schwab, AKB-Kommentar Fahrerschutzversicherung, Rn 12.

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