In einer verkehrsrechtlichen Angelegenheit können folgende anwaltliche Maßnahmen erforderlich sein:
- Verteidigung im Ordnungswidrigkeitenverfahren bzw. Strafverfahren
- Vertretung bei der Geltendmachung von zivilrechtlichen Schadensersatzansprüchen
- Abwehr von unberechtigten Schadenersatzforderungen
- Vertretung in führerscheinrechtlichen Angelegenheiten.
Sofern der Mandant bislang keinen Rechtsanwalt kennt (etwa aus einer früheren Vertretung), stehen ihm diverse Möglichkeiten zur ersten Kontaktaufnahme zur Verfügung:
- Anwaltssuchdienste
- Internet
- Branchenverzeichnis
- Anwaltsauskunft der Rechtsanwaltskammer.
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