Als quotenbevorrechtigt gelten alle unmittelbaren Sachschäden (sog. kongruente Schäden). Bei der Verkehrsunfallregulierung sind dies folgende Schadenspositionen:

  • Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung,
  • Wertminderung,
  • Sachverständigengutachtenkosten und
  • Abschleppkosten.

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