Als quotenbevorrechtigt gelten alle unmittelbaren Sachschäden (sog. kongruente Schäden). Bei der Verkehrsunfallregulierung sind dies folgende Schadenspositionen:
- Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung,
- Wertminderung,
- Sachverständigengutachtenkosten und
- Abschleppkosten.
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