a) Allgemein

 

Rz. 186

Muster 51.14: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (allgemein)

 

Muster 51.14: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (allgemein)

In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die im Anschluss an den Termin geführte Unterredung.

Es wird empfohlen, nach Eingang entsprechender Aufforderung die verhängte Geldstrafe bzw. Geldbuße zu zahlen. Die Verfahrenskosten werden von der Rechtsschutzversicherung getragen. Sofern Sie wegen der Höhe der zu zahlenden Geldstrafe bzw. Geldbuße Ratenzahlung wünschen, wird um Kontaktaufnahme gebeten, damit ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die für die Stellung des Ratenzahlungsgesuchs anfallenden Gebühren sind von der Rechtsschutzversicherung, ggf. unter Berücksichtigung eines von Ihnen zu übernehmenden Selbstbehalts, zu tragen.

Soweit eine Rechnung über die Verfahrenskosten Ihnen zugeht, ist diese Ihrerseits an die Rechtsschutzversicherung zu übersenden unter Angabe der Schadennummer.

Gegenüber der Rechtsschutzversicherung wurde über den Abschluss berichtet. Es wird verwiesen auf das in Durchschrift beigefügte Schreiben.

Ein Rechtsmittel soll nicht eingelegt werden. Daher ist vom Abschluss der Angelegenheit auszugehen.

Für die Übertragung des Mandates und das entgegengebrachte Vertrauen wird vielmals gedankt.

(Unterschrift)

b) Bei Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug

 

Rz. 187

Muster 51.15: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug)

 

Muster 51.15: Schreiben an Mandanten nach Verurteilung (Trunkenheitsfahrt/Führerscheinentzug)

In Ihrer bekannten Angelegenheit wird Bezug genommen auf das Ergebnis des Termins und auf die Besprechung nach dem Termin.

Es wird empfohlen, die Geldstrafe nach Aufforderung zu zahlen. Sofern Sie wegen der Höhe der zu zahlenden Geldstrafe bzw. Geldbuße Ratenzahlung wünschen, wird um Kontaktaufnahme gebeten, damit ein entsprechender Antrag gestellt wird. Die für die Stellung des Ratenzahlungsgesuches anfallenden Gebühren sind von der Rechtsschutzversicherung zu tragen.

Soweit im Termin eine weitere Sperrfrist für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis verhängt wurde, wird empfohlen, etwa 8–12 Wochen vor Ablauf dieser Zeit bei dem für den Wohnort zuständigen Straßenverkehrsamt formlos einen Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis zu stellen. Des Weiteren sollten Sie in Erwägung ziehen, das bereits besprochene Seminar zur Sperrfristverkürzung durchzuführen. Nach Absolvierung eines solchen Kurses bitten wir uns dies unter Übersendung des Teilnahmenachweises mitzuteilen, damit wir eine zeitnahe Verkürzung der Sperrfrist bei Gericht beantragen können.

Soweit noch Fragen zu klären sind, bitten wir um Rücksprache. Ansonsten betrachten wir die Angelegenheit als erledigt, verbunden mit dem Dank für die Übertragung des Mandates und das entgegengebrachte Vertrauen.

(Unterschrift)

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