1. Schreiben an die Verwaltungsbehörde wegen Begutachtung der Fahreignung

 

Rz. 274

Muster 51.23: Schreiben an die Verwaltungsbehörde wegen Begutachtung der Fahreignung

 

Muster 51.23: Schreiben an die Verwaltungsbehörde wegen Begutachtung der Fahreignung

Betr.: Anordnung der Beibringung eines Gutachtens einer Begutachtungsstelle für Fahreignung gem. Schreiben der Behörde vom _____

Az. der Behörde: _____

Bezug: Schreiben des _____ vom _____

In der Verwaltungsrechtssache

_____ ./. _____

wurde unsere Mandantschaft von der Behörde zur "medizinisch-psychologischen" Untersuchung, mithin zu einer Doppel-Begutachtung (medizinisch und psychologisch) aufgefordert.

Diese Untersuchung ist rechtswidrig und unzulässig, da diese Gesamtuntersuchung gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, insbesondere eine umfassende Würdigung der Gesamtpersönlichkeit unserer Mandantschaft nicht vorgenommen wurde.

Aus den Zuwiderhandlungen ergibt sich, dass keine körperlichen Mängel vorliegen, so dass eine medizinische Begutachtung nicht in Betracht kommt.

Es sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass die betroffene Mandantschaft bei Anordnung einer Doppelbegutachtung nicht eine Teilbegutachtung anzubieten braucht. Weigert sie sich also, die unzulässige Doppelbegutachtung zu absolvieren, so kann hieraus nicht eine Weigerung "ohne ausreichenden Grund" hergeleitet werden, woraus sich u.U. die Nichteignung zum Führen von Kraftfahrzeugen ergäbe.

Wir bitten daher, die erfolgte Aufforderung in diesem Sinne zu präzisieren, damit nicht eine unverhältnismäßige Gesamtuntersuchung, die außerdem noch teurer ist, vorgenommen wird.

Gleichzeitig erklärt sich unsere Mandantschaft zu einer (berechtigten und anlassbezogenen) Teiluntersuchung bereit.

(Unterschrift)

2. Antrag beim VG auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung bei Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Rz. 275

Muster 51.24: Antrag beim VG auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung bei Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Muster 51.24: Antrag beim VG auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung bei Entziehung der Fahrerlaubnis

Verwaltungsgericht _____

Antrag

des (im Außendienst) als _____ tätigen _____

– Antragstellers –

Prozessbevollmächtigte: _____

gegen

den _____ (Az. _____, Sachbearbeiter: _____)

– Antragsgegner –

wegen: Entziehung der Fahrerlaubnis mit sofortiger Vollziehung.

Namens und im Auftrag des Antragstellers, für den Vollmacht in der Anlage beigefügt ist, wird hiermit beantragt,

1. die sofortige Vollziehung der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom _____ auszusetzen, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs vom _____ wiederherzustellen und den Antragsgegner zu bescheiden, den vom Antragsteller mit dem Widerspruchsschriftsatz seiner Anwälte abgelieferten Führerschein unverzüglich wieder an den Antragsteller zurückzugeben;
2. die Kosten des Verfahrens dem Antragsgegner aufzuerlegen;
3. den Wert des Verfahrensgegenstandes auf _____ EUR festzusetzen.

Gründe

Der am _____ geborene Antragsteller ist zurzeit als _____ (im Außendienst) in _____ tätig. Um seinen Beruf auszuüben, muss er täglich sehr viel fahren. Damit ist er praktisch zugleich Berufskraftfahrer. Er kann inzwischen durch die sofortige Vollziehung der Fahrerlaubnisentziehung seine Arbeit kaum ausführen. Im Augenblick muss er sich, weil er ohne Fahrerlaubnis ist und sich seine Arbeit nicht mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln erledigen lässt, gegen Entgelt fahren lassen.

Mit obiger Ordnungsverfügung (als Anlage Nr. 1 beigefügt) entzog der Antragsgegner aufgrund der Anordnungsverfügung vom _____ (als Anlage Nr. 2 beigefügt) dem Antragsteller die Fahrerlaubnis der Klasse(n) _____, untersagte dem Antragsteller ab sofort die Führung von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr und ordnete gleichzeitig unter Zwangsgeldandrohung die Einziehung des im Besitz des Antragstellers befindlichen Führerscheins an.

Der Antragsteller hat inzwischen den Führerschein beim Antragsgegner abgeliefert.

Als Begründung für die Anordnung der sofortigen Vollziehung führt der Antragsgegner für ein angeblich überwiegendes öffentliches Interesse lediglich ohne nähere Darlegung, Prüfung und Glaubhaftmachung folgende Gründe an:

Gegen obige Entziehungsverfügung mit sofortiger Vollziehung, zugestellt am _____, hat der Antragsteller durch seine Prozessbevollmächtigten fristgerecht mit Schriftsatz vom _____ Widerspruch (als Anlage Nr. _____ beigefügt) erhoben.

Die Anordnung der sofortigen Vollziehung wäre nur dann zulässig gewesen, wenn überwiegende und dringende Gründe für eine konkrete unmittelbar drohende Gefahr für den öffentlichen Straßenverkehr bei weiterer Teilnahme des Antragstellers am Straßenverkehr vorliegen würden und die sofortige Vollziehung nicht ohne schwerwiegende Beeinträchtigung des öffentlichen Interesses aufgeschoben werden kann, was hier nicht der Fall ist.

Diese Güterabwägung darf nicht – wie hier – lediglich formelhaft oder mit einer lapidaren Begründung, die Verfügung sei offensichtlich rechtmäßig, erfolgen.

Im vorliegenden Fall ergibt die im Aussetzungsverfahren vorzunehmende Interessenabwägung, dass der Antragsgegner kein öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung, erst recht kein überwiegendes, dargel...

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