1. Bestellung

a) Bestellung allgemein

 

Rz. 173

Muster 51.1: Bestellung allgemein

 

Muster 51.1: Bestellung allgemein

Betr.: Ermittlungsverfahren gegen _____

wegen _____

Tagebuch-Nr.: _____ Sachbearbeiter: _____

In vorbezeichneter Angelegenheit zeige ich an, dass ich den Betroffenen/Beschuldigten verteidige. Eine auf mich ausgestellte Originalvollmacht ist beigefügt.

Ich beantrage,

mir die amtliche Ermittlungsakte nebst Beiakten zur Einsicht für 3 × 24 Stunden in meine Kanzleiräume zu übersenden und zu diesem Zweck dieses Schreiben an die Staatsanwaltschaft oder das Gericht weiterzuleiten und mir dies sowie das dortige Az. vorab bekanntzugeben.

Bereits jetzt wird angeregt, das Verfahren gegen meinen Mandanten einzustellen.

(Unterschrift)

b) Bestellung speziell in Trunkenheitssache

 

Rz. 174

Muster 51.2: Bestellung speziell in Trunkenheitssache

 

Muster 51.2: Bestellung speziell in Trunkenheitssache

In dem Ermittlungsverfahren

gegen _____

wegen Verkehrsdeliktes

wird die Verteidigerbestellung angezeigt. Eine auf mich ausgestellte Originalvollmacht ist beigefügt.

Es wird gebeten, baldmöglichst und evtl. telefonisch die Höhe der Blutalkoholkonzentration mitzuteilen.

Vorsorglich wird für den Beschuldigten der Beschlagnahme des Führerscheins

widersprochen.

Soweit der Grenzwert absoluter Fahruntüchtigkeit nicht erreicht ist, wird um Rücksendung des Führerscheins an den Beschuldigten und um Mitteilung nach hier gebeten.

Soweit gem. § 111a StPO die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis beantragt ist, wird um Weiterleitung dieser Eingabe an das Gericht und sodann gebeten, vor Entscheidung über die vorgenannte Maßnahme gem. § 33 Abs. 3 StPO in jedem Falle bisher nicht gewährtes rechtliches Gehör und Akteneinsicht zu gewähren, damit die notwendige Einlassung zuvor vorgelegt werden kann.

(Unterschrift)

2. Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt

 

Rz. 175

Muster 51.3: Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt

 

Muster 51.3: Anfrage beim Kraftfahrtbundesamt

Auszug aus dem Fahreignungsregister für _____

geboren am _____ in _____

wohnhaft _____

Für den oben bezeichneten Mandanten bitten wir um Erteilung eines Auszuges aus dem Fahreignungsregister über evtl. vorliegende Eintragungen. Die uns erteilte Vollmacht liegt in beglaubigter Abschrift diesem Fax bei.

Die anfallenden Kosten bitten wir uns aufzugeben. Diese können per Nachnahme erhoben werden.

(Unterschrift)

Anlage:

Vollmacht im Original

3. Antrag auf Zeugenvernehmung

 

Rz. 176

Muster 51.4: Antrag auf Zeugenvernehmung

 

Muster 51.4: Antrag auf Zeugenvernehmung

In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich,

Herrn/Frau _____ladungsfähige Anschrift _____, als Zeugen/Zeugin zum Beweis der nachfolgenden angeführten Tatsachen zu vernehmen.

Der Zeuge/Die Zeugin wird Folgendes bekunden: _____

Nach Vernehmung des Zeugen/der Zeugin bitte ich mir die Akte zum Zwecke der Einsicht und ggf. zur Stellungnahme zuzusenden.

(Unterschrift)

4. Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Rz. 177

Muster 51.5: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Muster 51.5: Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis

Lege ich gegen den Beschluss des AG _____ vom _____, mit welchem meinem Mandanten vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen worden ist,

Beschwerde

ein und beantrage,

den angefochtenen Beschluss aufzuheben und meinem Mandanten den Führerschein wieder auszuhändigen.

Begründung

Es fehlt an dringenden Gründen für die Annahme eines Entzugs der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB. Es kann insoweit dahinstehen, ob mein Mandant sich unerlaubt und vorsätzlich vom Unfallort entfernt hat. Es liegt jedenfalls kein Schaden an fremden Sachen von bedeutendem Wert i.S.d. § 69 Abs. 2 Nr. 3 StGB vor. Die hierfür erforderliche Wertgrenze liegt bei 1.300 EUR (OLG Hamburg zfs 2007, 409; OLG Dresden NJW 2005, 2633) bzw. 1.500 EUR (LG Braunschweig zfs 2016, 391). Der angeblich bei dem Fahrzeug des Geschädigten festgestellte Schaden liegt ausweislich des gegenüber der Versicherung meines Mandanten eingereichten und in Kopie beigefügten Kostenvoranschlags bei lediglich 990 EUR (netto). Die erste Schätzung der Polizeibeamten vor Ort, die einen Schaden von ca. 1.500 EUR eingetragen haben, hat sich damit als unzutreffend herausgestellt. Dass die Versicherung meines Mandanten letztendlich 1.420 EUR ausgeglichen hat, liegt darin, dass der Geschädigte daneben Mietwagen- und Rechtsanwaltskosten verfolgt hat. Diese Folgepositionen sind jedoch bei der Bestimmung des erheblichen Fahrzeugschadens i.S.d. § 69 Abs. 2 StGB ebenso wie ein Nutzungsausfall außer Betracht zu lassen, da nur der reine Fahrzeugschaden zählt (LG Hamburg DAR 1994, 127).

(Unterschrift)

5. Antrag auf Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

 

Rz. 178

Muster 51.6: Antrag auf Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

 

Muster 51.6: Antrag auf Verfahrenseinstellung mangels hinreichenden Tatverdachts

In vorbezeichneter Angelegenheit beantrage ich,

das Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wegen Unfallflucht nach § 170 Abs. 2 StPO mangels eines hinreichenden Tatverdachts einzustellen.

Begründung

Es kann dahinstehen, ob der Schaden am Fahrzeug des Anzeigeerstatters tatsächlich von einer Kollision mit dem Fahrzeug herrührt. Mein Mandant hat einen solchen Anstoß nicht bemerkt und hat sich daher nicht vorsätzlich von einem möglichen Unfallort e...

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