Rz. 253

Zum Nachweis des Schadens und der Kosten der Schadenbeseitigung genügt es in der Regel, den verbindlichen Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt einzuholen und die Unfallschäden fotografisch festzuhalten. Von dieser Möglichkeit sollte jedenfalls dann Gebrauch gemacht werden, wenn nur ein oberflächlicher Blechschaden vorhanden ist, bei dem verborgene Schäden nicht zu befürchten sind. Die Einholung eines solchen Kostenvoranschlages empfiehlt sich auch dann, wenn die Erfolgsaussichten für die Durchsetzung der Schadenersatzansprüche gering sind.

 

Rz. 254

Die für den Kostenvoranschlag zu zahlende "Schutzgebühr" wird von den meisten Haftpflichtversicherern nicht ersetzt, weil diese Gebühren von der Werkstatt in der Regel verrechnet werden, wenn dort die Reparatur auch tatsächlich durchgeführt wird.[291]

 

Rz. 255

Diese unterschiedliche Behandlung von Sachverständigenkosten und Kosten der Erstellung eines Kostenvoranschlages ist nicht gerechtfertigt, da der Geschädigte, der im Wege der Schadenminderungspflicht sich mit einem Kostenvoranschlag begnügt, nicht schlechter gestellt werden darf als derjenige, der ein Gutachten erstellen lässt. In beiden Fällen muss dem Geschädigten die Möglichkeit eröffnet werden, den Schaden fiktiv, also auf der Basis des Gutachtens/Kostenvoranschlags abzurechnen.[292]

[291] Van Bühren/Lemcke/Jahnke, Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, Teil 3 Rn 307 m.w.N.; AG Prüm, zfs 1993, 336.
[292] LG Berlin, VersR 2002, 333; AG Bochum, SP 2000, 236; AG Dortmund, zfs 2002, 178; AG Weilheim, SP 2008, 333.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge