Anmerkung:

Wir alle wissen, dass Punkte, anders als das Fahrverbot, nicht isoliert angegriffen werden können. Gleichwohl haben sich nach der Empfehlung des AK I des Verkehrsgerichtstages in 08/2022 immer mehr Gerichte bereit gefunden, zum Teil auch erhebliche Geldbußen auf einen Wert unterhalb der Eintragungsgrenze herabzusetzen. Damit sich diese Praxis weiter durchsetzt, sollte der Antrag möglichst offensiv bei der Bußgeldbehörde gestellt werden. In Ergänzung des Textbausteins 8/22 (Kompensation des Fahrverbots) deswegen nunmehr der neue Baustein (die zitierten Entscheidungen stelle ich Ihnen auf Wunsch gern zur Verfügung).

 
Hinweis

In der Bußgeldsache gegen … (Entbindungsantrag einfügen)

Ferner erlaube ich mir, in Vorbereitung des Hauptverhandlungstermins am … , höflich auf eine sich im vergangenen Jahr in Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Niedersachsen und anderen Bundesländern herausgebildete neue Rechtsprechung hinzuweisen. Danach waren etliche Amtsrichter bereit, bei Geldbußen auch und gerade im Zusammenhang mit der Verhängung eines Fahrverbots, dieses zu kompensieren, wenn der Betroffene bereit ist, sich einer verkehrspsychologischen Schulung zu unterziehen und sich dadurch mit dem Unrecht seiner Tat auseinanderzusetzen. Ich halte auch den vorliegenden Fall dafür geeignet. Nachdem sich der Verkehrsgerichtstag in Goslar (Arbeitskreis I) im vergangenen Jahr für diese Alternative mit einem eindeutigen Regulierungsauftrag an den Gesetzgeber ausgesprochen hat, haben sich nunmehr unter anderem die unten aufgeführten Gerichte dieser neuen Rechtsprechung angeschlossen. Ich verweise höflich auf Entscheidungen der Amtsgerichte Beckum, Bernau bei Berlin, Burg, Eberswalde, Fürstenwalde/Spree, Haldensleben, Königs Wusterhausen, Nauen, Neuruppin, Oranienburg, Prenzlau, Senftenberg, Strausberg, Tiergarten, Waren (Müritz), die ich mir erlaube, auszugsweise beizufügen

Mir ist bewusst, dass es sich dabei um Entscheidungen handelt, die auf dem guten Willen der Richter beruhen, da sich die gesetzliche Änderung noch im Gesetzgebungsverfahren befindet. Gleichwohl erlaube ich mir, höflich anzufragen, ob das Gericht bereit wäre, über eine derartige Variante nachzudenken. Einen entsprechenden Musterschriftsatz des Amtsgerichts Fürstenwalde füge ich bei. Für diesen Fall erklärt sich der Betroffene mit einer Entscheidung im Beschlussverfahren unter Begründungsverzicht ausdrücklich einverstanden.

Im Hinblick auf eine erforderliche Zustimmung der Staatsanwaltschaft erlaube ich mir, kurz die besondere persönliche Situation meines Mandanten darzustellen (näher ausführen …).

Autor: Thomas Noack

RA Thomas Noack, FA für Verkehrsrecht, Berlin

zfs 8/2023, S. 423

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