Bei dem erstmaligen Erwerb eines Führerscheins wird dieser zunächst für 2 Jahre auf Probe erteilt. Nach Ablauf dieser Probezeit gilt die Fahrerlaubnis als endgültig erteilt. Eine Umschreibung oder gesonderte Prüfung ist nicht erforderlich. Hintergrund dieser Regelung ist, dass Fahranfänger einer besonderen Bewährungskontrolle unterliegen sollen. Werden während der Probezeit Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begangen, so sind vom Gesetzgeber abgestufte Maßnahmen vorgesehen, die von der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder Absolvierung einer verkehrspsychologischen Beratung bis zur Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens reichen.

Als Faustregel gilt, dass Ordnungswidrigkeiten, die nicht zu einem Eintrag von Punkten im Fahreignungsregister führen, auch für den Fahranfänger folgenlos sind. Bei Ordnungswidrigkeiten, die im Fahreignungsregister eintragungspflichtig sind, und bei Straftaten werden je nach Art und Schwere des Delikts sowie der Häufigkeit die oben genannten Maßnahmen verhängt. Die Probezeit verlängert sich um 2 weitere Jahre, wenn die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet wurde.

Wichtig ist, dass für die Delikte innerhalb der Probezeit nicht das Datum der Eintragung maßgeblich ist. Es kommt hier immer auf den Tag der Tat an. Eine rechtskräftige Feststellung des Tatvorwurfs ist jedoch notwendig.

Bei dem Aufbauseminar handelt es sich um Gruppengespräche, in denen durch Verhaltensbeobachtung und Informationsvermittlung die Einstellung des Verkehrsteilnehmers zum Straßenverkehr positiv beeinflusst werden soll. In der Regel bestehen diese Kurse aus 4 Sitzungen von jeweils 135 Minuten und einer Fahrprobe von 45 Minuten. Die Kosten belaufen sich auf etwa 300 bis 400 EUR. Die Teilnahmebescheinigung muss der Führerscheinstelle vorgelegt werden.

In der verkehrspsychologischen Beratung wird in einem Einzelgespräch und einer Fahrprobe versucht, Ursachen und Mängel aufzuklären und dem Verkehrsteilnehmer Wege zu deren Beseitigung aufzuzeigen.

Schließlich kann die Fahrerlaubnis für mindestens 3 Monate entzogen werden.

Durch ein medizinisch psychologisches Gutachten (MPU) sollen Zweifel an der Eignung des Betroffenen zum Führen von Kraftfahrzeugen ausgeräumt werden. Erweist sich der Verkehrsteilnehmer als nicht geeignet, wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Diese Maßnahmen der Verwaltungsbehörde können mit dem Widerspruch und nach Vorliegen eines Widerspruchsbescheides mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht angegriffen werden. Wichtig ist, dass diese Maßnahmen in der Regel für sofort vollziehbar erklärt werden, sodass zusätzlich zu Widerspruch bzw. Klage ein Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung beantragt werden muss.

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