Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wenn ich gerade am Mittelmeer bei einem kühlen Bier den Hafenblick auf Gozo genieße und meine Gedanken schweifen lasse, so bin ich temperaturtechnisch ganz nahe bei dem außergewöhnlichen Sommer-VGT im August 2022. Man ist versucht, zu sagen, ist doch alles wunderbar. Es ist leicht, die Sorgen um die Energiekrise und den Ukrainekrieg in den Hintergrund treten zu lassen. Die kleine Flucht aus dem Alltag gibt die Kraft für das Kommende. Die Herausforderungen sind gewaltig und wir werden sie Stück für Stück lösen müssen.

Deswegen konzentriere ich mich jetzt auf die nähere Zukunft nach dem Motto: Nach dem Verkehrsgerichtstag ist vor dem Verkehrsgerichtstag.

Der Vorbereitungsausschuss hat gute Vorschläge erarbeitet.

Für uns Verkehrsjuristen ist der AK IV mit dem Titel: "Reparaturkostenersatz beim Haftpflichtschaden" von ganz besonderer Relevanz.

Umso mehr freue ich mich, dass unser Regionalbeauftragter aus Rostock, RA Tamás Ignácz, einer der drei profunden Referenten sein wird.

Die Leitung des Arbeitskreises hat RIBGH Thomas Offenloch übernommen, den wir aus vielen Vorträgen im Rahmen der ARGE Verkehrsrecht kennen. Wenn er mit dem gleichen feinsinnigen Humor, mit dem er unsere Nachfragen zu den von ihm vorgestellten BGH-Entscheidungen beantwortet hat, den Arbeitskreis leiten wird, so haben wir schon viel gewonnen.

Der Blick auf die drei Untertitel des Arbeitskreises mit: "130 %-Rechtsprechung (noch) zeitgemäß?", "Überprüfungsrecht versus Werkstattrisiko" und "Prozessuale Durchsetzung" zeigt dem Fachmann, dass hier wesentliche Schwierigkeiten und aktuelle Probleme der Regulierungspraxis angesprochen werden.

Dieser Arbeitskreis hat für uns eine herausragendende Bedeutung. Sie können sich hier nicht nur am Donnerstag in die Diskussion einbringen, sondern vor allem am Freitag mit ihrem Abstimmungsverhalten für vernünftige Empfehlungen an den Gesetzgeber sorgen.

Die ARGE Verkehrsrecht braucht Sie!

Mein Appell: Melden Sie sich für diesen Arbeitskreis an. Ihre Erfahrung in der Schadenregulierung wird die Diskussion voranbringen, damit die Geschädigten und ihre Positionen angemessen vertreten sind.

Ich freue mich auf ein Wiedersehen im Goslar.

Ihr G. Hillebrand, Vorsitzender des GfA der ARGE Verkehrsrecht

zfs 11/2022, S. 601

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