Hat der Mandant bislang noch keinen Kontakt mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung aufgenommen und wurde diese vom Unfallgegner auch nicht mitgeteilt, besteht die Möglichkeit, über den Zentralruf der Autoversicherer die gegnerische Haftpflichtversicherung sowie die dazugehörige Versicherungsscheinnummer zu ermitteln. Die Kenntnis von der Versicherungsscheinnummer beschleunigt die Bearbeitung bei der Haftpflichtversicherung.

Nach § 8 a PflichtVG wurde eine Auskunftsstelle eingerichtet, die sich von den Zulassungsbehörden oder dem Kraftfahrtbundesamt Informationen über amtliche Kennzeichen von Fahrzeugen, deren Halter und deren Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung verschafft. In Deutschland hat der Zentralruf der Autoversicherer in Hamburg die Funktion dieser Auskunftsstelle übernommen.

 
Hinweis

Telefonnummer Auskunftsstelle

Sie ist über die kostenfreie Telefonnummer 0800/25 0 26 00 zu erreichen. Diese Stelle ist zur Auskunft über alle Daten betreffend das gegnerische Fahrzeug verpflichtet, wenn der Geschädigte seinen Wohnsitz im Inland hat und sich der Unfall im Inland ereignet hat. Dabei kommt es nicht darauf an, ob der Unfallgegner Deutscher oder Ausländer ist. Für Anrufer aus dem Ausland gilt die Rufnummer 00 49 40/300 330 300.

Der Zentralruf ist täglich 24 Stunden erreichbar. Zum Nachweis des berechtigten Interesses der Auskunft sind verschiedene Daten zum Verkehrsunfall anzugeben, wie z. B. Unfallzeit und Unfallort, amtliches Kennzeichen des Unfallgegners, Name und ggf. Anschrift des Geschädigten, ggf. Aktenzeichen der polizeilichen Unfallaufnahme, amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs des Geschädigten sowie ggf. beteiligte Fahrzeugtypen, Fahrbereitschaft des Fahrzeugs des Geschädigten. Bei einigen Versicherungsgesellschaften besteht die Möglichkeit, sich direkt vom Zentralruf der Autoversicherer in die Schadenabteilung der gegnerischen Haftpflichtversicherung telefonisch verbinden zu lassen. Im Hinblick auf eine schnellere Schadensbearbeitung hat dies den Vorteil, dass im Idealfall in einem einzigen Telefonat die für eine Bearbeitung des Verkehrsunfalls notwendige Schadensnummer der gegnerischen Versicherung ebenso mitgeteilt werden kann wie die konkrete Stelle der Schadensabteilung der Versicherung. Aktuell machen die Versicherer von dieser Serviceleistung immer weniger Gebrauch, so dass die Schadenmeldung schriftlich oder per E-Mail unter Angabe der Schadennummer direkt an die gegnerische Versicherung erfolgen muss.

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