Als weitere Schadensposition kann eine Wertminderung des Fahrzeugs in Betracht kommen. Diese ist in der Regel vom Sachverständigen zu ermitteln.

 
Hinweis

Definition Wertminderung

Wertminderung bedeutet, dass für ein durch einen Verkehrsunfall beschädigtes Fahrzeug auch im Fall einer vollständigen Reparatur mit Originalersatzteilen ein geringerer Wiederverkaufspreis erzielt werden kann als bei einem identischen Fahrzeug ohne einen entsprechenden Schaden.

Eine Wertminderung ist als Schadensposition anerkannt und vom Geschädigten zu bezahlen. Ob eine Wertminderung in Betracht kommt, hängt regelmäßig von der Höhe der Reparaturkosten, dem Wert und Alter des Fahrzeugs ab. Es gibt dazu verschiedene Berechnungsmodelle. Im Totalschadensfall kommt keine Wertminderung in Betracht, da keine Reparatur des Fahrzeugs und kein fiktiver Wiederverkauf stattfindet.

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