Fachbeiträge & Kommentare zu Körperschaft

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.5.1 Unternehmereigenschaft von gemeinnützigen Körperschaften

Rz. 889 Im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Grundsätzlich ist jedes Wirtschaftsgebilde, das nachhaltig Leistungen gegen Entgelt am Markt erbringt, Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Daher können auch gemeinnützige Körperschaften grun...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 2.1 Sonderausgabenabzug für Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften

Rz. 480 Der Spendenabzug bietet einer natürlichen Person die Möglichkeit, die Spende im Wege des Sonderausgabenabzugs in seiner persönlichen Einkommensteuererklärung geltend zu machen (§ 10b Abs. 1 EStG). Gewerbesteuerlich besteht die Möglichkeit, die Summe des gewerbesteuerlichen Gewinns sowie der Hinzurechnungen um die abzugsfähige Spende zu kürzen (§ 9 Nr. 5 GewStG). Körp...mehr

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III Die Stiftung im Steuerr... / 1.3 Steuerrechtliche Gestaltungsoptionen durch Kombination von gemeinnützigen und steuerpflichtigen Körperschaften

Rz. 102 Je nach Einzelfall können an Stelle der Errichtung einer reinen Familienstiftung auch Kombinationsmodelle steuerlich und zivilrechtlich vorteilhaft sein. 1.3.1 Gemeinnützige Stiftung mit teilweiser Familienbegünstigung Rz. 103 Bei hinreichend großem Vermögen wird häufig die Kombination einer gemeinnützigen Stiftung mit einer teilweisen Familienbegünstigung bis zu einem...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.5.3.4 Ausnahmen zur Unmittelbarkeit (§ 57 Abs. 2, § 58 Nr. 1 bis 4, 10 AO)

Rz. 413 Neben der ausdrücklichen Regelung der Unmittelbarkeit in Bezug auf Dachverbände (§ 57 Abs. 2 AO) nimmt das Gesetz weitere Fälle ausdrücklich vom Grundsatz der Unmittelbarkeit aus.[578] Neben der teilweisen Überlassung von Mitteln (§ 58 Nr. 2 AO), Arbeitskräften (§ 58 Nr. 3 AO ab. 1.1.2014: § 58 Nr. 4 AO n. F.) und Räumen (§ 58 Nr. 4 AO; ab 1.1.2014: § 58 Nr. 5 AO n. ...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.4.4.1 Abgrenzungsfragen

Rz. 784 Die Abgrenzung von wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb und ideeller Tätigkeit einerseits bzw. Vermögensverwaltung andererseits ist mitunter schwierig. Insbesondere für den Bereich des Sponsoring, der Beteiligung an steuerpflichtigen Kapitalgesellschaften und an Personengesellschaften sowie der Betriebsaufspaltung haben Rechtsprechung und Verwaltung jedoch Grundsätze en...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.5.1.2 Satzungsmäßige Mittelverwendung

Rz. 365 Soweit keine ausdrücklichen Ausnahmen nach § 58 AO [487] vorliegen, dürfen sämtliche Mittel der Körperschaft nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden (§ 55 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 AO). Mittel im Sinne der Abgabenordnung sind sämtliche Vermögenswerte einer steuerbegünstigten Körperschaft, die im Eigentum und in der Verfügungsmacht der Körperschaft stehen und zur...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.5.1.1 Eigenwirtschaftliche Zwecke

Rz. 359 Eine Körperschaft verfolgt eigenwirtschaftliche Zwecke, wenn sie z. B. gewerbliche oder sonstige Erwerbszwecke verfolgt, die Tätigkeit also darauf gerichtet ist, Vermögen und Einkünfte zu mehren.[469] Um die Anerkennung der Gemeinnützigkeit nicht zu verlieren, darf die Körperschaft weder für sich selbst noch zugunsten ihrer Mitglieder – bei der Stiftung zugunsten des...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.5.3.1 Hilfspersonen

Rz. 406 Die Körperschaft ist dann selbst tätig, wenn sie durch ihre Organe oder Vertreter handelt oder wenn sie sich einer Hilfsperson bedient. Voraussetzung für die unmittelbare Zweckverwirklichung durch eine Hilfsperson ist, dass "nach den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen, die zwischen der Körperschaft und der Hilfsperson bestehen, das Wirken der Hilfsperson wie e...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.7.2 Verfahren zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (§ 60a AO n. F.)

Rz. 450 Mit dem Gesetz zur Förderung des Ehrenamts hat der Gesetzgeber zum 29.3.2013 ein Verfahren zur Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen der Steuerbefreiungen eingeführt (§ 60a AO n. F.). Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach §§ 51, 59, 60 und 61 wird nunmehr gesondert festgestellt. Die Feststellung ist für die Besteuerung der Körperschaft un...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.6.3.1 Allgemeines

Rz. 436 Die satzungsmäßige Vermögensbindung im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks wird ausdrücklich und ausführlich im Gesetz geregelt (§ 61 AO). Eine steuerlich ausreichende Vermögensbindung (§ 55 Abs. 1 Nr. 4 AO) liegt vor, wenn der maßgebende Verwendungszweck des Vermögens im Falle einer Auflösung oder Aufhebung od...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.2.1 Förderung der Allgemeinheit

Rz. 323 Die Gemeinnützigkeit setzt die "Förderung der Allgemeinheit" voraus (§ 52 Abs. 1 Satz 1 AO). Eine Tätigkeit fördert die Allgemeinheit, wenn sie im Interesse der Allgemeinheit liegt. Was genau ein Allgemeininteresse ausmacht, ist jedoch angesichts der individualistischen Prägung unserer Gesellschaft schwer zu ermitteln. Der Bundesfinanzhof hat hierzu dargelegt, dass e...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.4.4.2 Verlustausgleich

Rz. 816 Verlustausgleich zwischen mehreren wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (§ 64 Abs. 2 AO) Unterhält eine Körperschaft mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, die keine Zweckbetriebe sind, werden diese als ein einheitlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb behandelt (§ 64 Abs. 2 AO). Die Behandlung als ein Betrieb wirkt sich entscheidend auf die Ermittlung des steuer...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.5.3.3 Zweckverwirklichung im Ausland

Rz. 412 Eine inländische steuerbegünstigte Körperschaft kann ihre satzungsmäßigen Zwecke auch im Ausland verfolgen.[577] Diese Möglichkeit ist insbesondere im Rahmen von Entwicklungshilfeprojekten von besonderer Bedeutung. Die Körperschaft kann die Zwecke im Ausland entweder unmittelbar selbst oder unter Einschaltung einer ausländischen Körperschaft verfolgen, wenn diese als...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.5.2.2 Möglichkeit der Aufteilung bei der Einkommenserzielung

Rz. 395 Dieses Aufteilungsverbot gilt jedoch nur auf der Seite der Einkommensverwendung, nicht aber auf der Seite der Einkommenserzielung. Im Rahmen der Einkommenserzielung ist es ausdrücklich zulässig, dass sich auch eine wegen Gemeinnützigkeit insgesamt steuerbegünstigte Körperschaft eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes bedient.[540] Diese Einnahmen sind steuerpflicht...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.7.4 Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen der Steuerbefreiung

Rz. 463 Grundsätzlich müssen die Voraussetzungen der Steuervergünstigung bei einer Körperschaft entweder bei Entstehung der Steuer (z. B. Schenkung- oder Erbschaftsteuer) oder bei zeitraumbezogenen Steuern (z. B. Körperschaft- oder Gewerbesteuer) im jeweiligen Zeitraum vorliegen. Rz. 464 Hinsichtlich der formellen Satzungsmäßigkeit gelten grundsätzlich dieselben Voraussetzung...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / a) Rechtliche Ausgangslage

Nach bisher geltendem Recht existiert zur Feststellung der Gemeinnützigkeit einer Körperschaft kein gesondertes "Anerkennungsverfahren". Vielmehr wird über die Anerkennung als gemeinnützig "nur" und "erst" im Rahmen des Veranlagungs- und Festsetzungsverfahrens für die jeweilige Steuerart und den betreffenden Veranlagungszeitraum durch Steuerbescheid rechtsverbindlich entschi...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1 Gemeinnützige Stiftungen

Rz. 308 Nur bestimmte Organisationen können in den Genuss der Gemeinnützigkeit kommen. "Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die nach der Satzung, dem Stiftungsgeschäft oder der sonstigen Verfassung und nach der tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, sind von der Steuer ...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / a) Rechtsprechung des EuGH als Ausgangspunkt

Grundlage zur Beurteilung der Unionsrechtskonformität von § 51 Abs. 2 AO – sowohl hinsichtlich der Rechtslage de lege lata als auch im Hinblick auf etwaige Reformüberlegungen zur Rechtslage de lege ferenda – bildet die Rechtsprechung des EuGH zum Gemeinnützigkeitsrecht im Bereich der direkten Steuern, allem voran die richtungsweisende Entscheidung "Stauffer". Der Ausgangssach...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.3.7.1 Freie Rücklagen

Rz. 738 Nach § 58 Nr. 7 lit. a AO (ab 1.1.2014: § 62 Abs. 1 Nr. 3 AO) kann eine steuerbegünstigte Körperschaft in einem bestimmten Rahmen Mittel einer freien Rücklage, sogenannte allgemeine Leistungsrücklage, zuführen. Diese Mittel dürfen bis zu höchstens einem Drittel aus Überschüssen der Vermögensverwaltung und höchstens 10 Prozent aus den übrigen Vermögenssphären stammen. We...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.4.1 Abgrenzung Mittelverwendung und Einkommenserzielung

Rz. 763 Die subjektive Steuerfreiheit setzt voraus, dass die Stiftung sämtliche Mittel, nicht nur Einkommen, satzungsgemäß für gemeinnützige Zwecke verwendet. Die oben ausführlich beschriebenen Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (selbstlose, unmittelbare und ausschließlich gemeinnützige Zweckverwirklichung) müssen uneingeschränkt vorliegen. Liegen sie nur teilweise nicht v...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.4.5.1 Tendenzielle Zweckverwirklichung (§ 65 Nr. 1 AO)

Rz. 865 Ein Zweckbetrieb muss tatsächlich und unmittelbar satzungsmäßige Zwecke der Körperschaft, die ihn betreibt, verwirklichen. Ebenso wie bei der Körperschaft selbst genügt es nicht, wenn er begünstigte Zwecke verfolgt, die jedoch nicht satzungsmäßige Zwecke der ihn tragenden Körperschaft sind. Ist ein und derselbe Geschäftsbetrieb zum Teil Zweckbetrieb, zum Teil nicht, ...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.2.1 Allgemeines

Rz. 704 Die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft muss auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen der Satzung über die Voraussetzungen der Steuervergünstigungen entsprechen. Es besteht also eine gegenseitige Abhängigkeit zwischen der tatsächlichen Geschäftsführung und den Satzungszwecken. Vers...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.4.4.7 Besteuerung von wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

Rz. 851 Die Überschüsse aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb werden bei der steuerbegünstigten Stiftung als kapitalertragsteuerliche Gewinnausschüttungen behandelt. Dadurch wird die angestrebte Ertragsteuerbelastung sichergestellt, obwohl die konzeptionell erforderliche Belastung mit Einkommensteuer auf der Ebene eines Ausschüttungsempfängers entfällt. Das Gesetz fing...mehr

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III Die Stiftung im Steuerr... / 2.3 Rechtsfolgen der Gemeinnützigkeit im Überblick

Rz. 118 Rechtsfolge der Gemeinnützigkeit sind verschiedene Steuervergünstigungen, welche für die Errichtung und die laufende Tätigkeit der gemeinnützigen Körperschaft (direkte Steuervergünstigungen) sowie für die Tätigkeit der Spender und Unterstützer (indirekte Steuervergünstigungen) greifen.[143] Hinweis Außersteuerliche Vergünstigungen aufgrund Gemeinnützigkeit Vereinzelt g...mehr

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III Die Stiftung im Steuerr... / 2.4.2 Sachliche Einschränkung der persönlichen Steuerbefreiung

Rz. 124 Die persönliche Steuerbefreiung einer gemeinnützigen Körperschaft kann in sachlicher Hinsicht partiell eingeschränkt sein. Insbesondere für Einkünfte einer gemeinnützigen Körperschaft aus einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen (§§ 5 Abs. 1 Nr. 9 Satz 2 KStG, 3 Nr. 6 Satz 2 GewStG).[150] Rz. 125 Während bei einem Verstoß gegen di...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.5.7.2 Vorsteuerpauschalierung

Rz. 907 Steuerbegünstigte Körperschaften können die Vorsteuer abweichend von der vorgenannten Grundregelung pauschalieren bzw. abziehen, wenn sie im unternehmerischen Bereich anfällt (§ 23a UStG) wobei der Pauschalbetrag dann auf 7 Prozent des steuerpflichtigen Umsatzes festgesetzt ist. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Pauschalabzugs ist, dass die Stiftung nach § 5 A...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.3.5 Reichweite des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung

Rz. 730 Auch wenn das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung als wesentlicher Grundsatz des Gemeinnützigkeitsrechts in seiner Reichweite klar definiert zu sein scheint, besteht mitunter die Gefahr einer Anwendung, die Umstrukturierungen von gemeinnützigen Einrichtungen behindert. Zu begrüßen ist daher, dass die Finanzverwaltung kürzlich ihre Auffassung zum Gebot der zeitnahen ...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.6.1 Formelle Satzungsmäßigkeit (§ 60 AO)

Rz. 428 Neben der tatsächlichen Geschäftsführung muss auch die Satzung einer steuerbegünstigten Körperschaft den Bestimmungen des Gemeinnützigkeitsrechts entsprechen. Aus der Satzung muss sich ergeben, dass die Körperschaft einen oder mehrere gemeinnützige Zwecke verfolgt und dass dies selbstlos, ausschließlich und unmittelbar geschieht.[611] Rz. 429 Da die Satzung die gesetz...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.4.4.6 Pauschale Gewinnermittlung (§ 64 Abs. 6 AO)

Rz. 847 Für gemeinnützige Körperschaften besteht bei bestimmten wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben ein Wahlrecht, den Gewinn pauschal mit 15 Prozent der Einnahmen der Besteuerung zugrunde zu legen. Dies betrifft Werbung, die im Zusammenhang mit steuerbegünstigten Tätigkeiten einschließlich Zweckbetrieben stattfindet, Einnahmen aus Totalisator-Betrieben, sowie die zweite Frakti...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.3.7 Rücklagenbildung

Rz. 734 Das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung hat grundsätzlich ein Verbot der Mittelansammlung zur Folge . Von dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung sind jedoch Ausnahmen zulässig, welche insbesondere die Rücklagenbildung erfassen. Durch den Ausschluss der Rücklagen von der zeitnahen Mittelverwendungspflicht ist es einer steuerbegünstigten Körperschaft möglich, Mittel ...mehr

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III Die Stiftung im Steuerr... / 2.4.1 Persönliche Steuerbefreiung

Rz. 123 Die persönliche Steuerbefreiung einer Körperschaft im Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht liegt vor, wenn die Körperschaft gemeinnützige, mildtätige und/oder kirchliche Zwecke verfolgt, (vgl. §§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, 3 Nr. 6 GewStG i. V. m. §§ 51-68 AO) . Die gemeinnützige Körperschaft darf ihr Einkommen sowie sämtliche Mittel nur im Rahmen der gemeinnützigen Zw...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.6.3.2 Rechtsfolgen bei Aufhebung oder Verletzung der Vermögensbindung

Rz. 443 Wird die satzungsmäßige Vermögensbindung aufgehoben oder verletzt, gilt sie von Anfang an als steuerlich nicht ausreichend und die Steuervergünstigung entfällt rückwirkend für sämtliche Steuern von Anfang an (§ 61 Abs. 3 AO).[646] Allerdings liegt eine Satzungsänderung erst dann vor, wenn das Änderungsverfahren durch die Eintragung der Satzungsänderung in das Handels...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / b) "Ansehenssteigerung"

In seiner zweiten Tatbestandsalternative verlangt § 51 Abs. 2 AO, dass die Tätigkeit der Körperschaft neben der Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke auch zum Ansehen der Bundesrepublik Deutschland beitragen kann. Einer tatsächlich "spür- oder messbaren Auswirkung" bedarf es allerdings nicht.[28] Es genügt, wenn die Tätigkeit das Ansehen Deutschlands im Ausland steige...mehr

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III Die Stiftung im Steuerr... / 2.4 Voraussetzungen der Steuerbefreiung im Ertragsteuerrecht im Überblick

Rz. 122 Die Gewährung von Steuervergünstigungen im Körperschaft- und Gewerbesteuerrecht knüpft an die Gemeinnützigkeit einer Körperschaft an. Gemeinnützige Körperschaften können in den Genuss einer persönlichen Steuerbefreiung kommen. Je nach der Art der Einkommenserzielung oder Mittelgewinnung können jedoch sachliche Ausnahmen von der Steuerfreiheit zu einer partiellen Steu...mehr

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IV Gründung der Stiftung – ... / 3.1.7 Auflösung und Vermögensanfall

Rz. 269 Die Stiftungs-GmbH kann durch Beschluss der Gesellschafter aufgelöst werden. Die Satzung sollte dafür Einstimmigkeit vorsehen. Grundsätzlich wird das Vermögen der GmbH bei der Auflösung auf die Gesellschafter verteilt. Aufgrund der gemeinnützigkeitsrechtlichen Vermögensbindung dürfen die Gesellschafter bei der Auflösung der Stiftungs-GmbH jedoch nur ihre Einlagen zurü...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 2.1.1.3 Aufwandsspenden

Rz. 488 In engen Grenzen sind dagegen Aufwandsspenden abzugsfähig. Dabei handelt es sich um Aufwendungen eines Steuerpflichtigen zugunsten einer spendenempfangsberechtigten Körperschaft, für deren Erstattung durch Vertrag oder Satzung ein Anspruch besteht, wenn der Steuerpflichtige auf die Erstattung verzichtet. Nach Auffassung der Finanzverwaltung spricht eine tatsächliche ...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 2.1.1.7 Spenden als verdeckte Gewinnausschüttungen

Rz. 500 Wendet eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft einer gemeinnützigen Körperschaft, an der sie beteiligt ist, Geld oder Sachmittel zu, ist zu berücksichtigen, dass Spenden, die als verdeckte Gewinnausschüttungen anzusehen sind, nicht bei der Kapitalgesellschaft abzugsfähig sind (vgl. §§ 8 Abs. 3 KStG, 9 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 KStG, 9 Nr. 5 Satz 11 GewStG). Eine ve...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.4.2 Ideeller Bereich

Rz. 770 Der ideelle Bereich ist der Kernbereich der Betätigung steuerbegünstigter Körperschaften. Einnahmen werden hier gerade nicht durch eine Aktivität der Körperschaft erzielt. In diesem Bereich fehlt daher jedes Tätigwerden sowie die Erlangung wirtschaftlicher Vorteile aus dem Austausch von Leistungen. Einnahmen, die dem ideellen Bereich zuzuordnen sind, sind insbesonder...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.3.7.4 Betriebsmittelrücklage

Rz. 755 Die Betriebsmittelrücklage als Variante der Projektrücklage ist nach Ansicht der Finanzverwaltung zulässig, d. h. die Bildung von Rücklagen für periodisch wiederkehrende Ausgaben und Verpflichtungen gegenüber Dritten wie Löhne, Gehälter und Mieten in Höhe des Mittelbedarfs für eine angemessene Zeit.[1170] Diese Rücklage kann in allen vier Bereichen (ideeller Bereich,...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.4.5.2 Unabdingbarkeit (§ 65 Nr. 2 AO)

Rz. 867 Weitere Voraussetzung für einen Zweckbetrieb ist, dass die Zwecke der Körperschaft nur durch ihn erreicht werden können, dass die Körperschaft ihn also für ihre Zweckverwirklichung unbedingt und unmittelbar benötigt.[1345] Ein solcher "unentbehrlicher Hilfsbetrieb" ist jedoch insbesondere dann nicht gegeben, wenn der Zweck ohne weiteres auch durch Inanspruchnahme sel...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.7.3 Feststellung der Steuerfreiheit im Veranlagungsverfahren

Rz. 459 Tatsächlich entschieden wird über die Steuerfreiheit als Folge der Gemeinnützigkeit erst im Veranlagungsverfahren für die jeweilige Steuer und den jeweiligen Steuerabschnitt.[668] Die Steuervergünstigung wird im Veranlagungsverfahren von Amts wegen geprüft. Ein Antrag des Steuerpflichtigen ist nicht erforderlich.[669] Aus Gründen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung i...mehr

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IV Gründung der Stiftung – ... / 1.2.6 Auflösung und Vermögensanfall

Rz. 186 Die Satzung kann Vorschriften über die Auflösung der Stiftung enthalten. Die Auflösung der Stiftung kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn ihr Zweck erfüllt ist oder (von ihr) nicht mehr sinnvoll verfolgt werden kann (Beispiel: Unterstützung der Angehörigen von in der DDR aus politischen Gründen Inhaftierten), das Vermögen vollständig entwertet wurde oder die Stiftung d...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.4 Kirchliche Zwecke (§ 54 AO)

Rz. 354 Eine Körperschaft verfolgt kirchliche Zwecke, wenn ihre Tätigkeit darauf gerichtet ist, eine Religionsgemeinschaft, die Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, selbstlos zu fördern (§ 54 AO).[460] Gesetzliche Regelbeispiele für kirchliche Zwecke sind die Errichtung, Ausschmückung und Unterhaltung von Gotteshäusern und kirchlichen Gemeindehäusern, die Abhaltung von G...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.2.3 Folgen bei einem Verstoß

Rz. 708 Anders als bei einem Verstoß gegen die Vermögensbindung ist bei einem Verstoß gegen die Erfordernisse der tatsächlichen Geschäftsführung, z. B. die Förderung steuerbegünstigter, nicht satzungsgemäßer Zwecke oder unrichtige Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen, der Verlust der Steuerbegünstigung auf den Zeitraum des Verstoßes im o. g. Sinn beschränkt.[1097] Rz. 709...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.3.7.2 Rücklage zur Erhaltung einer Kapitalbeteiligung

Rz. 747 Eine steuerbegünstigte Körperschaft, die eine Beteiligung an Kapitalgesellschaften hält, ist berechtigt, eine Rücklage zur Erhaltung der prozentualen Beteiligung an der Kapitalgesellschaft zu bilden oder Mittel gleich im Jahr ihres Zuflusses dazu zu verwenden. Wichtigster Anwendungsfall sind Kapitalerhöhungen bei Beteiligungen, die in der Vermögensverwaltung einer ge...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.4.5.3 Schutz der Wettbewerber (§ 65 Nr. 3 AO)

Rz. 868 Der Wettbewerb eines Zweckbetriebes zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art muss auf das zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke grundsätzlich unvermeidbare Maß begrenzt sein. Wettbewerb liegt vor, wenn der Zweckbetrieb und der nicht begünstigte Betrieb dem gleichen Kundenkreis im gleichen Einzugsgebiet gleiche Leistungen anbieten oder anbiet...mehr

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V Gründung der Stiftung – S... / 1.1.1.2 Anforderungen des § 51 Abs. 2 AO

Rz. 316 Die Anforderungen an den strukturellen Inlandsbezug sind für inländische Körperschaften so gering, dass die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke im Ausland im Vergleich zur bisherigen Rechtslage für inländische Körperschaften praktisch nicht erschwert wurde. Die Voraussetzungen des § 51 Abs. 2 AO müssen nur insoweit vorliegen, als dies nach den Vorschriften der §...mehr

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ZErb 4/2013, Überlegungen z... / b) Implikationen durch das Ehrenamtsstärkungsgesetz

Unter diesen Umständen bleibt ausländischen Körperschaften vor Aufnahme ihrer Tätigkeit in Deutschland bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen der Weg in die steuerliche Gemeinnützigkeit zumindest insoweit verschlossen, als sie mangels zuständigen Finanzamt keine Möglichkeit haben, eine Bescheinigung über ihre Gemeinnützigkeit zu erhalten. Dieses Ergebnis darf nicht zufrie...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.5.6 Stiftungen als Kleinunternehmer

Rz. 901 Gemeinnützige Körperschaften werden im Umsatzsteuerrecht behandelt wie alle übrigen Unternehmer auch. Sie unterfallen insoweit auch der Kleinunternehmerregelung des § 19 UStG. Nach dieser wird eine Umsatzsteuer bei sogenannten Kleinunternehmern nicht erhoben, wenn der Umsatz des Unternehmers zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.5...mehr

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VII Laufender Geschäftsbetr... / 1.5.2 Entgeltlicher Leistungsaustausch

Rz. 890 Umsatzsteuerpflichtig sind die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Wege des Leistungsaustausches im unternehmerischen Bereich ausführt. Voraussetzung ist die Erbringung einer entgeltlichen Leistung durch die gemeinnützige Körperschaft. Gerade bei dieser fallen jedoch im Regelfall Einnahmen außerhalb eines Leistungsaustausches an, sei es z. B....mehr