Rz. 755

Die Betriebsmittelrücklage als Variante der Projektrücklage ist nach Ansicht der Finanzverwaltung zulässig, d. h. die Bildung von Rücklagen für periodisch wiederkehrende Ausgaben und Verpflichtungen gegenüber Dritten wie Löhne, Gehälter und Mieten in Höhe des Mittelbedarfs für eine angemessene Zeit.[1170] Diese Rücklage kann in allen vier Bereichen (ideeller Bereich, Vermögensverwaltung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb und Zweckbetrieb) steuerbegünstigter Körperschaften gebildet werden. Die Betriebsmittelrücklage dient insbesondere der Absicherung der steuerbegünstigten Körperschaft für den Fall, dass feste Ausgabenverpflichtungen bestehen und diese die Einnahmen zugunsten der steuerbegünstigten Körperschaft übersteigen.

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