Rz. 889

Im umsatzsteuerrechtlichen Sinne ist Unternehmer, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Grundsätzlich ist jedes Wirtschaftsgebilde, das nachhaltig Leistungen gegen Entgelt am Markt erbringt, Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Daher können auch gemeinnützige Körperschaften grundsätzlich die Unternehmermerkmale im Sinne des UStG erfüllen.

 
Praxis-Beispiel

Unternehmereigenschaft

So ist z. B. ein gemeinnütziger Verein, der selbstständig zur Vorbereitung und Durchführung von Blutspendeterminen für eine ihrerseits gemeinnützige GmbH Leistungen nachhaltig und gegen Entgelt erbringt, insoweit unternehmerisch tätig.[1394]

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