Sind Beitragszahlungen einer Partnerschaftsgesellschaft für angestellte Rechtsanwälte zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung als Arbeitslohn zu behandeln? Auch der BFH hat sich inzwischen wieder mit der Problematik befasst.mehr
Neben dem Gehalt erhalten angestellte Anwälte häufig weitere Zuwendungen von ihrer arbeitgebenden Kanzlei wie den Ersatz der Beiträge für die Berufshaftpflichtversicherung, den Anwaltsverein oder die Rechtsanwaltskammer etc.. Der BFH hat nun entschieden, welche Teile wann lohnsteuerpflichtig sind und welche nicht.mehr
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Übernimmt eine Rechtsanwaltssozietät den Versicherungsbeitrag einer angestellten Rechtsanwältin, die im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung haftet, liegt Arbeitslohn nur in Höhe des übernommenen Prämienanteils vor, der auf die in § 51 Abs. 4 BRAO vorgeschriebene Mindestbemessungsgrundlage entfällt und den die Rechtsanwältin zur Erfüllung ihrer Versicherungspflicht nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BRAO benötigt. Des Weiteren hat der BFH klargestellt, dass die Übernahme der Umlage für die Einrichtung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs zu Arbeitslohn führt.mehr
Nicht nur der Rechtsanwalt selbst, auch die Rechtsanwaltskammer ist verpflichtet und auch berechtigt, unzufriedenen Mandanten auf Antrag Auskunft über Berufshaftpflicht und Versicherungsnummer eines Anwalts für die Verfolgung von Regressansprüchen zu geben. Das ergibt sich u. a. aus der BRAO.mehr
Kanzleien übernehmen für ihre angestellten Anwälte oft die Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung. Das Problem dabei: Die Beitragszahlungen werden von Finanzämtern und Betriebsprüfern schnell als Gehaltsbestandteile angesehen, auf die Lohnsteuer zu entrichten ist. Ob das richtig ist, richtet sich auch nach der Gesellschaftsform.mehr
Rät ein Anwalt seiner Mandantin zur Scheidung, obwohl dadurch der Betreuungsunterhalt für das Kind wegfällt, schuldet der Anwalt keinen Schadensersatz, wenn die Mandantin heiratet und dadurch Familienunterhalt bezieht. Der Schaden sei kompensiert, meint der Bundesgerichtshof.mehr
Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten. Das hat der Bundesfinanzhof in einem aktuellen Fall entschieden.mehr
Die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR führt nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten.mehr
Die Beiträge einer Rechtsanwalts-GbR zu ihrer eigenen Berufshaftpflichtversicherung führen bei den angestellten Rechtsanwälten nicht zu Arbeitslohn. Dies hat der BFH entschieden.mehr
Erlaubt der Arbeitgeber angestellten Anwälten, den Firmenwagen auch privat im Rahmen einer freiberuflichen Nebentätigkeit nutzen zu können, dürfen sie die insoweit anfallenden Betriebsausgaben nicht von der Steuer abziehen, entschied der BFH.mehr
Nach einem neuen Urteil führt die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH nicht zu Arbeitslohn. Ebenso ist die Mitversicherung angestellter Klinikärzte in der Betriebshaftpflichtversicherung eines Krankenhauses kein Lohn.mehr
Wird von einer RA-GmbH neben der für jeden Rechtsanwalt notwendigen persönlichen Berufshaftpflichtversicherung noch eine Berufshaftpflichtversicherung für die ganze Rechtsanwalts-GmbH einschließlich Vertreter und Erfüllungsgehilfen abgeschlossen, gilt sie nicht als Arbeitslohn der angestellten Anwälten.mehr
Auszubildenden darf der Anwalt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs nicht die Eintragung von Fristen und Terminen überlassen. Nur bei echten personellen Engpässen ist das erlaubt, wenn eine entsprechend engmaschige Kontrolle durch den Anwalt selbst erfolgt. mehr
Nach einem Urteil des FG Hamburg stellt die Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH keinen geldwerten Vorteil für die angestellten Anwälte dar.mehr
Das FG Hamburg entschied, dass die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH keinen geldwerten Vorteil bei ihren angestellten Anwälten auslöst, da die Versicherungsbeiträge im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Gesellschaft geleistet wurden.mehr
Schätzungen zufolge beschäftigt sich der Bundesgerichtshof jährlich mit etwa 200 Regressen gegen pflichtversicherte Rechtsberater. Per annum sollen mehrere Milliarden Euro an Ansprüchen wegen Beraterpfusch gegen die Vermögensschadenshaftpflichtversicherer angemeldet werden. Doch die Berufshaftpflicht der Anwälte ist keine Haftpflicht für Gerichtsfehler und Mandanten-Illusionen.mehr
Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Das gilt für alle Berufe – auch den des Anwalts. Bislang gingen Experten über Jahrzehnte davon aus, dass jeder Anwalt im Schnitt alle 5 Jahre einen Regressfall an seine Haftpflicht meldet. Wie oft Anwälte auch tatsächlich verurteilt wurden und wie hoch die Schäden sind, gehört zu den bestgehüteten Geheimnissen der Versicherungsbranche. Der BGH jedenfalls weitet den Pflichtenkanon der Anwälte stetig aus.mehr
Viele Anwälte stolpern regelmäßig über Verjährungs- und Ausschlussfristen – und das trotz guter Büroorganisation. Ein Grund: Übersteigerte Anforderungen des BGH an die Fristen- und Ausgangskontrolle. Doch es gibt noch andere Haftungsfallen.mehr
Ein Anwalt kann selbst durch kleine Fehler und Versäumnisse für seinen Mandanten großen Schaden anrichten. Eine Berufshaftpflichtversicherung ist darum, nicht nur im eigenen Interesse des Rechtsanwaltes, schon für die Zulassung zwingend vorgeschrieben. Doch auch danach sollten Anwälte und Kanzleien diese Themen immer im Auge behalten.mehr
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen – wie bereits in den Vorjahren - gestiegene Berufshaftpflichtprämien der Hebammen. Die höheren Kosten für die Berufshaftpflicht freiberuflicher Hebammen für Geburtshilfe werden vollständig ausgeglichen. Doch ein weiterer Kostenstieg droht.mehr
Bei der Auswahl der Vermögensschadenhaftpflicht-Police ziehen Steuerberater häufig nur ein Kriterium heran: den Preis. Das kann sich jedoch rächen.mehr
Die Kostensteigerungen durch die steigenden Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung freiberuflicher Hebammen werden vollständig von den Krankenkassen übernommen.mehr
Desinfektionsmittel statt Wundmittel - die falsche Nachsorge nach einer OP hat einer Frau erhebliche Schmerzen zugefügt. Das OLG Köln erkannte der Klägerin deshalb ein erheblich höheres Schmerzensgeld zu als jenes, das der Versicherer gezahlt hatte.mehr