Berufshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers ist kein Arbeitslohn

Die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung angestellter Rechtsanwälte durch den Arbeitgeber führt nach der ständigen Rechtsprechung zu Arbeitslohn. Die Beitragszahlung erfolgt in erster Linie im Interesse der Arbeitnehmer. Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist unabdingbar für die Ausübung des Berufs eines Rechtsanwalts. Ein mögliches eigenbetriebliches Interesse auch des Arbeitgebers ist nicht ausschlaggebend (BFH-Urteil vom 26.7.2007, VI R 64/06, BStBl 2007 II S. 892).
Beiträge des Arbeitgebers zur Haftpflichtversicherung
Im aktuellen Urteilsfall beim Bundesfinanzhof hatte aber das Finanzamt die Auffassung vertreten, dass nicht nur die übernommenen und lohnversteuerten Beiträge für die persönliche Haftpflichtversicherung eines jeden einzelnen angestellten Anwalts, sondern auch die Beiträge des Arbeitgebers zu seiner eigenen Haftpflichtversicherung als Rechtsanwalts-GmbH der Lohnsteuer zumindest im Umfang einer "Grunddeckung" zu unterwerfen seien.
Kein geldwerter Vorteil
Diese Auffassung hat der Bundesfinanzhof widersprochen. Die Berufshaftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und notwendige Voraussetzung für die gewerbliche rechtsberatende Tätigkeit als Rechtsanwaltsgesellschaft. Die streitige Versicherung erfasste keine Haftpflichtansprüche, die sich gegen die bei der GmbH nichtselbstständig tätigen Rechtsanwälte selbst richten. Deshalb versicherte die GmbH durch den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung ihre eigene Berufstätigkeit und wandte ihren Mitarbeitern dadurch weder Geld noch einen geldwerten Vorteil in Form des Versicherungsschutzes zu.
Ähnlich war es bei dem Krankenhaus. Der erworbene Versicherungsschutz diente zur Deckung des mit dem Betrieb des Krankenhauses erwachsenden Haftungsrisikos und damit dem eigenen Versicherungsschutz. Allerdings erstreckte sich die Versicherung hier auch auf die Haftpflicht der zur Vertretung des Unternehmens befugten Personen sowie der Personen, die in einem Dienstverhältnis zu dem Unternehmen stehen. Soweit die angestellten Ärzte angesichts dieser Rechtslage keinen eigenen Haftpflichtversicherungsschutz mehr erwerben mussten, sind das aber nach Auffassung des BFH bloße Reflexwirkungen der Betätigung des Krankenhauses als Arbeitgeber. Der Versicherungsschutz ist lediglich Folge der insoweit zwingenden gesetzlichen Regelung für die Betriebshaftpflichtversicherung, ohne dass der Arbeitgeber damit etwas "für" die Beschäftigung gewährt.
Keine Lohnsteuer
In lohnsteuerrechtlicher Hinsicht wendet der Arbeitgeber damit den Mitarbeitern nichts zu. Denn insoweit fehlt es nach der Rechtsprechung des BFH an einer Leistung des Arbeitgebers, die sich im weitesten Sinne als Gegenleistung für das Zurverfügungstellen der individuellen Arbeitskraft erweisen könnte.
Im Ergebnis bleibt die Abgrenzung eigenbetrieblicher Interessen und lohnsteuerpflichtiger Vorteile aus Berufshaftpflichtversicherung auch nach den neuen Urteilen schwierig.
Beispiel: Obwohl die Anerkennung einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft voraussetzt, dass die Geschäftsführer Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater sind, führt die Übernahme der Beiträge zu den Berufskammern durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn. Der Arbeitgeber handelt nicht im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse (BFH-Urteil vom 17.01.2008, VI R 26/06, BStBl 2008 II S. 378).
Hinweis: BFH-Urteile vom 19.11.2015 – VI R 74/14 und VI R 47/14
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
4.770
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
4.26242
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
3.6891
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
3.541
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
3.283
-
So bleiben Sonn- und Feiertagszuschlag sowie Nachtzuschlag steuerfrei
2.9736
-
Für Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
2.949
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
2.803
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2025 und mehr
2.520
-
Steuerfreie Übernahme von Kinderbetreuungskosten durch den Arbeitgeber
2.51311
-
Gehaltsextras – oft gelobt und vielfach verteufelt
18.06.2025
-
Bundesregierung plant Steuererleichterungen im Personalbereich
17.06.2025
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
12.06.202542
-
Digitales Verfahren in der Pflegeversicherung gestartet
10.06.2025
-
Abmeldungen mit Abgabegrund 34 korrekt abgeben
05.06.2025
-
Streit um Lkw-Übernachtungspauschale
03.06.2025
-
Beschäftigungen zwischen Schule und Studium richtig beurteilen
26.05.2025
-
Urlaubsgeld während der Elternzeit
21.05.2025
-
SV-Beiträge aus Urlaubsgeld berechnen
21.05.2025
-
Urlaubsgeld und Kündigung: Muss das Urlaubsgeld zurückgezahlt werden?
21.05.2025