Hebammenhilfe: Hebammen und Krankenkassen einigen sich

Die Kostensteigerungen durch die steigenden Prämien für die Berufshaftpflichtversicherung freiberuflicher Hebammen werden vollständig von den Krankenkassen übernommen.

Am 9.7.2012 hat eine weitere Verhandlungsrunde zwischen den Verbänden der Hebammen und dem GKV-Spitzenverband stattgefunden. Es ging um die Frage, wie die freiberuflichen Hebammen, die in der Geburtshilfe tätig sind und ab 1.7.2012 von deutlichen Beitragssteigerungen für ihre Berufshaftpflichtversicherung betroffen sind, finanziell zusätzlich unterstützt werden können.

Die Verhandlungen wurden zu einem guten Ende geführt

Die Einigung gilt rückwirkend zum 1.7.2012. Konkret heißt dies beispielsweise, dass eine Hebamme bei jeder von ihr betreuten Geburt im Geburtshaus 25,60 EUR zusätzlich bekommt oder bei einer Hausgeburt 78 EUR mehr vergütet erhält. Auch für nicht in der Geburtshilfe tätige freiberufliche Hebammen sind relevante Vergütungspositionen angehoben worden.

Insgesamt erhöhen sich die Zahlungen der Krankenkassen für die in der Geburtshilfe tätigen freiberuflichen Hebammen um rund 1,7 Mio. EUR pro Jahr.

Honorarsteigerung um über 10 % von Hebammen abgelehnt

Neben dem Ausgleich für die steigenden Prämien der Berufshaftpflichtversicherung wurde auch über die Steigerung des Honorars für die Hebammen verhandelt. Im Rahmen dieser Verhandlungen hat der GKV-Spitzenverband am 9.7.2012 eine Honorarerhöhung von über 10 % angeboten. Damit wurden die rechtlichen Grundlagen im Interesse der Hebammen sehr weit ausgelegt, um endlich zu einem Abschluss zu kommen.

Leider haben die Verbände der Hebammen dieses Angebot kompromisslos abgelehnt und angekündigt, jetzt die Schiedsstelle anzurufen. Der GKV-Spitzenverband ist weiter verhandlungsbereit.

Hintergrund:

Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf Hebammenhilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft. Die Hebammenleistungen werden entweder durch angestellte oder durch freiberufliche Hebammen erbracht. Die Vergütung der freiberuflichen Hebammen wird zwischen den verschiedenen Berufsverbänden der Hebammen einerseits und dem GKV-Spitzenverband andererseits verhandelt.

GKV-Spitzenverband
Schlagworte zum Thema:  Geburtshilfe, Berufshaftpflicht