Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GmbH
Die Klägerin, eine nach § 59c Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) zugelassene Rechtsanwaltsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH, schloss für ihre Zulassung eine eigene Berufshaftpflichtversicherung ab. Die Höhe der zu zahlenden Prämien richtete sich an Anzahl, Funktion und dem zeitlichen Umfang der Tätigkeit der bei der Klägerin angestellten Rechtsanwälte aus. Jeder angestellte Anwalt der Klägerin unterhielt zudem die nach § 51 BRAO für die Zulassung als Rechtsanwalt notwendige persönliche Berufshaftpflichtversicherung.
Die Klägerin erhob Klage gegen den Haftungsbescheid des Finanzamts, das meinte, die Klägerin hätte neben den von ihr übernommenen Beiträgen für die persönliche Haftpflichtversicherung der angestellten Anwälte auch die Beiträge ihrer eigenen Haftpflichtversicherung der Lohnsteuer unterwerfen müssen.
Der 2. Senat gab der Klägerin Recht und hob den Haftungsbescheid auf.
Beiträge einer Rechtsanwalts-GmbH für ihre eigene Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 59j BRAO stellten keinen geldwerten Vorteil für ihre angestellten Anwälte dar; sie würden im ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse der Rechtsanwalts-GmbH geleistet, da sie ohne Haftpflichtversicherung nicht zur Anwaltschaft zugelassen werde. Ein nicht unerhebliches Interesse der Arbeitnehmer, das das klägerische Eigeninteresse überlagern könnte, sei nicht ersichtlich. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes ergebe sich ein solches Eigeninteresse nicht aus der Rechtsprechung der Finanzgerichte und des Bundesfinanzhofs zur Übernahme von Beiträgen zur eigenen Berufshaftpflichtversicherung eines angestellten Rechtsanwalts durch dessen Arbeitgeber. Dass die Angestellten sich beim Abschluss ihrer eigenen Versicherung deswegen auf eine Mindestversicherungssumme zu geringen Beiträgen beschränken könnten, weil die Rechtsanwalts-GmbH eine eigene, umfassende Versicherung abgeschlossen habe, sei unmaßgeblich.
FG Hamburg, Urteil v. 4.11.2014, 2 K 95/14 (BFH-Az.: VI R 74/14).
-
Erstattungszinsen für Gewerbesteuer als steuerpflichtige Betriebseinnahmen
287
-
Mündliche Verhandlungen zur Verfassungsmäßigkeit der Erbschaftsteuer
217
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
208
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
205
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
114
-
Wirksamkeit von nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergangenen „Erstattungsbescheiden“
105
-
Pauschale Beihilfe kürzt Sonderausgabenabzug
104
-
Fristverlängerung des Steuerberaters in eigenen Angelegenheiten
88
-
Zufluss von nicht ausgezahlten Darlehenszinsen eines beherrschenden Gesellschafters
85
-
Feier anlässlich der Verabschiedung in den Ruhestand
82
-
Vorsteuerabzug aus Steuerberatungskosten bei Schenkung von Kommanditanteilen
26.08.2026
-
Kindergeldanspruch und Freizügigkeitsberechtigung einer nach Geburt nicht berufstätigen Mutter
25.08.2026
-
Abweichende Einkommensteuerfestsetzung aus sachlichen Billigkeitsgründen
25.08.2026
-
Wegfall des gewerbesteuerlichen Verlustabzugs infolge des Todes eines Mitunternehmers
24.08.2026
-
Taggeld der gesetzlichen Schweizer Unfallversicherung
24.08.2026
-
Volle Erbfallkostenpauschale für den Vermächtnisnehmer
24.08.2026
-
Zwangsläufigkeit von Fahrtkosten zur Pflege eines Angehörigen
21.08.2026
-
Grundbesitzbewertung für Grunderwerbsteuerzwecke mit dem niedrigeren gemeinen Wert
21.08.2026
-
Alle am 20.8.2026 veröffentlichten Entscheidungen
20.08.2026
-
Leistungen an Betreiberin einer familienanalogen Wohngruppe
20.08.2026