Schnelle, geräuschlose Schadensabwicklung

Für Steuerberater wie für Makler zeigt sich die Qualität eines Versicherers jedoch gerade bei der Abwicklung von Schadensfällen.

Für Berufsträger ist ein Schadensfall stets eine heikle Sache, die schnell und geräuschlos abgewickelt werden soll. Grundsätzlich gilt auch, dass der Steuerberater seinen Mandanten, trotz des hierdurch erst einmal gestörten Verhältnisses, halten will. Spricht sich der Schadensfall im Kanzleiumfeld herum, kann dies teuer werden. Gleiches gilt, wenn sich ein Versicherungsmitarbeiter unprofessionell verhält.

Treten Schadensfälle in einer Kanzlei gehäuft auf, kommen Steuerberater schnell in die Bredouille und laufen Gefahr, ihren Versicherungsschutz zu verlieren.

Meistens wird der Versicherer zunächst seinen Kunden auffordern, gezielte Maßnahmen zur Schadensprävention umzusetzen, um das Risiko eines erneuten Schadensfalls zu minimieren. Darüber hinaus versuchen die Versicherungsgesellschaften über eine Änderungskündigung, Prämienzuschläge, höhere Selbstbehalte und/oder Risikoausschlüsse durchzusetzen.

Wenn diese Aktivitäten zu keinem Erfolg führen oder aber der betreffende Berufsträger sich als unkooperativ erweist, greifen Versicherer nach Erfahrungen der Makler zum letzten Mittel und kündigen den Vertrag. „Wenn ein Versicherungsnehmer in relativ kurzer Zeit mehrere Haftungsfälle verursacht, weist dies oft auf ein strukturelles Problem hin und das kann dazu führen, dass wir uns von dem Berufsträger trennen“, bestätigt Schriever von der Versicherungsstelle Wiesbaden. Flattert der Kanzlei tatsächlich die Kündigung ins Haus, kann sich der Abschluss einer neuen Haftpflichtdeckung zur Herkulesaufgabe entwickeln

Gelingt dies aber nicht, wäre damit das Ende der beruflichen Tätigkeit eingeläutet. Eigentlich.

Tatsächlich gibt es Berufsträger, die keinen Versicherungsschutz haben. Bei der Ass Curat erinnert man sich dabei an einen Kunden, der ohne Versicherungsschutz wissentlich über Jahre weiter praktizierte. Der Kammer fiel dies jedoch nicht auf, weil einige Versicherer in der Vergangenheit schludrig mit den Abmeldungen umgingen, mit denen sie der Kammer die Kündigung der Police melden müssen.

Auch bei der Gestaltung des Versicherungsschutzes haben die Ass Curat-Makler schon manchen Fauxpas aufseiten der Anbieter erlebt. So verlangte beispielsweise eine Gesellschaft eine zusätzliche Prämie, weil der Versicherungsnehmer auch als Testamentvollstrecker arbeiten wollte. Tatsächlich war diese „erlaubte Tätigkeit“ durch den bestehenden Versicherungsschutz gedeckt. Ebenso sind den Fachmaklern Policen eines Versicherers aufgefallen, die nach eigener Einschätzung nicht den gesetzlichen Erfordernissen genügten.

Einzelfälle, sicherlich, was auch Maybeck betont. Ein anderes Risiko trete dagegen sehr viel häufiger auf und Steuerberater stehen ihm oft nichts ahnend gegenüber: Schneller als gedacht können sich Steuerberater nämlich Ermittlungen, insbesondere wegen leichtfertiger Steuerverkürzung oder Beihilfe zur Steuerhinterziehung, ausgesetzt sehen. Gegen einen solchen unberechtigten Vorwurf helfe nur ein Straf-Rechtsschutz. Die Vermögensschadenhaftpflicht bietet in diesem Fall jedenfalls keinen Versicherungsschutz.

Praxis-Tipp: So vermeiden Sie Beratungsfehler - lesen Sie mehr auf der nächsten Seite.

Schlagworte zum Thema:  Kanzleimanagement, Berufshaftpflicht