
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen – wie bereits in den Vorjahren - gestiegene Berufshaftpflichtprämien der Hebammen. Die höheren Kosten für die Berufshaftpflicht freiberuflicher Hebammen für Geburtshilfe werden vollständig ausgeglichen. Doch ein weiterer Kostenstieg droht.
Die aktuelle auszugleichende Prämienerhöhung durch einen privaten Versicherungsanbieter war bereits im Sommer 2013 angefallen. Sie ist die dritte Steigerung der Berufshaftpflichtkosten seit 2010. Der GKV-Spitzenverband hat mit den Verbänden der Hebammen einen neuen Vertrag unterzeichnet. Darin wurde der komplette Ausgleichsbetrag 2013 auf die Vergütungspositionen für die Hebammenhilfe umgelegt.
Berufshaftpflicht ist Kostentreiber bei der Hebammenhilfe
Dieser Ausgleich der Kostensteigerungen des privaten Versicherungsanbieters im Hebammenhilfevertrag erfolgte zusätzlich zu den jährlichen Vergütungssteigerungen. Zuletzt waren die Vergütung der Hebammen Anfang 2013 um über 12 % angehoben worden. Für jede einzelne Haus- oder Geburtshausgeburt von einer freiberuflich tätigen Hebamme finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen somit insgesamt seit 2010 zwischen 140 und 200 EUR allein für den Ausgleich der kontinuierlich gestiegenen Berufshaftpflichtversicherungen.
Nur 2 Unternehmen versichern Hebammen
In Deutschland versichern 2 Gruppenhaftpflichtversicherungen fast alle 5.140 freiberuflich tätigen Hebammen mit Geburtshilfe. Insgesamt gibt es ca. 14.000 freiberuflich tätige Hebammen. Die Mitgliedshebammen des Berufsverbandes freiberuflicher Hebammen Deutschlands können sich bei der Nürnberger Versicherung und die Mitgliedshebammen des Deutschen Hebammenverbandes bei der Bayerischen Versicherungskammer versichern.
Berufshaftpflichtprämie für Hebammen soll weiter steigen
Seit Jahren gibt es daher keinen Wettbewerb auf dem Versicherungsmarkt für Berufshaftpflichtversicherungen, die das Geburtsrisiko mitversichern. Sowohl für das Jahr 2014 als auch für das Jahr 2015 haben die privaten Versicherungsanbieter nach Informationen der Hebammenverbände bereits weitere Erhöhungen von jeweils rund 20 % angekündigt.
Schlagworte zum Thema: Hebammenhilfe, Berufshaftpflicht, Geburtshilfe, Hebamme
- Wirtshausbesuch in der Kur ist Privatsache
- Behandlungsfehler und die Folgen
- Krankenkassen zahlen ab Herbst besseren Grippe-Impfstoff
- Schwerbehindertenausweis: Wer ihn bekommt und was man davon hat
- Kein Unfallversicherungsschutz auf der Toilette
- Weites Pendeln verstärkt das Risiko psychischer Erkrankungen
- Dolmetscherkosten sind keine Leistung der GKV
- Rentenerhöhung 2018 und aktueller Rentenwert
- Rechtmäßig auffordern: Krankenkassen müssen einiges beachten
- Widerspruch gegen die Aufforderung der Krankenkasse zur Reha
- Rentenerhöhung 2018 und aktueller Rentenwert
- Urlaub während Krankschreibung: Besteht ein Krankengeldanspruch?
- Krankengeld nach Entgeltfortzahlung - manchmal ein schlechter Deal
- Erste Fragen zur neuen AU-Bescheinigung
- Folgen der Aufforderung
- Ab 1.1.2015 geänderte Berechnung des Kinderkrankengeldes
- Sozialversicherungswerte 2018: Rechengrößen im Leistungsrecht stehen fest
- Muss die Krankenkasse auffordern?
- Erstattung des Verdienstausfalls bei stationärer Mitaufnahme
- Entgeltersatzleistungen beeinflussen Rente
Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.
Jetzt anmelden