Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Preisschießen

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Preisschießen fallen regelmäßig unter die Geschicklichkeitsspiele. Diese unterscheiden sich von den Glücksspielen dadurch, dass der Ausgang des Spieles, d. h. die Entscheidung über das den Gewinn oder Nichtgewinn begründende Ereignis, durch körperliche oder geistige Fähigkeiten der Spieler entschieden wird. Preisschießen stellen bei steuerbefreiten ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Politische Zwecke

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Politische Zwecke (Beeinflussung der politischen Meinungsbildung, Förderung politischer Parteien und dgl.) zählen grundsätzlich nicht zu den gemeinnützigen Zwecken i. S. d. § 52 AO (Anhang 1b). Eine gewisse Beeinflussung der politischen Meinungsbildung schließt jedoch die Gemeinnützigkeit nicht aus (s. BFH-Urteil vom 29.08.1984, BStBl II 1984, 844)...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Ertragsteuern

Tz. 3 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Im AEAO zu § 67a AO TZ 11 (Anhang 2) wird lediglich die Unterscheidung zwischen der lang- und kurzfristigen Vermietung getroffen. Eine Spezifizierung auf bestimmte Zeiträume erfolgt nicht. Längere Dauer in diesem Sinn liegt vor, wenn das Mietobjekt während der gesamten Dauer der Mietzeit für den ausschließlichen Gebrauch durch einen Mieter zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Formwechsel in eine AG oder eine Genossenschaft

Tz. 44 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Der Formwechsel einer gGmbH in eine AG oder eine Genossenschaft führt m. E. dazu, dass ihre bisherige Steuerbefreiung, da sie in der neuen Rechtsform weiterbesteht (s. § 202 Abs. 1 Nr. 1 UmwG), grds. fortgilt (Wahrung der Identität des Rechtsträgers; s. Meister/Klöcker, in Kallmeyer, § 190 UmwG Rn. 6; S/H/S, Rn. 2 zu § 202 UmwG und s. UmwSt-...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Radsportvereine

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Radsportvereine verfolgen im Regelfall steuerbegünstigte Zwecke und können als steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften wegen der "Förderung des Sports" anerkannt werden (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Daneben kann auch die Förderung der Jugendhilfe (§ 52. Abs. 2 Nr. 4 AO, Anhang 1b) umfasst sein. Die Zwecke werden im...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.6 Exkurs: Formwechsel eines e. V. in eine gGmbH

Tz. 84 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Sofern die wirtschaftlichen Aktivitäten eines e. V. den Rahmen des sog. Nebenzweckprivilegs überschreiten, kann dem Verein die Löschung durch das Registergericht drohen. Vgl. hierzu die Entscheidung des KG Berlin aus dem Jahr 2016, die als Verein organisierte Kindertagesstätten betrafen. Diesen wurde die Löschung ihres Vereins mit der Begrün...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Verkehrssicherheitsvereine

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Verkehrssicherheitsvereine können wegen der Förderung der Verkehrssicherheit den Status der Gemeinnützigkeit erhalten (s. § 52 Abs. 2 Nr. 12 AO, Anhang 1b). Fahrsicherheitstraining ist aber nach Auffassung des FG Mecklenburg-Vorpommern (Beschluss vom 27.01.2012, EFG 2012, 1196) keine steuerbegünstigte Fortbildung. Einnahmen/Entgelte, die ein derartig...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Förderung der Volksbildung

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Derartige Vereine können seit 01.01.2000 unmittelbar Zuwendungs-/Spendenbestätigungen ausstellen, weil sie in der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 Abschnitt A Nr. 4 EStDV a. F. genannt sind. Mitgliederbeiträge, die diese Vereine ab diesem Zeitpunkt vereinnahmen, werden ebenfalls wie Zuwendungen/Spenden behandelt. Für sie ist somit ebenfalls der Abzug als Sp...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.2 Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 79 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer Kapitalgesellschaft ist grds. steuerfreie Vermögensverwaltung (§ 14 Satz 3 AO, Anhang 1b). Sie stellt jedoch dann einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar, wenn mit der Beteiligung ein entscheidender Einfluss auf die laufende Geschäftsführung der Kapitalge...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pool-Billard

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Pool-Billard kann Sport i. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO (Anhang 1b) sein, wenn die Satzung auf die sportliche Betätigung ausgerichtet ist. Pool-Billard ist daher nicht anders zu beurteilen als Carambole-Billard, das bereits in der Vergangenheit als gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt worden ist. Voraussetzung ist aber, dass derartige "Pool-Bill...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Reitunterricht

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Einnahmen aus der Erteilung von Reitunterricht gegenüber Mitgliedern und Nichtmitgliedern sind in den Tätigkeitsbereich "steuerunschädlicher wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" (Zweckbetrieb) i. S. v. §§ 67a, 65 AO (Anhang 1b) einzuordnen, weil es sich um "sportliche Veranstaltungen" handelt. Dies hängt auch nicht davon ab, ob der Unterricht durch Be...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Überlassung an Mitglieder zu anderen Zwecken (Rundflüge und dgl.)

Tz. 7 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 M.E. muss die Beurteilung dieser Nutzungsüberlassung gegen Entgelt in Anlehnung an die Ausführung der Verwaltung im AEAO zu § 67a AO TZ 12 (Anhang 2) erfolgen (Vermietung von Sportstätten einschließlich Betriebsvorrichtungen). Eine Vermietung auf längere Dauer scheidet m. E. aus. Somit stellt sich die Frage der Einordnung in den Tätigkeitsber...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Politische Parteien, politische Vereine

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Unter den Begriff "Förderung der Allgemeinheit" fällt auch die allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich des Grundgesetzes. Es sollten aber nach den Worten des Gesetzgebers nicht die Vereine hinzugehören, die bestrebt sind, nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art zu verfolgen oder deren Bestrebungen aussc...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4.3 Beteiligung an der Kapitalgesellschaft darf nicht Hauptzweck der gemeinnützigen Stiftung sein

Tz. 81 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Auch die Vermögensverwaltung ist im Hinblick auf das Gebot der Ausschließlichkeit nach § 56 AO (Anhang 1b) nur dann gemeinnützigkeitsunschädlich, wenn sie um des steuerbegünstigten Zweckes willen erfolgt. D.h. sie darf nur der Beschaffung von Mitteln zur Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke dienen. Sofern hingegen die Vermögensverwaltung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Antragsfristen und sonstige steuerliche Hinweise

Tz. 21 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Die Beantragung muss innerhalb der regelmäßigen Festsetzungsfrist erfolgen (s. § 13 InvZulG 2007 bzw. § 14 InvZulG 2010 i. V. m. §§ 169ff. AO, Anhang 1b). Tz. 22 Stand: EL 107 – ET: 06/2018 Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften i. S. d. EStG. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungkosten (s. § 12 InvZul...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Überlassung an Nichtmitglieder

Tz. 9 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Motor- und Segelflugzeuge können an Nichtmitglieder zu folgenden Zwecken und in folgenden Varianten überlassen werden: Rundflug, Charterflug und dgl. (Nichtmitglied ist eigener Pilot des Flugzeugs); Rundflug, Charterflug und dgl. (Nichtmitglied fliegt bei einem Vereinsmitglied mit). Ertragsteuerlich kann § 65 AO (Anhang 1b) nicht greifen, weil d...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Platzverein

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Bei Sportveranstaltungen auf eigenem Sportplatz ist der Platzverein als Unternehmer anzusehen und mit den gesamten Einnahmen zur Umsatzsteuer heranzuziehen. Überlässt der Platzverein bei Durchführung sportlicher Veranstaltungen (z. B. Pokalspielen, Freundschaftsspielen usw.) einen Teil der Einnahmen der bzw. den beteiligten Mannschaft(en), so liege...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Werden Sportstätten/-einrichtungen und Betriebsvorrichtungen für sportliche Zwecke vermietet, ist aus ertragsteuerlichen Gründen zwischen der langfristigen und der kurzfristigen Vermietung (stundenweise Vermietung, auch wenn die Stunden für einen längeren Zeitraum im Voraus festgelegt werden) zu unterscheiden (s. AEAO zu § 67a AO TZ 11, Anhan...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Religiöse Zwecke

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Der Begriff der "religiösen Zwecke" ist umfassender als der der "kirchlichen Zwecke" (s. "Kirchliche Zwecke"). Religiöse Zwecke sind nicht auf die Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts beschränkt. Religiöse Zwecke werden verfolgt, wenn sie sich mit dem Verhältnis des Menschen zu der Idee der Gottheit befassen, ohne dass hier eine Beschrän...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Ertragsteuern

Tz. 13 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Durch die Einordnung der Entgelte aus Vermietungsleistungen gegenüber Mitgliedern in den Tätigkeitsbereich "Zweckbetrieb eigener Art" i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) ergeben sich keine ertragsteuerlichen Auswirkungen.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ertragsteuerliche Würdigung

Tz. 3 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Soweit die Privatschulen in freier Trägerschaft als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt sind, unterhalten sie mit ihrem Bildungsbetrieb im Regelfall einen Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 8 AO. Soweit die Schüler in der Schule auch verpflegt werden, rechnet diese Verpflegung zum Zweckbetrieb dazu.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Rudolf-Steiner-Schulvereine e. V.

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Rudolf-Steiner-Schulvereine an Waldorfschulen sowie vergleichbare Schulfördervereine können nach § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO (§ 52 AO, Anhang 1b) gemeinnützig sein und entsprechende steuerliche Begünstigungen in Anspruch nehmen. S. hierzu auch Erlass des FinMin Mecklenburg-Vorpommern vom 07.10.1999, DStR 1999, 1813. Zuwendungen – Beiträge, Spenden, Patengel...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1.4 Erforderliche Satzungsänderungen bei der Übernehmerin hinsichtlich ihrer Zwecke und Zweckverwirklichungsmaßnahmen

Tz. 12 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Bei der Übernehmerin ist – ggf. zusätzlich zu u. U. notwendigen Satzungsänderungen hinsichtlich der Vermögensbindung – zu prüfen, ob aufgrund der Verschmelzung ihre Satzung im Bereich der gemeinnützigen Zielsetzung und der Zweckverwirklichungsmaßnahmen zu ergänzen ist. Bei der Verschmelzung durch Aufnahme (s. § 2 Nr. 1 UmwG) werden derartige ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Literatur

Brinkmeier, Aus der Gemeinnützigkeit in die GmbH, GmbH-StB 2001, 332; Brinkmeier, Betriebsaufspaltung bei gemeinnützigen Einrichtungen, GmbH-StB 1998, 315; Funnemann, Ausgliederung von Zweckbetrieben, DStR 2002, 2113; Grüter/Mitsch, Keine Steuerneutralität des Formwechsels eines eingetragenen Vereins in eine Kapitalgesellschaft? DStR 2001, 1827; Hänsch, Änderung des § 6 Abs....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1 Formwechsel in eine Personengesellschaft oder eine KGaA

Hinweise: Der nach § 226 UmwG für die gGmbH u. a. mögliche Formwechsel in eine Personengesellschaft hätte eine Verletzung der Vermögensbindung durch die tatsächliche Geschäftsführung zur Folge, die gem. § 63 Abs. 2 i. V. m. § 61 Abs. 3 AO zur rückwirkenden vollen Steuerpflicht für die letzten zehn Jahre führen würde. Aufgrund dieser vorher eintretenden vollen Steuerpflicht wär...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Fachzeitschriften

Tz. 11 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Gelegentlich erlangen Vereinspublikationen solche Bedeutung, dass sie als Fachzeitschriften gelten und deshalb auch im freien Handel erhältlich sind, Ertragsteuerlich ist sowohl bei der entgeltlichen als auch bei der unentgeltlichen Abgabe einer solchen Fachzeitschrift eine Einordnung in den Tätigkeitsbereich der steuerpflichtigen wirtschaftl...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Umstrukturierungen i. S. d. UmwG – Verschmelzung, Formwechsel, Spaltung, Vermögensübertragung sowie die zusätzlichen Einbringungstatbestände des UmwStG – haben auch bei nach § 5 Abs. 1 KStG (Anhang 3) steuerfreien Körperschaften große praktische Bedeutung. Diese Umstrukturierungen kommen – soweit sie nicht in einem Formwechsel bestehen – zum ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Waldfeste

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Veranstaltet eine gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaft (Verein), die auf den Gebieten der Heimatpflege und Heimatkunde (Erhaltung der Gebirgstracht, des Volksgesangs und des Volkstanzes sowie alter Sitten und Gebräuche) tätig wird und außerdem die Allgemeinheit fördert, so genannte Waldfeste und übernimmt sie dabei u. a. die Bewirtung (Abga...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsgaststätte

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Bei Vereinsgaststätten ist zunächst zu unterscheiden, ob der Verein diese selbst betreibt oder verpachtet. Betreibt der Verein die Gaststätte selbst, wird hierdurch ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb begründet. Übersteigen die Einnahmen einschließlich Umsatzsteuer 35 000 EUR, unterliegen die dem steuerlichen Geschäftsbetrieb zu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Waldorfschulen

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Beiträge und Zuwendungen an als gemeinnützig anerkannte Schulvereine (etwa "Freie Waldorfschulen e. V. in Hessen" oder "Waldorfschulverein Mainz e. V.") können als Zuwendungen/Spenden i. S. v. § 10b Abs. 1 EStG (Anhang 10) anzuerkennen sein, jedenfalls sofern kein eigenes Kind (oder ggf. Enkelkind) diese Schule besucht. Andernfalls kann der Spenden...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsvorsitzender

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Ein Vereinsmitglied (hier: Vereinsvorsitzender) hat nach den gesetzlichen Regelungen des BGB (s. § 27 Abs. 3 BGB, Anhang 12a und s. §§ 664ff. BGB, Anhang 12a) keinen Anspruch auf eine Vergütung für seine geleisteten Dienste. Für die Rechtsstellung von Vorstandsmitgliedern verweist der Gesetzgeber in § 27 Abs. 3 BGB (s. Anhang 12a) i. V. m. § 86 BGB...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1.2 Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 4 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung auf eine andere steuerpflichtige Körperschaft – oder auf eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerfreie Körperschaft – ist für gGmbH grds. möglich. Dabei kommt für die gGmbH eine Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft in Betracht (nicht dagegen auf einen e. V.; s. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Spendenbegünstigung

Tz. 5 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Soweit Privatschulen und Schulen in freier Trägerschaft als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt sind, können sie auch Spenden empfangen und bescheinigen. Hier ist besonders zu würdigen, wenn Eltern von Schülern derartigen Einrichtungen entsprechende Spenden zukommen lassen. Grundsätzlich fehlt es in diesen F...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Wald in Not

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben eine Anerkennung der Stiftung "Wald in Not" nach § 48 Abs. 4 EStDV a. F. (Anhang 11) befürwortet. Seit 01.01.2000 sind derartige Stiftungen nach der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV a. F. Abschn. A TZ 5 (Anhang 11) besonders förderungswürdig. Stiftungen, die diesen Zweck fördern, können seit de...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pokalspenden

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Häufig erhalten die Sieger, die besten Drei oder sogar alle Teilnehmer an einem Turnier eine Auszeichnung, wie Urkunden, Medaillen oder auch Pokale. Wird einem Verein ein dafür benötigter Pokal gespendet (sog. "Pokalspende") kann diese Zuwendung bei dem Spender als Sachspende im Rahmen des steuerlichen Spendenabzugs nach § 10b EStG (Anhang 10) berüc...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.3.1 Gemeinnützigkeitsrechtliche Problemfelder

Die Verschmelzung von gGmbH wirft vielfältige gemeinnützigkeitsrechtliche Probleme auf. Im Einzelnen stellen sich folgende Fragen: Vereinbarkeit der Verschmelzung mit der satzungsmäßigen Vermögensbindung der Übertragerin? Vermögensübergang als Verstoß gegen § 58 Nr. 2 AO (Anhang 1b)? Zulässiges Ausmaß der Anteilsgewährung an die Anteilsinhaber der Übertragerin? Erfordernis von S...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf eine gemeinnützige Stiftung als steuerfreie Vermögensverwaltung

Tz. 83 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Beteiligung einer gemeinnützigen Stiftung an einer gewerblichen Personengesellschaft stellt einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb i. S. d. § 64 AO (Anhang 1b) dar; die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ist hingegen regelmäßig steuerfreie Vermögensverwaltung, wie die folgende Abbildung zeigt: Für die Übertragung ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsfahrten/-reisen

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Vereinsfahrten/-reisen, die ein Verein mit seinen Mitgliedern durchführt, können dem ideellen Bereich, Tätigkeitsbereich Zweckbetriebe zugeordnet werden. Voraussetzung für diese Einordnungskriterien ist, dass am Zielort der Reise ausschließlich Veranstaltungen stattfinden, die den kulturellen Zwecken oder sportlichen Zwecken dienen und den eigentlichen st...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine andere steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerfreie Körperschaft

Tz. 31 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Die Verschmelzung auf eine Personengesellschaft, eine steuerpflichtige Körperschaft oder eine nach anderen Vorschriften als § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) steuerfreie Körperschaft wäre für den gemeinnützigen e. V., wie in folgender Abbildung aufgeführt, umwandlungsrechtlich möglich. Hinweis: Derartige Verschmelzungen dürften aber keine prak...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Produktion von Fernsehfilmen

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Produziert eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft im Auftrag einer öffentlichen Rundfunkanstalt Fernsehfilme unterhaltenden, belehrenden und informierenden Inhalts über wichtige soziale Fragen unter Berücksichtigung der religiösen Anliegen der Kirche, die die steuerbegünstigte Körperschaft trägt, so tritt diese dadurch nach dem BFH-U...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Schulvereine

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Vereine, die Schulen in Deutschland (aber auch andernorts in der EU oder im EWR-Raum oder Deutsche Schulen im Ausland) betreiben oder diese unterstützen (private als auch staatliche Schulen), können als gemeinnützig anerkannt werden, s. § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO, Anhang 1b). Laut EuGH-Urteil vom 11.09.2007, C-318/05, hatte Deutschland gegen Unionsrecht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1.1.4 Qualifizierter Anteilstausch (§ 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG)

Tz. 55 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 § 21 UmwStG betrifft den Tausch von Anteilen an einer inländischen oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft gegen Gewährung neuer Anteile. Ein qualifizierter Anteilstausch i. S. d. § 21 Abs. 1 Satz 2 UmwStG liegt vor, wenn die übernehmende Gesellschaft nach der Einbringung nachweisbar unmittelbar die Mehrheit der Stimmrecht...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Vereinsheim

Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Das Vereinsheim einer steuerbegünstigten Zwecken dienenden Körperschaft ist grundsätzlich dem ideellen Tätigkeitsbereich zuzuordnen. Dies gilt insbesondere für die Geschäftsstelle und Räume, die für Veranstaltungen des Vereins genutzt werden. Das Vereinsheim kann aber auch für Zweckbetriebe oder/und den steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Einbringung von Betriebsvermögen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (§ 20 UmwStG) durch gemeinnützige Körperschaften

Tz. 49 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Unter den Voraussetzungen, die in der folgenden Aufstellung angeführt sind, kann das BV einer gemeinnützigen Körperschaft in eine Kapitalgesellschaft oder eine Genossenschaft eingebracht werden:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Anzeigengeschäft verpachtet

Tz. 10 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Wird das Anzeigengeschäft einer Vereinszeitschrift durch den Verein auf einen Verlag/ein Werbeunternehmen übertragen, trägt dieser das Unternehmerrisiko bezüglich des Anzeigenteils. Da der Verein ein Recht an einen Dritten (Verlag/Werbeunternehmen) überlassen hat, ist zu prüfen, ob aus ertragsteuerlicher Sicht "Vermögensverwaltung" gegeben i...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.1 Besonderheiten des UmwG für eingetragene Vereine

Tz. 29 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Für rechtsfähige Vereine (e. V. i. S. d. §§ 21, 55 BGB sowie wirtschaftliche Vereine i. S. d. § 22 BGB, Anhang 12a) ist eine Verschmelzung nur zulässig, wenn die Satzung oder Vorschriften des Landesrechts nicht entgegenstehen (s. § 99 Abs. 1 UmwG). Zum satzungsmäßigen Ausschluss der Verschmelzungsfähigkeit s. Vossius (in W/M, § 99 UmwG Rn 21–...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kanzleiabwickler als Vermögensverwalter für die von ihm abzuwickelnden Vorgänge

Leitsatz Ein Kanzleiabwickler (§ 55 BRAO) ist Vermögensverwalter i.S. des § 34 Abs. 3 AO. Daher ist er im Rahmen der ihm obliegenden Aufgaben auch zur Abgabe von Umsatzsteuererklärungen und zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet. Normenkette § 34 Abs. 3, § 33 AO, § 55, § 53 BRAO, § 670 BGB Sachverhalt Der Kläger und Revisionskläger (Kläger), ein Rechtsanwalt, war vom 2.12...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Datensatz und Schnittstelle für Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen

Kommentar Das BMF hat nähere Informationen zum amtlich vorgeschriebenen Datensatz und zur amtlich bestimmten Schnittstelle für Mitteilungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen (§ 138f Abs. 1 AO) bekanntgegeben. Mitteilungen zu grenzüberschreitenden Steuergestaltungen Wer eine grenzüberschreitende Steuergestaltung im Sinne des neugeschaffenen § 138d Abs. 2 AO vermarkte...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6 Anwendbarkeit anderer Vorschriften (Abs. 5)

Rz. 14 Für den Förderbetrag gelten die einkommensteuerrechtlichen Regelungen zu den Aufzeichnungspflichten beim LSt-Abzug (§ 41 EStG), zur Anmeldung und Anführung der LSt (§ 41a EStG), zur Anrufungsauskunft (§ 42e EStG), zur LSt-Außenprüfung (§ 42f EStG) und zur LSt-Nachschau (§ 42g EStG) entsprechend. Darüber hinaus sind auch bestimmte Regelungen der Abgabenordnung entsprech...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung: fehlender Hinweis auf Möglichkeit der Einspruchseinlegung per E‐Mail – Berechnung der 110 EUR-Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen

Leitsatz 1. Weist die Rechtsbehelfsbelehrung entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO i.d.F. des Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften vom 25.07.2013 nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hin, ist die Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig i.S. des § 356 Abs. 2 AO. Die Einspruchsfrist...mehr