Tz. 13
Stand: EL 116 – ET: 04/2020
Durch die Einordnung der Entgelte aus Vermietungsleistungen gegenüber Mitgliedern in den Tätigkeitsbereich "Zweckbetrieb eigener Art" i. S. v. § 65 AO (Anhang 1b) ergeben sich keine ertragsteuerlichen Auswirkungen.
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