Stand: EL 116 – ET: 04/2020

Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben eine Anerkennung der Stiftung "Wald in Not" nach § 48 Abs. 4 EStDV a. F. (Anhang 11) befürwortet.

Seit 01.01.2000 sind derartige Stiftungen nach der Anlage 1 zu § 48 Abs. 2 EStDV a. F. Abschn. A TZ 5 (Anhang 11) besonders förderungswürdig.

Stiftungen, die diesen Zweck fördern, können seit dem Veranlagungszeitraum 2007 nach § 52 Abs. 2 Nr. 8 AO (Anhang 1b) steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke wegen Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege verfolgen. Seit 01.01.2009 hat die Naturerbe GmbH der Deutschen Bundesstiftung Umwelt die Stiftung Wald in Not als Projekt übernommen.

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