Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Überblick

Rz. 1 [Autor/Stand] Zu den wesentlichen Garantien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gehört, dass der Beschuldigte sich gem. § 137 StPO , der nach § 385 Abs. 1 AO selbstverständlich auch für das Steuerstrafverfahren gilt, "in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen kann". Dieser Anspruch hat expressis verbis seinen Niederschlag in Art. 6 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung etc. (§§ 100a ff. StPO)

Schrifttum: Bäumerich, Verschlüsselte Smartphones als Herausforderung für die Strafverfolgung, NJW 2017, 2718; Fahr, Die Neuregelung der Telekommunikation, DStR 2008, 375; Meyer-Mews, Die Verwendung im Strafverfahren erlangter Erkenntnisse aus der Telekommunikationsüberwachung im Besteuerungsverfahren, DStR 2015, 204; Rebehn, Abhören, Mitlesen, Lauschen, Spähen, AnwBl. 2011, ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Ausgangsituation

Rz. 106 [Autor/Stand] Das Recht des Steuerberaters etc. zur Verteidigung ist – wie dargelegt – gesetzlich begrenzt, es ist teilweise davon abhängig, dass ergänzend ein Rechtsanwalt als geborener Verteidiger mit uneingeschränkten Rechten bestellt wird. Dabei kann es zu Konfliktsituationen zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater kommen, z.B. in Fällen, in denen der andere Vert...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Recht auf eigene Ermittlungen/Interne Ermittlungen/Beweisanträge

Rz. 491 [Autor/Stand] Der Verteidiger hat nach § 163a Abs. 2 StPO das Recht, Beweiserhebungen durch die Ermittlungsbehörde zu beantragen (näher § 385 Rz. 725 ff.). Diese ist allerdings nur dann zur Erhebung der beantragten Beweise verpflichtet, wenn sie für das Verfahren "von Bedeutung" sind, wobei die Entscheidung hierüber jedoch allein bei der Ermittlungsbehörde liegt (s. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Unterlagen des ersten Zugriffs

Rz. 581 [Autor/Stand] Ob eine zeitnahe Nacherklärung möglich und erforderlich ist, wird sich nur dann sachgerecht prüfen lassen, wenn dem Verteidiger einige Informationen/Unterlagen vorliegen. Der Mandant sollte daher gebeten werden, zur Besprechung (soweit möglich) die folgenden Unterlagen mitzubringen (oder zeitnah nachzuliefern): Rz. 582 [Autor/Stand] Steuererklärungen des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ff) Anfechtbarkeit der Ablehnung

Rz. 446 [Autor/Stand] Die Versagung der Akteneinsicht erfordert einen Bescheid mit kurzer Begründung,[2] von der nur abgesehen werden kann, wenn durch Offenlegung der Gründe der Untersuchungszweck gefährdet wäre (vgl. § 147 Abs. 5 Satz 4 StPO); die Begründung ist allerdings aktenkundig zu machen. Rz. 447 [Autor/Stand] Verweigert die FinB/StA die Akteneinsicht, steht dem Verte...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Allgemeines

Rz. 251 [Autor/Stand] Mit Ausnahme des § 1 BRAO, der die Stellung des Rechtsanwalts allgemein in der Rechtspflege dahin gehend definiert, dass dieser ein unabhängiges Organ der Rechtspflege ist, findet sich keine nähere Definition der Rechtsstellung des Strafverteidigers. Mangels konkreter gesetzlicher Ausgestaltung – die StPO enthält hierzu nur vereinzelte Bestimmungen (etw...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Informationsfreiheitsgesetze

Rz. 481 [Autor/Stand] In geeigneten Fällen ist eine Informationsgewinnung via Informationsfreiheit in Erwägung zu ziehen. Im Bund und den Ländern bestehen (im Detail voneinander abweichende) Informationsfreiheitsgesetze.[2] Zum Anspruch auf Informationen sehen diese Folgendes vor: Rz. 482 [Autor/Stand] § 1 IFG (Bund) Grundsatz (1) Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Verfahren

Rz. 436 [Autor/Stand] Über die Einsicht in die Steuerstrafakte – ggf. inklusive der Steuerakte – während des selbständig von der FinB geführten steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und nach rechtskräftigem Abschluss des Verfahrens entscheidet auf Antrag die BuStra (vgl. Nr. 35 Abs. 9 AStBV (St) 2020; s. AStBV Rz. 35) (nicht die Steufa) bzw. die StA, im Übrigen der Vo...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Zeugenstellung des steuerlichen Beraters

Rz. 246 [Autor/Stand] Vor Inkrafttreten der §§ 138a ff. StPO konnte der Verteidiger laut der vom BVerfG[2] für rechtswidrig erachteten Rspr. auch ausgeschlossen werden, wenn er im Strafverfahren als Zeuge gehört werden sollte. Heute sind die Ausschließungsgründe in den §§ 138a ff. StPO abschließend geregelt. Der Gesetzgeber hat den Fall der Zeugenstellung des Verteidigers in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / D. Stellung und Pflichten des Strafverteidigers

I. Rechtsstellung des Strafverteidigers Schrifttum: Augstein, Der Anwalt: Organ der Rechtspflege, NStZ 1981, 52; Bernsmann, Zur Stellung des Strafverteidigers im deutschen Strafverfahren, StraFo 1999, 226; Breidling, Feinbild Strafverteidiger – Wer sucht den Konflikt in der Hauptverhandlung?, StraFo 2010, 398, zugleich Replik auf Gatzweiler, Feindbild Strafverteidiger! – Wer s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Verteidigung im Team

1. Teammitglieder a) Grundsätzliche Überlegungen Rz. 736 [Autor/Stand] Steuerstrafrecht ist ein Schnittmengenrecht, das nur von demjenigen erfolgreich betrieben werden kann, der sich in beiden Teilmengen auskennt. Trotz juristischer Ausbildung ist man nicht überall dort Spezialist, wo ein Paragraphenzeichen steht, trotz steuerlicher Ausbildung nicht immer dann, wenn es um Zahl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / F. Verteidigung im Steuerstrafverfahren

I. Überblick Rz. 511 [Autor/Stand] Der Steuerstrafverteidiger ist mit der Besonderheit konfrontiert, für den Mandanten zwei Verfahren – ein steuerliches, ein strafrechtliches – abwickeln zu müssen, deren Grundvoraussetzungen verschiedener kaum sein könnten: Steuerlich besteht eine (nicht erzwingbare) Pflicht zur Auskunft, strafrechtlich das Recht zu schweigen. Verweigerte Mit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Notwendige und Pflichtverteidigung

a) Notwendige Verteidigung nach § 140 StPO Ergänzender Hinweis: Nr. 32 Abs. 3 AStBV (St) 2020; s. AStBV Rz. 32. Schrifttum: Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13; Burhoff, Beiordnung eines Pflichtverteidigers wegen richterlicher Vernehmung nach dem neuen § 141 Abs. 3 Satz 4 StPO, StraFo 2018, 405 ff.; Fromm, Neues zur "Umbeiordnung" des Pflicht...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Kooperation vor Konfrontation

Rz. 536 [Autor/Stand]"Verteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates".[2] Aber: Der Kampf muss nicht immer mit dem Schwert geführt werden. Rz. 537 [Autor/Stand] Anders als das Auftreten im Rahmen einer Durchsuchung glauben machen will, sind sich die staatlichen Ermittler der Fundiertheit des Vorwurfs oft alles andere a...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Das erste Gespräch

Rz. 636 [Autor/Stand] Das erste Gespräch mit dem Mandanten ist zumeist der Dreh- und Angelpunkt einer vertrauensvollen künftigen Zusammenarbeit. Ohne Vertrauensverhältnis, wird man die Verteidigung zumeist nicht erfolgversprechend durchführen können. Rz. 637 [Autor/Stand] Der Verteidiger ist aber für den Mandanten ein Fremder. Um sich in einer fremden Situation abzusichern, b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Folgen der Ausschließung

Rz. 226 [Autor/Stand] Gemäß § 146a Abs. 2 StPO sind Verteidigerhandlungen, die vor der förmlichen Zurückweisung erfolgten, unabhängig vom materiellen Verstoß gegen §§ 137, 146 StPO weiterhin gültig, so dass der Zurückweisungsbeschluss ausschließlich ex nunc wirkt. Er erfasst gem. § 138a Abs. 4 StPO auch weitere Verfahren, so dass der ausgeschlossene Verteidiger den Beschuldi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Akteneinsicht und alternative Informationsgewinnung

Ergänzender Hinweis: Nr. 35 AStBV (St) 2020; s. AStBV Rz. 35 Schrifttum: Burhoff, Akteneinsicht im Steuerstrafverfahren, PStR 2000, 58; Burkhard, Zum Recht des Strafverteidigers auf Akteneinsicht im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, wistra 1996, 171; Burkhard, Akteneinsichtsrecht des Strafverteidigers im Steuerstrafverfahren – hierzu gehört u.a. auch der rote Bogen und das...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Selbstvertretung des Beschuldigten

Rz. 131 [Autor/Stand] Abgesehen von Fällen notwendiger Verteidigung (Rz. 31 ff.) kann sich der Beschuldigte gegen den steuerstraf- oder ordnungswidrigkeitenrechtlichen Vorwurf, der Gegenstand des Ermittlungsverfahrens ist, bzw. gegen den Anklagevorwurf oder im Rechtsmittelverfahren selbst vertreten, nicht aber "verteidigen". Als Beschuldigtem/Angeklagtem stehen ihm die meist...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Grundsätze

Rz. 186 [Autor/Stand] Die §§ 138a und 138b StPO enthalten fünf Ausschließungstatbestände, deren Aufzählung abschließend ist und die mit dem Grundgesetz vereinbar sind.[2] Ein gerichtlicher Ausschluss des Verteidigers aus anderen Gründen ist nicht zulässig;[3] nach zutreffender Ansicht[4] auch nicht auf der Basis sitzungspolizeilicher Maßnahmen – §§ 177, 178 GVG richten sich ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Anwesenheits- und Erklärungsrechte

Rz. 371 [Autor/Stand] Nachfolgende Darstellung bezieht sich auf die Rechte des Verteidigers im Ermittlungsverfahren (zu dem Verfahren als solchen vgl. § 385 Rz. 51 ff.). Die Anwesenheits- und Erklärungsrechte im Hauptverfahren erklären sich durch die dortige prozessuale Rolle des Verteidigers (vgl. zum Hauptverfahren § 385 Rz. 540 ff.) und bedürfen hier keiner Darstellung. R...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. EXKURS: Mandatierung während laufender Durchsuchung

Schrifttum: Vgl. Nachweise vor Rz. 306. a) Überblick Rz. 591 [Autor/Stand] Sofern man während laufender Durchsuchung mandatiert wird, hat man den Dursuchungsort aufzusuchen oder – bei Verhinderung – dafür zu sorgen, dass ein damit vertrauter Kollege die Durchführung vor Ort begleitet. Rz. 592 [Autor/Stand] Die Durchsuchung unterscheidet sich rechtlich nicht von Durchsuchungen in...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Exkurs: Rechtsanwalt/Steuerberater als Zeugenbeistand

Ergänzender Hinweis: Nr. 49 Abs. 8 AStBV (St) 2020 (s. AStBV Rz. 49) Schrifttum: Burhoff, Was man noch alles regeln will, StRR 2009, 89; Burhoff, Neuregelungen in der StPO durch das 2. OpferRRG, StRR 2009, 364; Burhoff, Neuregelungen der StPO durch das 2. Opferrechtsreformgesetz, ZAP 2010, 83; Felix, Der Steuerberater als "Zeugenanwalt" im Steuerstrafverfahren, KÖSDI 1986, 6303...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Herrühren des Tatobjekts

Rz. 721 [Autor/Stand] Aus der Vortat muss das Tatobjekt herrühren. Als Tatobjekte kommen jegliche "Gegenstände" mit Vermögenswert in Betracht. Also nicht nur Geld, Grundstücke, Edelmetalle/Steine, Wertpapiere, sondern bspw. auch Forderungen, insb. Bankguthaben/Giralgeld[2] usw. Rz. 722 [Autor/Stand] Diese Gegenstände müssen auch aus der Vortat "herrühren". Herrühren setzt Kau...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Ausschließung des Verteidigers

I. Gesetzliche Ausschlussgründe 1. Überblick Rz. 156 [Autor/Stand] Die Fälle, in denen ein Verteidiger von der Verteidigung eines Beschuldigten ausgeschlossen ist, sind abschließend in den §§ 138a ff., § 146a i.V.m. § 137 Abs. 1 Satz 2 und § 146 StPO geregelt. Die StPO unterscheidet hierbei zwischen dem gesetzlichen Verteidigerausschluss wegen Überschreitung der zulässigen Anz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / E. Rechte des Verteidigers

I. Allgemeines Rz. 351 [Autor/Stand] Die Aufgaben und Rechte des Verteidigers ergeben sich zunächst allgemein aus der Rechtsstellung des Verteidigers im Strafverfahren und den damit verbundenen Pflichten (s. Rz. 251) sowie dem übernommenen Mandatsumfang (vgl. Rz. 666 ff.). Rz. 352 [Autor/Stand] Bei der Wahrnehmung und inhaltlichen Ausgestaltung der Verteidigung ist der Verteid...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Orientierungspunkte der Steuerstrafverteidigung

1. Vermeide das Strafmandat Rz. 516 [Autor/Stand] Jede Tätigkeit braucht eine Orientierung. Die nachfolgenden fünf Grundsätze sind Orientierungspunkte bei der Bearbeitung steuerstrafrechtlicher Mandate. Orientierungspunkte sind keine feststehenden Regeln zur "Verteidigung lege artis", denn solche Regeln kann es angesichts der Komplexität von Fallgestaltungen und der Verschied...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Gesetzliche Ausschlussgründe

1. Überblick Rz. 156 [Autor/Stand] Die Fälle, in denen ein Verteidiger von der Verteidigung eines Beschuldigten ausgeschlossen ist, sind abschließend in den §§ 138a ff., § 146a i.V.m. § 137 Abs. 1 Satz 2 und § 146 StPO geregelt. Die StPO unterscheidet hierbei zwischen dem gesetzlichen Verteidigerausschluss wegen Überschreitung der zulässigen Anzahl der Verteidiger (§ 137 Abs....mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zwangsmaßnahmen gegen den Verteidiger

1. Allgemeines Rz. 301 [Autor/Stand] Besondere Probleme können sich ergeben, wenn gegen den Verteidiger strafprozessuale Zwangsmaßnahmen durchgeführt werden. Sie haben i.d.R. negative Auswirkungen auf die Verteidigung und damit auch für den Mandanten. Die näheren Einzelheiten hierzu sind bei § 385 Rz. 232 ff. (allgemein), § 385 Rz. 1000 ff. (beim Verteidiger) und § 399 Rz. 12...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Einzelne Rechte des Verteidigers

1. Verkehrsrecht mit dem Beschuldigten Rz. 356 [Autor/Stand] Der uneingeschränkte Verkehr zwischen Verteidiger und Beschuldigtem gehört zu den unabdingbaren Voraussetzungen jeder Strafverteidigung in einem Rechtsstaat[2] und ist in § 148 StPO ausdrücklich festgeschrieben. Eine "konkrete und wirkliche" Verteidigung, insb. eine hinreichende Beratung, ist nur gewährleistet, wenn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Akteneinsicht im Strafverfahren

aa) Einsichtsrecht der Verteidigung Rz. 392 [Autor/Stand] Die auf § 147 StPO basierende Akteneinsicht ist die wohl wichtigste Erkenntnisquelle der Verteidigung; Dritte können aus anderem Rechtsgrund (insb. §§ 406e, 474 ff. StPO) ebenfalls Einsichtsbefugnisse haben. Zum Zwecke der Förderung der elektronischen Akte hat das Akteneinsichtsrecht mit Blick auf die technischen Neuer...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 7. Honorar und Geldwäsche

a) Honorar Rz. 676 [Autor/Stand] Die Frage der Honorierung wird regelmäßig ebenfalls Gegenstand des ersten Gesprächs sein, zumal sich die Frage nach einer Honorierung als Pflichtverteidiger (Rz. 31 ff.) nur ausnahmsweise und dann regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt stellen wird. Im Falle eines Präventivmandats wird man zu schnellem Handeln genötigt, so dass man auch s...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Mandatsbeginn

1. Schnelle Terminvereinbarung Rz. 576 [Autor/Stand] Bereits im Rahmen des ersten steuerstrafrechtlichen Grundsatzes "Vermeide das Strafmandat" (Rz. 516 ff.) wurde darauf hingewiesen, dass in der Übernahmesituation rasche und verfahrenswegweisende Prüfungen erforderlich sind: Besteht die Möglichkeit des Exits durch Nacherklärung? Für eine solche Prüfung sind Unterlagen erford...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Geldwäsche durch Honorarannahme

aa) Begrenzung des Tatbestands (Vorsatz) Rz. 706 [Autor/Stand] Es würde hier den Rahmen sprengen, alle Einzelheiten des Tatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) zu beleuchten, vgl. daher ergänzend § 370 Rz. 1192 ff. Im Folgenden werden deshalb lediglich die wesentlichen Probleme aufgezeigt, die für den Steuerstrafverteidiger bei der Entgegennahme von Honorar von Bedeutung sin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. "Geborene" Verteidiger (§ 138 Abs. 1 StPO)

1. Überblick Rz. 11 [Autor/Stand] (Sog. geborene) Verteidiger gem. § 138 Abs. 1 StPO sind die bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen (= Universitäten, wie z.B. Universitätsprofessoren, Honorarprofessoren, Privatdozenten)[2]. Verteidigung ist ein persönliches Mandat, so dass der einzelne Anwalt, nicht die Sozietät des...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Steuerliche Implikationen

Rz. 701 [Autor/Stand] Die steuerlichen Implikationen der Vergütung sind zu beachten. Insoweit ist zwischen den Kosten für das steuerliche Verfahren und jenen für das strafrechtliche Verfahren zu unterscheiden. Rz. 702 [Autor/Stand] Soweit Kosten im steuerlichen Verfahren anfallen, sind sie nach den allgemeinen Grundsätzen steuerlich mehr oder minder berücksichtigungsfähig. Rz...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Sei aktiv

Rz. 561 [Autor/Stand] Nicht stets, aber doch oft, ist die Verteidigung im Kernstrafrecht reaktiver Natur. Die Ermittlungsergebnisse der Behörden werden abgewartet und darauf reagiert; in Form von Einlassungen, Anträgen etc. Dies muss im Kernstrafrecht nicht zwingend falsch sein, denn wir begegnen auf jeder Ebene des Verfahrens immer wieder kompetenten Ansprechpartnern der gl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beschränkung der Verteidigerwahl auf drei Verteidiger (§ 137 Abs. 1 Satz 2 StPO)

Rz. 161 [Autor/Stand] § 137 Abs. 1 Satz 2 StPO beschränkt die Zahl der vom Beschuldigten wählbaren (!) Verteidiger auf drei.[2] Auch der nach § 138 Abs. 2 StPO zugelassene Verteidiger (s. Rz. 126) zählt mit.[3] Die Norm soll verhindern, dass das Verfahren durch die Mitwirkung einer Vielzahl von Verteidigern verschleppt oder vereitelt wird;[4] sollte diese Überlegung tatsächl...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Beschränkung oder Versagung

Rz. 426 [Autor/Stand] Das Regel-Ausnahme-Verhältnis des Akteneinsichtsrechts (s. Rz. 396 ff.) wird häufig verkannt. Der Verteidiger hat einen sofortigen und umfassenden Einsichtsanspruch, der nur bis zum Abschlussvermerk im Ermittlungsverfahren (§ 169a StPO) und nur, "soweit dies den Untersuchungszweck gefährden kann"(§ 147 Abs. 2 StPO) begrenzt werden darf. Eine darüber hin...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Vollmacht

Rz. 656 [Autor/Stand] Die üblichen Formular-Vollmachten genügen oft nicht. Der Strafverteidiger hat eine Strafprozessvollmacht.[2] Der steuerliche Berater hat eine Steuervollmacht.[3] Der Steuerstrafverteidiger braucht – inhaltlich – beide Vollmachten, denn er ist mit zwei Verfahren konfrontiert. Dies gilt auch bei einem präventiven Mandat, denn der Abgabe der Selbstanzeige ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Zeitpunkt der Akteneinsicht

Rz. 396 [Autor/Stand] Entgegen der teilweise zu beobachtenden Praxis hat der Verteidiger gesetzessystematisch grundsätzlich ein umfassendes und sofortiges Akteneinsichtsrecht, das nur ausnahmsweise – im Falle der Gefährdung des Ermittlungszwecks (s. Rz. 426 ff.) – und zeitlich begrenzt – bis zur Beendigung der Gefährdung – beschränkt werden darf (vgl. § 147 Abs. 1, Abs. 2 Sa...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Mandatsvereinbarung und Haftung

Rz. 666 [Autor/Stand] Eine zivilrechtliche Haftung eines Strafverteidigers ist möglich,[2] wenngleich es sich dabei nach wie vor um wenige Fälle handeln dürfte. Selbst wenn der Verteidigungsauftrag schlecht erfüllt wurde, wird es häufig – aber nicht immer – Schwierigkeiten bereiten, eine Kausalität zu begründen. Auch sind die Folgen, die aus schlechter Verteidigung resultier...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Wahrheitspflicht

Rz. 286 [Autor/Stand] Aus dem anwaltlichen Standesrecht ist insb. die Wahrheitspflicht relevant. Anders als sein Mandant darf der Verteidiger nicht lügen (vgl. § 43a BRAO), Beweismittel trüben, Sachverhalte verdunkeln[2] oder die Wahrheitserforschung erschwerende Handlungen verüben.[3] Er macht sich ansonsten der Strafvereitelung (§ 258 StGB) schuldig (s. dazu auch Rz. 211 f...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Begrenzung des Tatbestands (Vorsatz)

Rz. 706 [Autor/Stand] Es würde hier den Rahmen sprengen, alle Einzelheiten des Tatbestandes der Geldwäsche (§ 261 StGB) zu beleuchten, vgl. daher ergänzend § 370 Rz. 1192 ff. Im Folgenden werden deshalb lediglich die wesentlichen Probleme aufgezeigt, die für den Steuerstrafverteidiger bei der Entgegennahme von Honorar von Bedeutung sind. Zentral ist dabei die verfassungsgeri...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Wahlverteidigung

a) Recht auf freie Verteidigerwahl Rz. 16 [Autor/Stand] Der vom Gesetz vorgesehene Regelfall ist der des Wahlverteidigers; nur ausnahmsweise ist ein sog. Pflichtverteidiger zu bestellen (dazu Rz. 31 ff.). Aufgrund des in einem Strafverfahren erforderlichen besonderen Vertrauensverhältnisses zwischen dem Beschuldigten und seinem Verteidiger geht die StPO grds. vom Vorrang der ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Ausschließungsverfahren

Rz. 216 [Autor/Stand] Die Entscheidung über den Ausschluss nach den §§ 138a und 138c Abs. 1 Satz 2 StPO trifft das OLG (zur Sonderzuständigkeit des BGH s. § 138c Abs. 1 Satz 2, 3 StPO). Rz. 217 [Autor/Stand] Im vorbereitenden Verfahren wird das Ausschlussverfahren durch den Antrag der StA bei dem OLG in Gang gesetzt (§ 138c Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2, Satz 2 StPO). Das Recht, den...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Beistands- und Beratungspflicht

a) Regelfall und Bestimmung der Verteidigungsziele Rz. 266 [Autor/Stand] Der Verteidiger muss im Rahmen des übernommenen Mandatsumfangs dem Mandanten in jeder Lage des Verfahrens beistehen und ihn umfassend beraten. Er hat den Beschuldigten über die – soweit bekannte – Sachlage, die materielle Rechtslage und die prozessualen Rechte und Möglichkeiten aufzuklären. Dabei darf er...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / B. Zugelassene Verteidiger

Schrifttum: Albrecht, Ausgleichs- und Rügemöglichkeiten bei belehrungsfehlerbedingtem Unterlassen einer günstigen Beschuldigteneinlassung, ZStW 2019, 97; Kramer, Der Syndikusanwalt im Strafverfahren, AnwBl. 2001, 140; Mann, Die Reichweite der gerichtlichen Vertretungsbefugnis von Steuerberatern im deutschen Prozessrecht, DStR-Beih. 2017, 65; Schnarr, Der bevollmächtigte Pflic...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Gerichtlicher Ausschluss des Verteidigers

Ergänzender Hinweis: Nr. 36 AStBV (St) 2020; s. AStBV Rz. 36. Schrifttum: Böhm, Verteidigerfremdes Verhalten – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371; Dahs (jun.), Ausschließung und Überwachung des Strafverteidigers, NJW 1975, 1385; Dencker, Die Ausschließung des Pflichtverteidigers, NJW 1979, 2176; Dünnebier, Ausschließung von Verteidigern und B...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Überblick

Rz. 11 [Autor/Stand] (Sog. geborene) Verteidiger gem. § 138 Abs. 1 StPO sind die bei einem deutschen Gericht zugelassenen Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an deutschen Hochschulen (= Universitäten, wie z.B. Universitätsprofessoren, Honorarprofessoren, Privatdozenten)[2]. Verteidigung ist ein persönliches Mandat, so dass der einzelne Anwalt, nicht die Sozietät des Anwalts, Ve...mehr