Fachbeiträge & Kommentare zu Abgabenordnung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer: Zufluss von Tantiemen bei ­verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses

Leitsatz Eine verspätete Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a Abs. 2 GmbHG führt auch im Falle eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers nicht per se zu einer Vorverlegung des Zuflusses einer Tantieme auf den Zeitpunkt, zu dem die Fälligkeit bei fristgerechter Aufstellung des Jahresabschlusses eingetreten wäre. Normenkette § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 11 Ab...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine doppelte Berücksichtigung von lediglich einmal getragenem Aufwand des Steuerpflichtigen

Leitsatz Bestandskräftig zu Unrecht als sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand geltend gemachte Anschaffungskosten führen zu einer Minderung des AfA-Volumens und stehen insoweit einer Weiterführung der AfA entgegen. Normenkette § 7 Abs. 1 und Abs. 4, § 7a Abs. 9, § 9 Abs. 1 Sätze 1 und 3 Nr. 7, § 11 Abs. 2 Satz 1, § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EStG, § 255 Abs. 1 Satz 1 HGB Sachverhal...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Elternunterhalt / 13 Wichtige BGH-Entscheidungen zum Elternunterhalt

BGH, Urteil v. 23.10.2002, FamRZ 2002, 1698. Zur Verwirkung rückständigen Elternunterhalts (im Anschluß an Senatsurteil v. 13.1.1988, IVb ZR 7/87, BGHZ 103, 62). Zur Höhe des eigenen angemessenen Unterhalts bei Unterhaltsansprüchen von Eltern gegen ihre erwachsenen Kinder (im Anschluß an Senatsurteil v. 26.2.1992, XII ZR 93/91, FamRZ 1992, 795). Zur Frage des Einsatzes von Ver...mehr

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Zwei Monate mehr Frist für die Lohnsteuer

Kommentar Die Verwaltung hat einen deutschlandweit gültigen Erlass zur Verlängerung der Erklärungsfrist für vierteljährliche und monatliche Lohnsteuer-Anmeldungen während der Corona-Krise veröffentlicht. Allerdings gibt es Voraussetzungen. Keine Stundung der Lohnsteuer Von den Folgen des Coronavirus unmittelbar und nicht unerheblich betroffene Unternehmen können bereits seit e...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.1 Buchwertfortführung und Gewinnzurechnung

Die Erbengemeinschaft tritt auch steuerrechtlicht als Gesamtrechtsnachfolgerin sowohl in materieller als auch in verfahrensrechtlicher Hinsicht in die abgabenrechtliche Stellung des Erblassers ein.[1] Besteht der Nachlass aus einem gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Einzelunternehmen, geht dieses mit dem Erbfall als Ganzes auf die Erbengemeins...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Allgemeines

Rz. 17 Eine Verfehlung nach § 26b UStG bedarf der Verwirklichung der objektiven und der subjektiven Merkmale des Tatbestands. Bereits an dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass es hier in subjektiver Hinsicht mindestens eines vorsätzlichen Verhaltens in Form des bedingten Vorsatzes [1] bedarf, das bloße fahrlässige Verhalten stellt § 26b UStG nicht unter Strafe, was nach §...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Standort der Vorschrift

Rz. 1 Der Ordnungswidrigkeitstatbestand des § 26b UStG wurde zusammen mit dem Straftatbestand des § 26c UStG durch das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz (StVBG) v. 19.12.2001 in das UStG mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt.[1] Hervorgehoben sei bereits an dieser Stelle, dass § 26b UStG eine Ausnahmeerscheinung im deutschen Steuerstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht darstellt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3 Die Zahlungsfähigkeit

Rz. 60 Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit § 26b UStG ist zunächst, ob die Vorschrift auch Anwendung findet, wenn der Unternehmer finanziell nicht in der Lage ist, die geschuldete USt zu bezahlen. Fehlt dem handelnden Steuerpflichtigen dann der Vorsatz oder fehlt es sogar am Vorliegen des objektiven Tatbestands? Hier ist wohl zunächst danach zu differenzieren, ob dieses ...mehr

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Keine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden BEA-Freibetrages nach Volljährigkeit des Kindes; Änderungsmöglichkeit des FA bei falscher Rechtsauffassung im amtlich vorgesehenen Steuererklärungsformular

Leitsatz 1. Für ein über 18 Jahre altes Kind ist eine Übertragung des dem anderen Elternteil zustehenden einfachen BEA-Freibetrages nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen. 2. Eine Änderung des bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 174 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 AO ist nur möglich, wenn der Steuerpflichtige selbst (allein oder überwiegend) die fehler...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6 Zuständigkeit und die Rechtsfolgen der Ordnungswidrigkeit des § 26b UStG

Rz. 92 Zuständige Verwaltungsbehörde zur Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit nach § 26b UStG ist gemäß § 409 S. 1 AO i. V. m. § 36 Abs. 1 Nr. 1 OWiG die sachlich zuständige Finanzbehörde. Das ist gem. § 409 S. 1 AO i. V. m. § 387 Abs. 1 AO die Finanzbehörde, welche die betreffende Steuer verwaltet; für die USt ist dies das FA (§ 17 Abs. 2 S. 1 FVG). Wegen der bundesweit gelt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2 Zweck der Regelung

Rz. 10 § 26b UStG beinhaltet ein Unterlassungsdelikt als Ordnungswidrigkeit. Durch die Schaffung der Vorschrift sollte eine Regelungslücke für den Fall (eines tatsächlich eingetretenen Umsatzsteuerausfalls) geschlossen werden, dass eine Bestrafung nach § 370 AO [1] deshalb ausscheidet, weil die Tatbestandsmerkmale der "normalen" Steuerhinterziehung nicht vorliegen. Gerade bei...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.5 Die Täterschaft

Rz. 82 Gemäß § 14 OWiG ist Täter einer Ordnungswidrigkeit jeder, der durch sein Verhalten dazu beiträgt, dass die Ordnungswidrigkeit begangen wird. Anders als im Strafrecht gilt im Ordnungswidrigkeitsrecht ein einheitlicher Täterbegriff [1]; wer an einer nicht von ihm selbst begangenen Tat vorsätzlich mitwirkt, handelt ebenfalls als Beteiligter der Ordnungswidrigkeit.[2] In e...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5 Verjährung

Rz. 88 Die Ordnungswidrigkeit des § 26b UStG ist nach dem Abs. 2 der Vorschrift mit einer Geldstrafe bis zu 50.000 EUR bedroht. Bei dieser Höhe der Geldbuße beträgt die Verjährungsfrist nach § 31 Abs. 2 Nr. 1 OWiG drei Jahre. Zu beachten ist, dass die Verfolgungsverjährung für die Steuerordnungswidrigkeiten nach den §§ 378–380 AO in Abweichung davon fünf Jahre beträgt. Mange...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4 Konkurrenzen

Rz. 85 Wesentliche Frage der Konkurrenzen des § 26b UStG zu anderen Straftatbeständen ist das Verhältnis zu den u. U. ebenfalls einschlägigen Straftatbeständen des § 26c UStG und des § 370 AO. Das Ordnungswidrigkeitengesetz regelt dazu nun in § 21 Abs. 1 OWiG, dass nur das Strafgesetz angewendet wird, wenn eine Tat gleichzeitig Straftat und Ordnungswidrigkeit ist. Erst dann,...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1.3 Gutschriften und andere Abrechnungspapiere

Rz. 40 Die im letzten Kapitel benannte Grundregel führt dazu, dass alle sonstigen Abrechnungsdokumente, welche den Rechnungsanforderungen für die Inanspruchnahme eines Vorsteueranspruchs nicht entsprechen, auch nicht dazu geeignet sind, den Tatbestand des § 26b UStG zu begründen, dennoch sind hier aber Zweifelsfälle bei der Anwendung des § 26b UStG denkbar, die nachfolgend b...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1.2 Begriff der Rechnung im Anwendungsbereich des §26b UStG

Rz. 30 Die gesetzlichen Anforderungen an den Inhalt einer Rechnung sind aufgrund der Neufassung des § 14 UStG durch das StÄndG 2003[1] konkretisiert und verschärft worden. Zu ergänzen ist, dass seit dem Jahr 2011 gemäß § 14 Abs. 1 S. 7, Abs. 3 UStG unter bestimmten Voraussetzungen auch elektronische Rechnungen im Umsatzsteuerrecht zugelassen sind, zudem sind Gutschriften [2] ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.4 Der subjektive Tatbestand und Rechtfertigungsgründe

Rz. 75 Weitere Tatbestandsvoraussetzung des § 26b UStG ist, dass der Steuerpflichtige die ihm obliegende Zahlungsverpflichtung vorsätzlich nicht ausgeführt hat; das fahrlässige oder leichtfertige Handeln wird in § 26b UStG nicht genannt. Gemäß § 10 OWiG kann in diesem Fall nur das vorsätzliche Handeln geahndet werden; wobei hier aber ein bedingter Vorsatz ausreichen dürfte[1...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.2 Die Nichtentrichtung der Steuer im Fälligkeitszeitpunkt

Rz. 52 Der Tatbestand des § 26b UStG steht in seinem zweiten Bestandteil im unmittelbaren Zusammenhang mit den in § 18 Abs. 1 S. 4 und Abs. 4 S. 1 oder 2 UStG genannten Pflichten zur Bezahlung der geschuldeten USt oder zur Zahlung der Vorauszahlung bei Fälligkeit. Die "Nichtzahlung" der in einer Rechnung ausgewiesenen und angemeldeten Steuer wird erst relevant, wenn ein best...mehr

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eBay: Abgrenzung zwischen p... / 5.3 Gegenwehr 2: Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Können dem Finanzamt keine glaubhaften Nachweise zu Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wird das Finanzamt den Gewinn aus den eBay-Auktionen schätzen. Bei dieser Schätzung darf das Finanzamt jedoch nicht nur die Einnahmen schätzen, sondern es muss auch geschätzte Betriebsausgaben zum Abzug zulassen.[1] Praxis-Tipp Vor Schätzung ungefähre Betriebsausgaben mitteilen Droht d...mehr

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eBay: Abgrenzung zwischen p... / 1 Allgemeines

Bereits seit dem Jahr 2006 durchforstet die Finanzverwaltung mit speziell ausgebildeten Finanzbeamten und der Spähsoftware "XPIDER" täglich tausende Internetseiten auf Anzeichen für ein gewerbliches und somit einkommen- oder umsatzsteuerpflichtiges Handeln.[1] Taucht bei diesen Recherchen für viele Auktionen der Name eines privaten eBay-Mitglieds auf, bekommt das Finanzamt v...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1.1 Allgemeines

Rz. 22 Die objektive Tathandlung der Ordnungswidrigkeit des § 26b UStG wird dadurch beschrieben, dass die in einer Rechnung i. S. d. § 14 UStG ausgewiesene USt bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig entrichtet wird. Diese Verweisung auf § 14 UStG erscheint eindeutig, denn zur Erfüllung des ersten Teils des Tatbestands bedarf es lediglich der in einer Rechnung ausgewiese...mehr

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Herstellungskosten im Absch... / 4.3.5 Feststellungslast

Rz. 101 Die Feststellungslast trägt hinsichtlich der tatsächlichen Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen als Betriebsausgaben/Werbungskosten aufgrund des Veranlassungszusammenhangs der Steuerpflichtige. Hinsichtlich der Tatsachen, die eine wesentliche Verbesserung oder eine Herstellung der Betriebsbereitschaft begründen und damit die Behandlung als Herstellungskoste...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Miteigentum / 4.1 Grundsatz: Verteilung nach Miteigentumsanteilen

Einnahmen und Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sind grundsätzlich im Verhältnis ihrer bürgerlich-rechtlichen Miteigentumsanteile auf die Miteigentümer aufzuteilen.[1] Haben die Miteigentümer abweichende Vereinbarungen getroffen, sind diese maßgebend, wenn sie bürgerlich-rechtlich wirksam sind und hierfür wirtschaftlich vernünftige Gründe vorli...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 1 Zivil- und steuerrechtliche Gesamtrechtsnachfolge

Nach bürgerlichem Recht tritt beim Tod eines Menschen der Erbfall ein. Das Vermögen der verstorbenen Person, die vom Gesetz als Erblasser bezeichnet wird, geht als Ganzes im Wege der Universalsukzession (Gesamtrechtsnachfolge) auf den oder die gesetzlichen oder letztwillig bestimmten Erben über.[1] Wenn der Erblasser keine Erbfolge bestimmt hat, tritt die "gesetzliche Erbfol...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 28 (weggefallen)

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch Art. 9 des Gesetzes v. 20.12.1974[1] aufgehoben. Die Vereidigung der ehrenamtlichen Richter erfolgt nunmehr nach § 45 Abs. 2 bis 8 DRiG.[2] Hinweis Auszug aus § 45 DRiG in der Fassung vom 8.6.2017: § 45 Unabhängigkeit und besondere Pflichten des ehrenamtlichen Richters ... (2) 1Der ehrenamtliche Richter ist vor seiner ersten Dienstleistung in öff...mehr

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Vererbung eines Einzelunter... / 2.5 Ausschlagung der Erbschaft

Keiner ist gezwungen, eine Erbschaft anzunehmen. Wer nicht erben will, z. B. weil der Nachlass überschuldet ist, kann nach freiem Belieben die Erbschaft ausschlagen[1] und dadurch den bereits erfolgten Anfall der Erbschaft wieder rückgängig machen. Die Ausschlagung der Erbschaft[2] hat zur Folge, dass der Erbanfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt gilt[3] und die Erbs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Besonderer sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 5 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Anwendungsschreiben zur E-Bilanz des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855 sieht in den Rz 2ff auch eine Übermittlungspflicht für folgende Fallkonstellationen vor:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Mussfeld

Rn. 34 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die als "Mussfeld" gekennzeichneten Positionen, die sowohl im GCD-Modul als auch im GAAP-Modul enthalten sind, gehören zum Mindestumfang gem § 5b EStG iVm § 51 Abs 4 Nr 1b EStG und sind daher unabhängig von der Rechtsform, der Branche sowie der Größe des Unternehmens stets verbindlich zu übermitteln. Für die Anzahl der zu übermittelnden Posi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Ausnahmen von der elektronischen Übermittlungspflicht

Rn. 14 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Um dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu entsprechen, sieht § 5b Abs 2 EStG eine Härtefallregelung vor, sodass die Vorschrift des § 5b Abs 1 EStG innerhalb des verfassungsrechtlichen Gestaltungsspielraums des Gesetzgebers liegt (s BFH v 14.03.2012, BStBl II 2012, 477 Rz 28; Drüen/Hechtner, DStR 2006, 822 mwN). Aufgrund des hierin enthalte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung iSd § 5b Abs 1 EStG

Rn. 24 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach dem Wortlaut des § 5b Abs 1 EStG erstreckt sich die Übermittlungspflicht nicht auf den gesamten JA, sondern lediglich auf die Bilanz, die GuV und ggf die Überleitungsrechnung. Die hierfür relevanten Datenschemata sind der Kerntaxonomie sowie den Branchentaxonomien auf der Internetseite www.esteuer.de zu entnehmen (s Rn 20f). Rn. 25 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / I. Modernisierung des Besteuerungsverfahrens

Rn. 1 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das E-Government, worunter die elektronische Abwicklung von Prozessen innerhalb der Regierung und Verw verstanden wird, stellt seit dem Jahr 2000 eine zentrale Regierungsaufgabe dar. So diente bspw das Programm des Bundes "E-Government 2.0" ua der Entwicklung von Prozessketten, da insb an dieser Schnittstelle die größten Effizienzpotenziale b...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Ermächtigungsgrundlage zur Festlegung des Mindestumfangs

Rn. 20 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Umfang der zu übermittelnden JA ist nicht in § 5b EStG festgelegt. Gem § 51 Abs 4 Nr 1b EStG wurde das BMF ermächtigt, im Einvernehmen mit den obersten FinBeh der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Bilanzen und GuV zu bestimmen. Mit der Veröffentlichung der Kerntaxonomie und der Branchentaxonomien in Form von E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 10 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach dem Wortlaut des § 5b Abs 1 S 1 Hs 2 EStG resultiert die Übermittlungspflicht für die standardisierten Inhalte der HB und der handelsrechtlichen GuV. Der Rechtslage entsprechend besteht somit auch nach Einführung der E-Bilanz keine Pflicht zur Einreichung einer StB. Sofern die HB Ansätze oder Beträge enthält, die den steuerlichen Vorsch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Weitere Pflichtbestandteile der elektronischen Übermittlung

Rn. 27 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 In § 5b Abs 1 EStG ist lediglich die elektronische Übermittlung der Bilanz, der GuV und ggf der Überleitungsrechnung kodifiziert. Die Schreiben des BMF v 28.09.2011, BStBl I 2011, 855, Anlage zu Rz 11; BMF v 24.05.2016, BStBl I 2016, 500 und BMF v 06.06.2018, BStBl I 2018, 714 nennen jedoch weitere Bestandteile, die ebenfalls elektronisch zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 180 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungserlös bzw gemeine Wert nach Abzug der Veräußerungskosten den Wert des BV übersteigt, das nach § 4 Abs 1 EStG für den Zeitpunkt der Veräußerung/Aufgabe ermittelt wird. Der Tatbestand der Betriebsveräußerung ist mit der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber verwir...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Erstattungsausschluss bei Auseinanderfallen von Anteilseigner und Anspruchsinhaber für KapErtr (§ 45 S 1 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach § 20 Abs 5 EStG ist der Beteiligungsertrag (Dividende usw) dem Anteilseigner im Zeitpunkt der Gewinnverteilungsbeschlusses zuzurechnen. Die Einstufung als Anteilseigner ergibt sich aus § 39 Abs 1 AO, wonach WG grundsätzlich dem Eigentümer zuzurechnen sind. Wird der Beteiligungsertrag an eine andere Person als den Anteilseigner ausgezahlt ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen, Teilband 5 (§§ 264–274, 274a, 275–283 HGB), 6. Aufl, Stuttgart 1997; Hey, Die Steuerbegünstigung der ­gemeinnützigen Tätigkeiten der öffentlichen Hand, Gedanken der Anwendung des Gemeinnützigkeitsrechts auf die öffentliche Hand, StuW 2000, 467; Drüen/Hechtner, Rechts- und Sicherheitsfragen der elektronischen U...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. Verfahrensfragen

Rn. 258 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Gem § 138 AO hat ein StPfl die Eröffnung, Verlegung u Aufgabe eines luf Betriebs nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck der (Belegenheits-)Gemeinde anzuzeigen. Nicht aufgeführt ist im Gesetz die Veräußerung des Betriebs; dies ist nach Auffassung des Gesetzgebers auch nicht erforderlich, denn anders als bei den im Gesetz genannten Tatbeständ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Potentiale für die FinVerw und den StPfl

Rn. 48 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Das Besteuerungsverfahren soll durch den Einsatz elektronischer Kommunikation für alle Beteiligten effizienter werden (s BMF v 03.02.2010, WPg 2010, 252). § 5b EStG stellt daher ein gewichtiges Instrument zur Erhöhung der Effizienz im Besteuerungsverfahren, zur Durchführung von zeitnahen Bp und zur Sicherstellung der Gleichmäßigkeit der Best...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die parzellenweise Verpachtung

Rn. 102 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Bei der parzellenweisen Verpachtung des luf Betriebs, also der Überlassung der wesentlichen Betriebsgrundlagen an mehrere Pächter, ging die FinVerw in der Vergangenheit grundsätzlich nur dann nicht von einer Betriebsaufgabe aus, wenn der Verpächter eine Betriebsfortführungserklärung abgegeben hat u für die spätere Betriebsfortführung (ggf d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / F. Die Veräußerungskosten

Rn. 215 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Als Veräußerungskosten iSd § 16 Abs 2 EStG kommen nur solche Aufwendungen in Betracht, die in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen, wie zB Notariatskosten, Maklerprovisionen, Grundbuchgebühren, Reise-, Beratungs-, Gutachterkosten u die durch den Veräußerungsvorgang selbst entstehenden Steuern usw (BFH v ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Fortführungsfiktion (§ 16 Abs 3b EStG)

Rn. 154 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Mit dem StVereinfG 2011 v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131 hat der Gesetzgeber in § 16 Abs 3b EStG nunmehr geregelt, dass ein unterbrochener bzw im Ganzen verpachteter Betrieb (s Rn 97) so lange nicht als aufgegeben gilt, solange der StPfl nicht eine ausdrückliche Aufgabeerklärung gegenüber dem FA abgibt (§ 16 Abs 3b S 1 Nr 1 EStG) o dem FA nich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Auswirkungen auf die HB

Rn. 41 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Nach § 5b Abs 1 S 1 EStG ist der Inhalt der HB sowie der handelsrechtlichen GuV nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln. Hieraus folgt, dass die steuerliche Taxonomie nicht nur für die Einreichung der StB und der steuerlichen GuV Gültigkeit besitzt, sondern auch die HB und die handelsrechtliche GuV hinsichtlich der Gliederungs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Abgrenzung des begünstigten Veräußerungs- bzw Aufgabegewinns vom laufenden Gewinn bzw den nachträglichen Einkünften

Rn. 210 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Zum Veräußerungsgewinn gehören auch Gewinne, die sich bei der Veräußerung eines Betriebs aus der Auflösung von steuerfreien Rücklagen ergeben; unmaßgeblich ist, ob die Rücklagen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (zB nach §§ 6b, 6c EStG, § 3 ForstSchAusglG) o aufgrund von Verwaltungs- bzw Billigkeitsregelungen (Rücklage für Ersatzbeschaffun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 70 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Betriebsaufgabe unterscheidet sich von der Betriebsveräußerung nur insoweit, als hier der Landwirt zunächst einmal seine Tätigkeit einstellen muss u daran anschließend alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang in das PV überführt o an verschiedene Erwerber veräußert. Die Betriebsaufgabe ist jedoch zu unterscheid...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Aufteilung eines einheitlichen Kaufpreises

Rn. 195 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Schwierigkeiten können auftreten, wenn der auf den gesamten Betrieb bezogene einheitliche Gesamtkaufpreis für steuerliche Zwecke auf einzelne mit veräußerte WG aufzuteilen ist. Dies ist aus einkommensteuerlicher Sicht insb dann erforderlich, wenn der Veräußerer nicht von der Möglichkeit der ermäßigten Besteuerung nach § 34 EStG, sondern der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / G. Wert des BV

Rn. 225 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Dem (um die Veräußerungskosten) bereinigten Veräußerungspreis ist der Wert des BV gegenüberzustellen. Der Wert des BV ergibt sich bei buchführenden LuF aus der gem § 6 Abs 2 EStDV auf den Veräußerungs- bzw Aufgabezeitpunkt aufzustellenden Schlussbilanz, aus der die Einsatzwerte des § 16 Abs 2 S 2 EStG zu entwickeln sind; die Erstellung eine...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.1 Prüfungsanordnung

Bevor eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung durchgeführt werden kann, muss die Finanzbehörde eine schriftliche Prüfungsanordnung[1] erteilen. Diese muss mindestens 2 Wochen vor Beginn der Prüfung bekannt gegeben werden, wenn dadurch der Prüfungszweck nicht gefährdet wird. Es ist bereits geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung keiner besonderen Begründung...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 1.2.3 Durchführung der Sonderprüfung

Der Prüfer muss zu Beginn einer Prüfung unverzüglich und unaufgefordert seinen Dienstausweis zeigen, ansonsten ist der Unternehmer nicht verpflichtet, ihm den Zutritt zu gestatten. Der Prüfer soll den Unternehmer auch darauf hinweisen, dass Auskunftspersonen benannt werden können. Die Außenprüfung soll dazu beitragen, dass die Steuergesetze gerecht und gleichmäßig angewendet...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Sonderprüfung / 2 Rechtsfolgen

Eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung wirkt sich nur auf die geprüfte Steuerart (USt) und die geprüfte Steuerfestsetzung aus. Wurde z. B. bei einer Umsatzsteuer-Sonderprüfung auch ein ertragsteuerlich relevanter Sachverhalt geprüft, ist die Finanzbehörde nicht gehindert, im Rahmen einer Außenprüfung[1] denselben Sachverhalt nochmals zu prüfen und aufgrund dieser Überprüfung die Fe...mehr