Können dem Finanzamt keine glaubhaften Nachweise zu Betriebsausgaben geltend gemacht werden, wird das Finanzamt den Gewinn aus den eBay-Auktionen schätzen. Bei dieser Schätzung darf das Finanzamt jedoch nicht nur die Einnahmen schätzen, sondern es muss auch geschätzte Betriebsausgaben zum Abzug zulassen.[1]

 
Praxis-Tipp

Vor Schätzung ungefähre Betriebsausgaben mitteilen

Droht das Finanzamt eine Schätzung des Gewinns für eBay-Auktionen an, sollte das eBay-Mitglied aktiv werden und dem Finanzamt alle erdenklichen Ausgaben im Zusammenhang mit den Auktionen auflisten. Das Finanzamt wird diese Betriebsausgaben höchstwahrscheinlich nicht in voller Höhe akzeptieren. Doch diese Aufzeichnungen dienen als grobe Grundlage, wenn das Finanzamt den Gewinn schätzt.

Das eBay-Mitglied kann sich aber auch auf ein Urteil des Finanzgerichts Hessen berufen. Die Richter zeigten sich hier sehr großzügig und ließen als Betriebsausgaben 60 % der erzielten Nettoerlöse zum Abzug zu. Leider hat der Bundesfinanzhof in dieser Streitfrage in einem Revisionsverfahren das letzte Wort.[2]

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