Tz. 3
Stand: EL 116 – ET: 04/2020
Soweit die Privatschulen in freier Trägerschaft als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt sind, unterhalten sie mit ihrem Bildungsbetrieb im Regelfall einen Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 8 AO. Soweit die Schüler in der Schule auch verpflegt werden, rechnet diese Verpflegung zum Zweckbetrieb dazu.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Reuber, Die Besteuerung der Vereine. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen