Tz. 3

Stand: EL 116 – ET: 04/2020

Soweit die Privatschulen in freier Trägerschaft als ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken dienend anerkannt sind, unterhalten sie mit ihrem Bildungsbetrieb im Regelfall einen Zweckbetrieb nach § 68 Nr. 8 AO. Soweit die Schüler in der Schule auch verpflegt werden, rechnet diese Verpflegung zum Zweckbetrieb dazu.

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