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27.03.2014
OFD Kommentierung
Im Jahr 2013 hatte das BMF erklärt, dass Beiträge des Arbeitgebers für Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitnehmers nicht unter die 44-Euro-Freigrenze fallen, da sie Barlohn darstellen. Nun wies die OFD Frankfurt ihre Finanzämter an, anderslautende Anrufungsauskünfte ab 2014 zu widerrufen.
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