Die Bank ist fast immer dabei
Gründer neuer Steuerkanzleien oder aber bereits etablierte Steuerberater, die weitere Praxen übernehmen wollen, kommen häufig nicht an einer Finanzierung vorbei. Deswegen müssen sie sich gründlich um die Finanzplanung kümmern, um durch die vorausschauende Gestaltung der betrieblichen Zahlungsströme die dauerhafte Sicherung der Zahlungsfähigkeit der Kanzlei zu gewährleisten.
Wichtige Instrumente dafür ist die Umsatzplanung, die Ermittlung des Kapitalbedarfs, aber auch der Liquiditäts- und GuV-Rechnung. Hinzu kommt, dass sich der Interessent auch mit den Möglichkeiten des Kapitalbedarfs beschäftigen muss.
Eigenkapitalfinanzierung, Fördermittel, Leasing, Bankenkredit
In vielen Fällen ist die Eigenkapitalfinanzierung, die Inanspruchnahme von Fördermitteln, aber auch Leasing oder der klassische Bankenkredit relevant. Bei kleinen Sozietäten oder aber Einzelsteuerberatern steht der Bankenkredit an erster Stelle, wobei aber die Kreditinstitute immer auch eine Beteiligung des Investors fordern und der liegt nach Auskunft eines Finanzierungsfachmanns üblicherweise zwischen 15 und 30 Prozent der Investitionssumme.
Natürlich will der Investor den Kapitalbedarf so niedrig wie möglich halten. Eine Möglichkeit ist es hier, die Kanzlei im Rahmen eines Asset-Deals zu erwerben und gelichzeitig die den Kaufpreis zu reduzieren. Hier wird etwa nur der Mandantenstamm und das Personal übernommen, verzichtet wird allerdings auf den Kauf von eventuell vorhandenen Gebäuden und Betriebsmitteln. Ein solches Ansinnen stößt aber bei den Verkäufern häufig auf wenig Gegenliebe.
Zurück zur Fremdfinanzierung: Wer sich dafür entschiedet, sollte ein solide Finanzierung auf mindestens sieben Jahre auslegen, besser sind zehn oder 15 Jahre.
Steuerberater müssen auch ihre Bank von ihrem Konzept begeistern, etwa durch eine überzeugende Kanzleikonzeption, Finanzplanung und eine fachliche Qualifikation – nicht zu vergessen das Auftreten und die üblichen Banksicherheiten, erworbene Kanzlei oder Privatgebäude oder aber Bankguthaben.
Diese Meldung ist Teil unserer Serie rund um „Kanzleinachfolge und Kanzleikauf“. Sie entstand in Kooperation mit der Glawe GmbH, Köln.
-
Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 bis 2025
4.500
-
Begünstigte Versicherungsverträge vor dem 1.1.2005 in Rentenform
2.2002
-
Pflichtangaben für Kleinbetragsrechnungen
1.393
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
1.289
-
Feststellung des Grades der Behinderung für zurückliegende Zeiträume
1.231
-
Fallstricke bei der Erbschaftsteuerbefreiung des Familienheims
934
-
Pflege-Pauschbetrag für selbst Pflegende
916
-
Vorauszahlung von privaten Krankenversicherungsbeiträgen als Steuersparmodell
90725
-
Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
668
-
Wann sind Gartenarbeiten haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen?
647
-
Einzelunternehmer müssen laut VG Wiesbaden alle Tätigkeitsfelder zusammenrechnen
12.11.2025
-
Zwangsauflösung einer § 6b-Rücklage durch Bilanzberichtigung
07.11.2025
-
Keine "ausschließliche" Coronabedingtheit bei Überbrückungshilfe III erforderlich
05.11.2025
-
VG Düsseldorf verschärft beihilferechtliche Problematik bei Überbrückungshilfen
29.10.2025
-
Kosten nach Schockanruf als außergewöhnliche Belastung
28.10.2025
-
Zurückbehaltung von Honorarforderungen bei Praxiseinbringung
24.10.2025
-
Kosten für Ozempic bei der Behandlung von Fettleibigkeit
23.10.2025
-
Wenn die Bewilligungsstelle den prüfenden Dritten anzweifelt
22.10.2025
-
Verschärfung des nachträglichen Unternehmensverbunds in der Schlussabrechnung
15.10.2025
-
Teil 4 - Antragstellung
13.10.2025