BMF: Bewertung von Milchlieferrechten

Das Milchlieferrecht ist ein einheitliches, selbstständiges immaterielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens, das zugeteilt sowie entgeltlich oder unentgeltlich erworben worden sein kann. Für immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist ein Aktivposten nur anzusetzen, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Entsprechendes gilt bei Einlage in das Betriebsvermögen. Der Ansatz eines Aktivpostens kommt auch für ein zugeteiltes Milchlieferrecht in Betracht (sog. (Buch-)Wertabspaltung).

In dem Schreiben nimmt das BMF Stellung zu Rechtsgrundlagen und zur Rechtsentwicklung, zur ertragsteuerlichen Behandlung von Milchlieferrechten, zur Abspaltung des Milchlieferrechts vom Grund und Boden, zur Bilanzberichtigung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und Auswirkungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 und § 13a EStG sowie beim Wechsel der Gewinnermittlungsart, zur Ermittlung der (Buch-)Werte der einzelnen Wirtschaftsgüter, zu Sonderregelungen sowie zu Besonderheiten in den neuen Ländern.

Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 14.1.2003 (BStBl I S. 78). Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden.

BMF, Schreiben v. 5.11.2014, IV C 6 - S 2134/07/10002 :002

Schlagworte zum Thema:  Land- und Forstwirtschaft, Bewertung, Lieferung