Bewertung von Milchlieferrechten
In dem Schreiben nimmt das BMF Stellung zu Rechtsgrundlagen und zur Rechtsentwicklung, zur ertragsteuerlichen Behandlung von Milchlieferrechten, zur Abspaltung des Milchlieferrechts vom Grund und Boden, zur Bilanzberichtigung bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG und Auswirkungen bei Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 und § 13a EStG sowie beim Wechsel der Gewinnermittlungsart, zur Ermittlung der (Buch-)Werte der einzelnen Wirtschaftsgüter, zu Sonderregelungen sowie zu Besonderheiten in den neuen Ländern.
Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 14.1.2003 (BStBl I S. 78). Die Grundsätze dieses Schreibens sind in allen noch offenen Fällen anzuwenden.
BMF, Schreiben v. 5.11.2014, IV C 6 - S 2134/07/10002 :002
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
2.0645
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.336
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
850
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7666
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
713
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
575
-
Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
4012
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
395
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
395
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
390
-
Sanierungsklausel nach § 8c Abs. 1a KStG
20.05.2026
-
Zufluss bei verdeckter Einlage in eine Kapitalgesellschaft
19.05.2026
-
Registrierung für Kryptowerte-Betreiber geöffnet
15.05.2026
-
Berechnung der Zugewinnausgleichsforderung nach § 5 Abs. 1 ErbStG
08.05.2026
-
Besteuerung außerordentlicher Einkünfte ab VZ 2025
07.05.2026
-
Reiseleistungen von Unternehmen mit Sitz im Drittland
06.05.2026
-
Haftung nach § 13c UStG bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts
05.05.2026
-
Umsatzsteuer bei der Vermittlung von Mehrzweck-Gutscheinen
04.05.2026
-
Mindeststeuer-Berichte ab sofort beim BZSt einreichbar
30.04.2026
-
Neue Größenklassen für Betriebsprüfungen ab 2027
28.04.2026