Abhilfe bei Masseneinsprüchen
Betroffene Steuerbürger erhalten einen Änderungsbescheid zur Einkommensteuer, der einen sog. Vorläufigkeitsvermerk enthält. Dadurch bleiben die betreffenden Einkommensteuerbescheide bis zur abschließenden Beendigung der Musterverfahren in den für vorläufig erklärten Punkten offen und können im Anschluss an das Urteil geändert werden. Durch den Vorläufigkeitsvermerk werden die Einsprüche vollständig erledigt. Für den Bürger hat dies keinen Nachteil. Laut Rechtsprechung des BFH (Urteil v. 23.1.2013, X R 32/08) bietet der Vorläufigkeitsvermerk dem Bürger einen gleichwertigen Rechtsschutz wie die sog. Verfahrensruhe im Einspruchsverfahren.
Die Vorläufigkeitsvermerke werden bundeseinheitlich durch das BMF festgelegt. Die aktuelle Liste ist auf der Internetseite des BMF veröffentlicht (Rubrik Themen - Steuern - Weitere Steuerthemen - Abgabenordnung und dann BMF-Schreiben/Allgemeines; hier: BMF-Schreiben vom 10.6.2014).
OFD Koblenz v. 29.10.2014
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
8.2005
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
4.608
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
2.1736
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.049
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
1.466
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
1.102
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
1.046
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Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
920
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Anhebung der Betriebsausgabenpauschale
7812
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Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
741
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AfA von Gebäuden nach der kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer
03.12.2025
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Umsatzsteuersatz für steuerpflichtige Einfuhren von Sammlermünzen
03.12.2025
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Verzeichnis der befreiten Goldmünzen für 2026
02.12.2025
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Beiträge zur Pflegeversicherung für die Jahre 2023 bis 2025
01.12.2025
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Laden von Elektrofahrzeugen beim Arbeitgeber und zu Hause
26.11.2025
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Aufteilung eines einheitlichen Sozialversicherungsbeitrags für VZ 2026
26.11.2025
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Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine
26.11.2025
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Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung der Länder 2024
25.11.2025
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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten im Jahr 2024
25.11.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
24.11.2025