Optimierte Betriebsprüfung für mittelständische und große Betriebe
Ab Januar 2015 sollen in Unternehmen ab 10 Mio. EUR Jahresumsatz kürzere und aktuellere Zeiträume geprüft sowie die Dauer der Betriebsprüfung verkürzt werden können. 2013 erbrachte ein Betriebsprüfer in Baden-Württemberg durchschnittliche Mehrergebnisse von rd. 1,5 Mio. EUR.
"Die zeitnahe Betriebsprüfung rechnet sich für Steuerzahler und Wirtschaft"
"Eine gute Finanzverwaltung bedeutet immer auch mehr Steuergerechtigkeit. Unser Konzept der zeitnahen Betriebsprüfung ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie Steuerverwaltung und Wirtschaft die Besteuerungspraxis gemeinsam optimiert haben", sagte Finanzminister Schmid. "Die zeitnahe Betriebsprüfung rechnet sich für Steuerzahler und Wirtschaft. Die landesweite Einführung dieser neuen Praxis kann sowohl Steuermehreinnahmen erbringen als auch den Aufwand von Unternehmen für die Betriebsprüfung reduzieren", so Schmid.
Zeitspanne verkürzen, Prüfungsdauer verringern
Ziel ist es vor allem, die Zeitspanne zwischen den zu prüfenden Steuerjahren und dem Prüfungszeitpunkt zu verkürzen sowie die Zahl der zu prüfenden Jahre und die Prüfungsdauer zu verringern. Unternehmen erhalten dadurch nicht nur frühere Rechts- und Planungssicherheit, sondern auch frühere finanzielle Sicherheit über die zu zahlenden Steuern. Zudem kann die Zinsbelastung aus Steuernachforderungen reduziert werden. Denn wenn eine Prüfung zu Nachzahlungen führt, sind diese mit dem gesetzlich vorgesehenen Zinssatz von 6 % pro Jahr zu verzinsen.
Prüfungsschwerpunkte zur Straffung des Prüfungsablaufs
Das Konzept kann bei rd. 8.400 Unternehmen mit Jahresumsätzen von mehr als 10 Mio. EUR zur Anwendung kommen. Weil unter Compliance-Gesichtspunkten nicht jeder Betrieb für das Konzept geeignet ist, ermitteln die Prüfer im Vorfeld die Unternehmen, bei denen es umgesetzt werden kann. Zur Straffung des Prüfungsablaufs werden konsequent Prüfungsschwerpunkte gebildet. Bei Konzernen erstellen die Betriebsprüfer vor Prüfungsbeginn gemeinsam mit dem Unternehmen eine Planung über den zeitlichen Ablauf der Prüfung. Zudem sollen die Unternehmen stärker in die Prüfung eingebunden werden. Darunter fallen z. B., dass die Unternehmen einen festen Ansprechpartner für die Prüfung benennen, dass den Prüfern bereits bei Prüfungsbeginn der Datenzugriff gewährt wird oder dass für die Beantwortung von Prüfungsfragen feste Fristen vereinbart werden. Diese Rahmenbedingungen werden in einer gemeinsamen Absichtserklärung festgehalten, die eine Selbstverpflichtung für beide Seiten darstellt.
Pilotversuche der "Zeitnahen Betriebsprüfung" positiv verlaufen
Grundlage für die Einführung sind die positiven Erfahrungen aus Pilotprojekten der baden-württembergischen Finanzverwaltung. Bei Pilotversuchen der "Zeitnahen Betriebsprüfung" stieg die Aktualität der geprüften Jahre, verkürzten sich die Prüfungszeiträume und verbesserte sich der Prüfungsturnus. Durch die Prüfung kürzerer und damit aktuellerer Zeiträume wurde auch die Dauer einer einzelnen Betriebsprüfung verringert. In einem Pilotversuch der Konzernprüfung sank die Prüfungsdauer um rd. 17 %, d. h. , im Vergleich zur herkömmlichen Praxis wurden 1.400 Prüfertage weniger benötigt. Zudem erbrachten die Betriebsprüfer bei den Pilotämtern der Betriebsprüfungshauptstellen rd. 10 % höhere Mehrergebnisse.
FinMin Baden-Württemberg v. 20.10.2014
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
1.7215
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
1.057
-
Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung aktualisiert
885
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
7176
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
598
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
501
-
Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
374
-
Anschaffungsnahe Herstellungskosten bei Gebäuden
371
-
Steuerbefreiung von Bildungsleistungen
365
-
Private Nutzung von (Elektro-)Fahrzeugen und Überlassung an Arbeitnehmer
342
-
Suspendierung des Deutsch-Russischen Doppelbesteuerungsabkommens
15.07.2026
-
Aufdeckung eines internationalen Betrugssystems im Fahrzeughandel
10.07.2026
-
Arbeitnehmer an Bord eines Schiffs auf hoher See
08.07.2026
-
Änderungen des AEAO zum Gemeinnützigkeitsrecht
03.07.2026
-
Verhandlungsgrundlage für Doppelbesteuerungsabkommen aktualisiert
03.07.2026
-
Steuerliche Behandlung von "Hurdle-Shares" bei Mitarbeiterbeteiligungen
02.07.2026
-
Steuerbefreiung von Auslandszuschlägen und Kaufkraftausgleich zum 1.7.2026
02.07.2026
-
Richtsatzsammlung 2025 veröffentlicht
29.06.2026
-
Vorsorgepauschale bei Dienstordnungsangestellten
25.06.2026
-
Umsatzsteuerbefreiung für Tanzschulen
23.06.2026