Künftiges Mehrwertsteuersystem

Die Kommission hat ein Papier veröffentlicht, in dem Überlegungen zur Gestaltung eines einfacheren, wirksameren und betrugssichereren Mehrwertsteuersystems für den Binnenmarkt in der EU erläutert werden. Ziel ist die Schaffung eines "endgültigen Mehrwertsteuersystems", das das seit mehr als 20 Jahren in der EU geltende vorläufige und überholte System ersetzen soll.

Das künftige Mehrwertsteuersystem soll den Bedürfnissen der Wirtschaft im Binnenmarkt besser gerecht werden und weniger betrugsanfällig sein als das heutige System. Das Dokument der Kommissionsdienststellen stützt sich auf ausführliche Beratungen mit den Mitgliedstaaten und Interessenträgern und enthält fünf Optionen für die Gestaltung des künftigen Mehrwertsteuersystems.

Algirdas Šemeta, der für Steuern zuständige EU-Kommissar, erklärte: "In den letzten Jahren hat die Kommission zahlreiche Verbesserungen des Mehrwertsteuersystems vorangetrieben. Wir haben Maßnahmen eingeführt, um es unternehmensfreundlicher zu machen und um Betrug besser zu verhindern. Doch irgendwann ist es mit Reparaturen nicht mehr getan, sondern es muss ein neues Auto gekauft werden. Wir müssen das Mehrwertsteuersystem der EU von Grund auf neu gestalten, und heute haben wir die ersten Überlegungen dazu vorgestellt."

Als der Binnenmarkt 1992 geschaffen wurde, war geplant, für den Handel innerhalb der EU ein Mehrwertsteuersystem einzuführen, das sich daran orientieren sollte, wie Gegenstände auf nationaler Ebene besteuert werden; damit sollte das Konzept einer wirklich grenzenlosen Union unterstützt werden. Damals war es jedoch aus politischen und technischen Gründen nicht möglich, ein EU-Mehrwertsteuersystem zu schaffen, das die Steuerpraxis in den Mitgliedstaaten (d. h. Besteuerung am Ursprungsort) widerspiegelt. Deshalb wurde ein Übergangssystem eingeführt, bis eine dauerhafte Mehrwertsteuerregelung auf Basis der Besteuerung am Ursprungsort eingeführt werden könnte. Bei diesem System – das heute nach mehr als 20 Jahren immer noch gilt – sind grenzüberschreitende Lieferungen von Gegenständen in der EU von der Mehrwertsteuer befreit, während der EU-interne Erwerb im Mitgliedstaat des Erwerbs besteuert wird. Dieses System hat sich jedoch als betrugsanfällig und als hochkompliziert für grenzübergreifende Geschäfte erwiesen. Daher ist die Entwicklung eines neuen endgültigen Mehrwertsteuersystems, das auf die moderne Wirtschaft zugeschnitten ist und den EU-internen Handel begünstigt, eine wichtige Priorität für die Kommission.

Hintergrund

Umfangreiche politische und fachliche Konsultationen haben ergeben, dass ein auf dem Ursprungsort basierendes System wohl nicht realisierbar ist. Es besteht vielmehr Einigkeit darin, dass ein endgültiges System auf dem Grundsatz des Bestimmungsorts basieren muss, d. h. die Mehrwertsteuer ist am Bestimmungsort der Gegenstände zu entrichten. Dieses System kann jedoch für Lieferungen von Gegenständen zwischen Unternehmen auf unterschiedliche Weise gestaltet und umgesetzt werden. In dem heute veröffentlichten Dokument werden die fünf Optionen vorgestellt, die die Kommission für durchführbar hält:

  • Der Lieferer ist für die Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer verantwortlich, und die Besteuerung von Lieferungen hängt davon ab, wohin die Gegenstände geliefert werden.
  • Der Lieferer ist für die Erhebung und Entrichtung der Mehrwertsteuer verantwortlich, und die Besteuerung von Lieferungen hängt davon ab, wo der Kunde niedergelassen ist.
  • Der Kunde – nicht der Lieferer – schuldet die Mehrwertsteuer, und besteuert wird dort, wo der Kunde niedergelassen ist (Umkehrung der Steuerschuldnerschaft).
  • Der Kunde – nicht der Lieferer – schuldet die Mehrwertsteuer, und besteuert wird dort, wohin die Gegenstände geliefert werden.
  • Der Status quo wird beibehalten, allerdings mit einigen Änderungen.

Das Dokument enthält auch eine kurze Erläuterung der Optionen. Die Kommission wird nun eine eingehende Bewertung vornehmen, um festzustellen, welche Auswirkungen die einzelnen Optionen für die Unternehmen und die Mitgliedstaaten haben würden. Im Frühjahr 2015 wird sie auf der Grundlage ihrer Erkenntnisse das mögliche weitere Vorgehen erläutern.

Die Unterlage steht im Internet zur Verfügung:  ec.europa.eu 

(siehe Aktion Nr. 25 unter der Rubrik "Follow-up zur Mitteilung")

Weitere Informationen unter "Häufig gestellte Fragen":  MEMO/14/607

EU-Kommission, Pressemitteilung v. 30.10.2014
Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Steueränderungen