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16.06.2025
AG Brandenburg
Eine schwerbehinderte Mieterin errichtete auf einer Terrassenfläche einen Zaun für den Auslauf ihres Therapiehundes. Das AG Brandenburg entschied, dass dies unzulässig sei, da es sich um eine Gemeinschaftsfläche handele, die die Mieterin nicht eigenmächtig verändern dürfe.
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