News 29.04.2010 Strompreis

Ein Grundstückseigentümer, der Inhaber eines Stromanschlusses ist, muss dulden, dass der Stromversorger auf seinem Grundstück Leitungen verlegt, die der Versorgung anderer Anlieger dienen. Der Versorger muss die Kabel nicht vorrangig im Straßenbereich verlegen.

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