Erheblichen Einfluss auf den Nutzen haben Einsparung und die Vergütung in Form von eingespeister Energie. Für die Einspeisung erhält man dann eine staatlich festgelegte Vergütung für jede eingespeiste Kilowattstunde (kWh) Solarstrom. Durch die neueste Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz wurde die Vergütung für Anlagen erhöht. Ab dem 01.01.2023 gibt es für PV-Anlagen mit Eigenversorgung für die Teileinspeisung von Strom je Kilowattstunde ins öffentliche Netz folgende Vergütung:

  • bis 10 kW Anlagenleistung 8,2 Cent,
  • über 10 bis 40 kW Anlagenleistung 7,1 Cent.
 
Praxis-Beispiel

Eine 20 kW-Anlage mit Eigenversorgung erhält für die ersten 10 kWp 8,2 und für die verbleibenden 10 kWp 7,1 Cent pro kWh. Das entspricht einem Durchschnitt von 7,65 Cent pro Kilowattstunde.

Photovoltaikanlagen mit Volleinspeisung erhalten folgende (höhere) Sätze bei der Einspeisevergütung:

  • bis 10 kW Anlagenleistung 13,0 Cent,
  • über 10 bis 40 kW Anlagenleistung 10,9 Cent.
 
Praxis-Beispiel

Eine 20 kWp-Anlage mit Volleinspeisung erhält dann für die ersten 10 kWp 13,0 Cent, für den Rest 10,9 Cent, das macht im Schnitt 11,95 Cent pro Kilowattstunde.

 
Hinweis

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 ist für kleinere Photovoltaikanlagen eine weitgehende steuerliche Entlastung vorgesehen, indem eine Vereinfachungsregelung die Möglichkeit schaffen soll, den Betrieb einer Photovoltaikanlage als eine steuerliche Liebhaberei zu deklarieren (detailliertere Informationen hierzu unter https://www.haufe.de/steuern/gesetzgebung-politik/steuerliche-entlastung-fuer-kleinere-photovoltaikanlagen-ab-2023_168_578­022.html). Inwieweit das auf Vereine zutrifft, ist im Einzelfall zu klären.

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