Maßnahme | Informationen und Arbeitshilfen |
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1. Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - Auswirkung für Vereine Die DSGVO gilt EU-weit für alle, die über den individuellen und privaten Bereich hinaus mit der Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten befasst sind, somit insbesondere auch für Vereine/Verbände. Im ersten Schritt ist es sicherlich empfehlenswert, bereits auf Vorstandsebene die nachfolgenden Hinweise und erkennbaren Festlegungen nach Verantwortlichkeiten/Zuständigkeiten abgestimmt mit bisherigen Tätigkeiten für den Verein festzulegen. Diese teilweise neuen Aufgabenbereiche aber weiterhin in zeitlichem Rahmen fortzuschreiben. |
Arbeitshilfe
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2. Datenschutz muss immer dann bedacht und beachtet werden, wenn personenbezogene Daten "irgendwie angefasst" werden – und zwar unabhängig davon, ob ein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde oder nicht. | Beiträge
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3. Neben den Vorgaben zur Datenverarbeitung enthält die Datenschutz-Grundverordnung auch einige eher formale Pflichten. | Arbeitshilfen |
4. Große Vereine sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, ansonsten drohen Bußgelder. Aber auch für kleinere Vereine lohnt sich die freiwillige Bestellung eines Beauftragten. | Beitrag
Arbeithilfe |
5. Prüfen Sie, welche Daten Sie von Ihren Mitgliedern haben und ob die Mitglieder eine Einverständniserklärung zur Datenverwertung unterschrieben haben. | Arbeitshilfe |
6. Veröffentlichung von Fotos auf der Homepage - das ist zu beachten! | Beitrag
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7. Muster einer schriftlichen Erklärung zur umfassenden Wahrung von jeglichen vorhandenen/gespeicherten personenbezogenen Daten im Verein/Verband mit Hinweis auf die neuen wesentlich veränderten Datenschutzvorgaben nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). | Arbeitshilfe |
8. Gesetzliche Regelungen zum Datenschutz gelten auch für Vereine - beachten Sie die Vorschriften! | Rechtsservice |
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