Rn 39

Gerichtsgebühren werden in Höhe einer einmaligen Festgebühr von 22 EUR erhoben, Nr 2111 KV GKG, welche gem § 12 VI 1 GKG im Voraus zu entrichten ist (daher keine Streitwertfestsetzung vAw, Nürnbg NJW-RR 18, 1277). Der Streitwert des Verfahrens nach § 890 richtet sich nach dem Interesse, das der Unterlassungsgläubiger an der Einhaltung des ausgesprochenen Verbots hat; dieses bleibt egelmäßig hinter dem Streitwert des zum Erlass des Titels führenden Erkenntnisverfahrens zurück (Frankf AGS 19, 411 Rz 12). Der Streitwert ist daher regelmäßig mit einem Bruchteil des Streitwerts des zugrunde liegenden Erkenntnisverfahrens zu bemessen (Frankf GRUR 19, 216 [OLG Frankfurt am Main 07.11.2018 - 6 W 88/18] Rz 3; Frankf AGS 19, 411 Rz 12). Wenn der Gläubiger im Vollstreckungsantrag Mindestangaben zur Höhe des zu verhängenden Ordnungsgeldes gemacht hat, stellt der Mindestbetrag die untere Grenze für den Streitwert des Vollstreckungsantrags nach § 890 dar (Frankf AGS 19, 411 Rz 14, s hierzu auch Volpert AGS 19, 411 [OLG Bamberg 13.12.2018 - 1 W 99/18]).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt HSO FV Sachsen online Kompaktversion. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen