Regelbeitrag ist der Beitrag, den die Hebamme oder der Entbindungspfleger kraft Gesetzes nach Ablauf der 3-jährigen Existenzgründungsphase zu zahlen hat, sofern er nicht beantragt, dass die Beiträge einkommensgerecht erhoben werden.

Beitragsbemessungsgrundlage für den Regelbeitrag ist ein fiktives Arbeitseinkommen in Höhe der Bezugsgröße (2024: 3.535 EUR; 2023: 3.395 EUR). Wird die selbstständige Tätigkeit im Beitrittsgebiet einschließlich Berlin (Ost) ausgeübt, ist die Bezugsgröße (Ost) Beitragsbemessungsgrundlage (2024: 3.465 EUR; 2023: 3.290 EUR).

Der Regelbeitrag errechnet sich unter Berücksichtigung des Beitragssatzes für den Kalendermonat, für den der Beitrag zu zahlen ist, aus der für diesen Kalendermonat maßgebenden Bezugsgröße.

Bei Zahlung des Regelbeitrags beschränkt sich die Beitragsüberwachung darauf, dass die Beiträge gezahlt werden. Eine Vorlage des Einkommensteuerbescheids zur Feststellung oder Überprüfung der Beitragsbemessungsgrundlage entfällt.

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